Die Kommission hat die Differenzen in der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes beraten. Ferner nahm sie die Detailberatung über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes auf.

Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens zur Revision des Umweltschutzgesetzes (02.436 Pa. Iv. Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes) hat sich die Kommission grundsätzlich dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen. Auch betreffend Art. 10a USG (Umweltverträglichkeitsprüfung) stimmte die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat zu, mit dem Hinweis, dass die Behörde auch ohne spezielle Bestimmung verpflichtet ist, die im neuen Absatz 1a ausgeführten Bewertungselemente zu berücksichtigen; sie hat in Abwägung aller Interessen zu entscheiden. Eine Minderheit beantragt, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Was die Berücksichtigung der zwischenparteilichen Vereinbarungen in der behördlichen Verfügung anbelangt (Art. 55c Abs. 1 USG), übernimmt die Kommission die Version des Nationalrates und räumt der Behörde einen gewissen Ermessensspielraum ein; sie präzisiert allerdings, dass es sich dabei um öffentlich-rechtliche Vereinbarungen handelt.

Die Kommission hat die Detailberatung über den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WCT und WPPT) und zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes aufgenommen (06.031 s Urheberrecht. Übereinkommen). Die Vorlage bezweckt, die Urheberrechte und die verwandten Schutzrechte an die Digitaltechnologie anzupassen und die Schutzstandards der beiden Verträge in das Schweizer Recht zu übertragen. Die Vorlage sieht u.a. die Anerkennung des Rechts vor, geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen, sowie ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. Zudem wird mit neuen urheberrechtlichen Einschränkungen den aktuellen Bedürfnissen der Werknutzenden und Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen. Die Kommission ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, das Gesetz so zu ergänzen, dass die Werknutzenden nur eine Entschädigung pro Nutzung zu entrichten haben. Die Kommission wird sich an der nächsten Sitzung noch mit einigen offenen Fragen zu den Rechten der Sendeunternehmen befassen. Sie hofft, die Vorlage in der Wintersession 2006 dem Ständerat unterbreiten zu können.

Nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dem Beschluss, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Brändli (05.415. Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen) Folge zu geben, zustimmte, hat die Kommission nun die Ausarbeitung einer Vorlage zur Revision des Spielbankengesetzes aufgenommen. Mit 6 zu 5 Stimmen sprach sie sich dafür aus, die Frist, während der der Bundesrat den Abgabesatz für Spielbanken bis auf 20 Prozent reduzieren kann, um drei Jahre zu verlängern. Eine Minderheit beantragt, diese Frist um vier Jahre zu verlängern. Die Kommission wird ihre Beratungen zu diesem Geschäft an der nächsten Sitzung abschliessen. Sie hat zudem ohne Gegenstimme dem Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zugestimmt, der analog lautenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Bezzola Folge zu geben (05.424 Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen für Spielbanken, insbesondere in Tourismusdestinationen).

Mit dem Erlass des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes wurden insgesamt 164 andere Bundesgesetze revidiert. Bei einem Vorhaben dieses Umfangs konnten schwerlich sämtliche revisionsbedürftigen Gesetze erfasst werden. Der Gesetzgeber hat deshalb das Parlament ermächtigt, die noch notwendigen Anpassungen auf dem Verordnungsweg vorzunehmen. Die Kommission hat die entsprechende Verordnung, welche 17 Gesetze an die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes (06.068 BGG und VGG. Verordnung) anpasst, einstimmig angenommen. Es handelt sich einerseits um Änderungen, deren Notwendigkeit erst nach der Annahme der Revision der Bundesrechtspflege erkannt wurde, andererseits um Änderungen von Erlassen, die nach oder kurz vor der Revision verabschiedet worden waren.

Ferner beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, einer Motion zuzustimmen, die am 15. März 2006 vom Nationalrat angenommen worden war. Diese beauftragt den Bundesrat, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleichs und der Kinderbelange im Scheidungsrecht abzuklären und dem Parlament die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten (05.3713 Mo NR (RK-N). Scheidungsrecht. Überprüfung der Regelung betreffend Vorsorgeausgleich und Kinderbelange).

Die Kommission hat am 16. und 17. Oktober 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) und teils in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 18.10.2006    Parlamentsdienste