Mit 14 zu 11 Stimmen beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihre eigene Initiative abzuschreiben, die eine Offenlegungspflicht der Ratsmitglieder über die Einkünfte aus der nichtberuflichen Tätigkeit verlangte. Die Umsetzung hätte kaum praktikabel gestaltet werden können und die notwendige differenzierte Lösung hätte nicht zu mehr Transparenz geführt.

Die Initiative der SPK-N (05.469 Offenlegung der Interessenbindungen. Revision des Parlamentsgesetzes) wurde an der Sitzung vom 8./9. September 2005 im Grundsatz beschlossen, um bei Vorliegen eines konkreten Erlassentwurfs das Anliegen nochmals eingehend zu prüfen. Die Initiative nahm das Anliegen einer Motion von Alt-Nationalrätin Cécile Bühlmann auf, welche in der Folge zurückgezogen wurde (05.3212). Die Initiative verlangt, dass die Ratsmitglieder im Interessenregister ab einer bestimmten Höhe (entweder Fr. 5000.- oder Fr. 10'000.-) die Einkünfte pro Jahr und Mandat aus ihrer nicht-beruflichen Tätigkeit offen legen müssen. Im Rahmen der Ausarbeitung eines Erlassentwurfes kam die Kommissionmit 14 zu 11 Stimmen zum Schluss, dass eine gesetzliche Regelung äusserst kompliziert würde und in der Anwendung kaum praktikabel wäre, weshalb sie die Initiative abgeschrieben hat.

Konkret lag im Rahmen der Umsetzung der Initiative ein Arbeitspapier des Sekretariats vor (kann bezogen werden), anhand welchem die Kommission die grundsätzliche Stossrichtung der gesetzgeberischen Umsetzung hätte bestimmen sollen. Dabei zeigte sich, dass eine Trennung von beruflicher Tätigkeit und nicht-beruflicher Tätigkeit bei den Ratsmitgliedern schwierig vorzunehmen ist. Die Ratsmitglieder hätten ab einem gewissen Betrag praktisch alle ihre Einkünfte offen legen müssen, wobei verschiedene Eventualitäten hätten berücksichtigt werden müssen: So z.B. das Berufsgeheimnis, ob das Ratsmitglied aus einem Mandat Einkünfte für sich persönlich oder für eine private oder öffentliche Organisation erzielt, welche Einkünfte als steuerbar und als nicht-steuerbar gelten etc.

Diese mannigfachen Eventualitäten hätten dazu geführt, dass kaum eine einheitliche Praxis in der Anwendung hätte entstehen können und die neue finanzielle Offenlegungspflicht nicht auf alle Ratsmitglieder gleiche Anwendung gefunden hätte. Eine solche Ungleichbehandlung wollte aber die Mehrheit der Kommission nicht unterstützen.

Eine Minderheit der Kommission sah demgegenüber keinen Grund, im jetzigen Stadium des Verfahrens die Initiative abzuschreiben. Sie wertet es als Gewinn für die Transparenz, wenn die Einkünfte aus den Interessenbindungen offen gelegt werden, weil damit auch ersichtlich wird, wer für welche Mandate etwas erhält und wer diese Mandate ehrenamtlich ausübt. Dem Problem einer zu differenzierten gesetzlichen Regelung hätte man bei der Umsetzung entgegenwirken können, indem der Umfang der finanziellen Offenlegungspflichten massvoll beschränkt worden wäre.

Die Kommission hält fest, dass die Bezeichnung ihres Vorgehens als "Handstreich" in einer Medienmitteilung der „Grünen Partei" in keiner Weise angemessen ist. Die Kommission ist auf der Grundlage einer seriösen Analyse der Problematik in einem rechtmässigen Verfahren zu ihrer Beschlussfassung gelangt.

Bericht 05.469 Parlamentarische Initiative SPK-NR. Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen: Grundsatzfragen

PS. En raison d'un communiqué de presse du parti des Verts, le communiqué de presse de la CIP-N doit être publié de manière anticipée et ne sera livré qu'en allemand.

Bern, 14.09.2006    Parlamentsdienste