Gemäss geltendem Recht gewährt die Post Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Dafür wird die Post vom Bund mit jährlich 80 Millionen Franken entschädigt. Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 wurde diese Subvention bis Ende 2007 befristet. Im Anschluss an die Behandlung einer nicht zustande gekommenen Verfassungsbestimmung, welche eine direkte Presseförderung erlaubt hätte, beschlossen die Räte jedoch auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die von ihnen überwiesene Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, die gesetzlichen Grundlagen für eine Weiterführung der indirekten Presseförderung durch Verbilligung der Transportkosten zu schaffen, wurde von diesem jedoch nicht erfüllt.
Die SPK hat deshalb selber die entsprechenden Bestimmungen erarbeitet. Im Wesentlichen wird das bisherige System weitergeführt. Die Post wird verpflichtet für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften distanzunbhängige Vorzugspreise zu gewähren, wofür sie durch den Bund mit maximal 60 Millionen Franken pro Jahr entschädigt wird. Die Post wird verpflichtet, das bisherige Tarifsystem beizubehalten. Zusätzlich wird neu vorgesehen, dass der Bund der Post pro Jahr 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt, mit welchen die Post zusätzliche Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel vornehmen soll.
Eine Kommissionsminderheit spricht sich dafür aus, keine Abgeltung durch den Bund für die Gewährung distanzunabhäniger Preise vorzusehen. Die Post sei durchaus in der Lage, die Gewährung von distanzunabhängigen Preisen an abonnierten Zeitungen und Zeitschriften zu verkraften. Der Bund soll seine Unterstützung auf die spezifische Förderung kleinauflagiger Titel beschränken.
Eine weitere Minderheit möchte die Beiträge des Bundes als Mindestbeträge festschreiben, damit Spielraum für eine allfällig nötige Erhöhung bleibt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. Januar 2007. Die Vorlage kann bei der Postregulationsbehörde, welche die Vernehmlassung im Auftrag der SPK durchführt, bezogen werden: Postregulationsbehörde PostReg, Bundeshaus Nord, 3003 Bern. Sie ist auch per Internet greifbar: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html oder http://www.parlament.ch/homepage/ed-berichte-parl-org/ed-pa-berichte-parlament-spk.htm.
Es ist vorgesehen, die Vorlage in der nächsten Frühjahrssession im Nationalrat zu behandeln. Da das geltende Recht auf Ende 2007 ausläuft, besteht zeitlicher Handlungsbedarf.
Die Kommission tagte am 19./20. Oktober 2006 in Bern unter der Leitung ihres Vizepräsidenten Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG).
Bern, 20.10.2006 Parlamentsdienste