An der Sitzung der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) in Flims hat der Vorsteher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über das weitere Vorgehen bei der Vergabe des Loses Erstfeld informiert. Er stellte insbesondere in Aussicht, die beiden Offerenten und die ATG zu einem Gespräch einzuladen (1). Die NAD hat von den - aufgrund des öffentlichen Beschaffungsrechts - beschränkten Handlungsoptionen für den Bund Kenntnis genommen und sich mit dem vom UVEK vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt. Sie erwartet von allen Beteiligten eine konstruktive Haltung zum Wohl des Gesamtprojekts.
Vom Direktor BAV liess sie sich zudem ausführlich über die Schätzung der effektiven NEAT-Gesamtkosten orientieren.
Schliesslich befasste sie sich mit weiteren aktuellen NEAT-Themen. Sie beschloss, die offenen Fragen und Vorwürfe durch einen Ausschuss vertieft abklären zu lassen. Ziel der Abklärung ist es, Lehren für die Zukunft zu ziehen, beispielsweise im Hinblick auf die Änderung des öffentlichen Beschaffungsrechts.

Vergabe Los Erstfeld: Vorsteher UVEK lädt Parteien zu Einigungsgesprächen ein

Nachdem die Vergabe des Tunnelbauloses Erstfeld zweimal am Entscheid der Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK) gescheitert war, hat die NAD dem Vorsteher UVEK Mitte September empfohlen, eine Prüfung aller Möglichkeiten in die Wege zu leiten, mit dem Ziel, dass die Bauarbeiten beim Los Erstfeld so schnell wie möglich an die Hand genommen werden können. Der Vorsteher UVEK setzte in der Folge eine departementsinterne Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, Lösungen für die Minimierung bzw. Kompensation der zeitlichen Verzögerungen beim Gotthard-Basistunnel zu finden.

An der Sitzung der NAD in Flims hat der Vorsteher UVEK über die bestehenden Handlungsoptionen orientiert. Die NAD nahm zur Kenntnis, dass es im Rahmen des geltenden Rechts keine Möglichkeit gibt, eine Beschleunigung des Baubeginns zu erzwingen. Sie erklärte sich damit einverstanden, dass der Bundespräsident die beiden Offerenten und die ATG zu einem Gespräch einladen wird. Ziel ist es zu klären, ob sie bereit sind, zu einem Verfahren Hand zu bieten, das einen möglichst raschen Baubeginn erlaubt.

Die NAD erwartet von allen Beteiligten eine konstruktive Haltung zum Wohl des Gesamtprojekts.

Schätzung der NEAT-Gesamtkosten bis zum Projektende

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des NEAT-Standberichts Nr. 21 des BAV (Projektstand per Mitte 2006) äusserte sich der Direktor BAV in der Öffentlichkeit zu den effektiven NEAT-Gesamtkosten, die bis zum Projektende anfallen werden. In ihrem Tätigkeitsbericht 2005 vom 8. Mai 2006 schätzte die NAD die effektiven Gesamtkosten bis zum Projektende auf rund 22 Milliarden Franken. Per Mitte 2006 setzen sich diese aus folgenden Faktoren zusammen:

- Prognose der beeinflussbaren mutmasslichen Kosten bis Projektende (16,5 Mrd. Franken)

- die Ergebnisse der aktuellen Analyse der heute bekannten Kostenrisiken bis Projektende (1,4 Milliarden Franken)

- die bisher aufgelaufenen Aufwendungen für Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer (rund 2,3 Milliarden Franken)

- die von heute bis zum Projektende voraussichtlich anfallenden Aufwendungen für Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer, geschätzt aufgrund den Annahmen im FinöV-Fonds (ca. 2 Milliarden Franken).

Die Kostenentwicklung bei der NEAT erfordert einen neuen Zusatzkredit zum NEAT-Gesamtkredit (NGK). Angesichts der anstehenden Vergabe der Eisenbahntechnik am Gotthard, der noch nicht erfolgten Ausschreibung der Bauarbeiten und der Eisenbahntechnik am Ceneri, der Kosten für die Inbetriebsetzung der beiden Basistunnels sowie weiterer Unabwägbarkeiten beabsichtigt das BAV, beim neuen Zusatzkredit - zusätzlich zu den heutigen Kostenrisiken von rund 1,4 Milliarden Franken - eine Reserve für weiteren Risiken vorzusehen. Die entsprechenden Arbeiten zur Bestimmung dieser Reserve sind im BAV derzeit im Gange. Die NAD wird den weiteren Verlauf der Arbeiten eng begleiten.

Ausschuss der NAD prüft Vorwürfe vertieft

Die NAD befasste sich zudem mit weiteren aktuellen NEAT-Themen. Sie beschloss, die offenen Fragen und Vorwürfe durch einen Ausschuss vertieft abklären zu lassen. Ziel der Abklärung ist es, Lehren für die Zukunft zu ziehen, beispielsweise im Hinblick auf die Änderung des öffentlichen Beschaffungsrechts.

(1): siehe Medienmitteilung Generalsekretariat UVEK vom 2.10.2006: Vergabe Los Erstfeld, Bundesrat Leuenberger lädt Parteien zu Einigungsgespräch ein.

Bern, 03.10.2006    Parlamentsdienste