In einer zweitägigen Sitzung hat sich die Energiekommission mit dem Stromversorgungsgesetz und dem Energiegesetz befasst. Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2006 bedeutende Differenzen zum Beschluss des Nationalrats geschaffen hat, wurden diese in der nationalrätlichen Kommission intensiv diskutiert. Dem vom Ständerat eingeführten zentralen Vorschlag einer nationalen Netzgesellschaft, die das Übertragungsnetz sowohl betreibt als auch besitzt und einem starken Regulator unterstellt ist, wurde zugestimmt. Auch die vom Ständerat vorgeschlagene Marktöffnung in zwei Schritten, bei der zuerst die energieintensiven Betriebe und fünf Jahre später die kleinen Verbraucher Marktzugang erhalten, wurde von der Kommission übernommen.
Im Unterschied zum Ständerat will die Kommission erneuerbaren Energien auch dann den Vorrang geben, wenn die sichere Stromversorgung mittel- und langfristig gefährdet wäre. Ausserdem möchte die Kommission die Umschulungs- und Berufsbildungsmassnahmen, die bei der Umstrukturierung der heutigen Netzbetreiber notwendig werden, nicht im Gesetz vorschreiben.
Bei den Energiesparzielen ist die Kommission dem Ständerat gefolgt und will den Energieverbrauch der privaten Haushalte bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem Niveau im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes stabilisieren. Auch die Förderung der erneuerbaren Energien wurde im Grundsatz aus der ständerätlichen Fassung übernommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Kommission aber den Betrag, der für die Einspeisevergütung für solche Energie maximal zur Verfügung steht, erhöht. Ausserdem soll die Einspeisevergütung zeitlich nicht gestaffelt werden.
Die Beratungen zu den beiden Gesetzesentwürfen konnten nicht abgeschlossen werden und werden anlässlich der nächsten Sitzung der UREK-N am 20./21. November 2006 fortgesetzt. Dann soll insbesondere beraten werden, wie die Vorlagen kombiniert werden und welche Teile referendumspflichtig sein sollen.
Bern, 25.10.2006 Parlamentsdienste