Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Beratung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG) aufgenommen. Sie hat im Übrigen beschlossen, die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Buchpreisbindung weiterzuführen. Schliesslich soll im Rahmen einer parlamentarischen Initiative eine klare Regelung der Besteuerung von Pensionskassenbezügen bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausgearbeitet werden.

1. Finanzmarktaufsichtsgesetz (06.017)

Die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz wird heute im Wesentlichen durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) wahrgenommen. In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG; 06.017) beantragt der Bundesrat die Zusammenführung dieser drei Behörden. Diese neu zu schaffende Behörde, welche als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert wird, soll eine kompetente, wirksame und effiziente Aufsicht des Finanzmarktes in der Schweiz garantieren.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 30.-31. Oktober die Beratung dieser Vorlage aufgenommen. Sie hat hierfür Anhörungen mit Finanz- und Verwaltungsrechtswissenschaftern sowie mit Vertretern der Finanzbranche durchgeführt.

Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht die richtige Antwort auf die dynamischen Entwicklungen im Finanzmarkt darstellt. Auch wenn der Trend zur Allfinanz heute nicht mehr anhält, so ist die Mehrheit der Kommission überzeugt, dass im Hinblick auf die Konvergenz der Produkte bei den Finanzdienstleistungen die Zusammenführung der Aufsichtsbehörden gerechtfertig ist, um Synergien zu nutzen und schliesslich eine höhere Effizienz zu erzielen. Die Mehrheit der Kommission geht mit dem Bundesrat einig, dass eine effiziente Aufsicht über die Finanzinstitute den Finanzplatz Schweiz stärken wird. Mit 14 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen ist die Kommission auf das Geschäft eingetreten. Ein Antrag nicht auf das Geschäft einzutreten blieb in der Minderheit. Diese kritisiert in erster Linie die Integration der Kontrollstelle für Geldwäscherei in die FINMA. Sie ist der Meinung, dass polizeiliche Aufgaben wie die Geldwäscherei nicht durch die FINMA übernommen werden sollten, da eine Überwälzung der Kosten auf die Verursacher hier nur schwer sicherzustellen ist. Allgemein bezweifelt die Minderheit, ob eine grosse Finanzmarktaufsichtbehörde tatsächlich zu einer Effizienzsteigerung führen wird.

Eine weitere Minderheit beantragte schliesslich die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Aufsicht über die Pensionskassen und Anlagestiftungen, die SUVA und die Post-Finance in den Gesetzesentwurf zu integrieren.

Die Kommission führte eine ausführliche Diskussion über eine allfällige Integration der Aufsicht über die Pensionskassen in die FINMA. Die Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen ist heute beim Bundesamt für Sozialversicherungen beziehungsweise bei den zuständigen Behörden in den Kantonen angesiedelt und nicht beim Bundesamt für Privatversicherungen. Aus diesem Grund werden die Pensionskassen nicht vom FINMAG erfasst. Im Sinne einer Nutzung der Synergien wäre jedoch die Ausübung der Aufsicht über die Pensionskassen durch die FINMA unter Umständen sinnvoll. Die Kommission nahm jedoch zur Kenntnis, dass sich eine Vorlage über die Verbesserung der Aufsicht über die Pensionskassen zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Ein Integration dieser Instrumente in das FINMAG hätte jedoch eine Verzögerung der Einführung der FINMA von bis zu zwei Jahren zur Folge. Die Kommission beschloss deshalb, vorerst davon abzusehen, schliesst aber eine Integration zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss der Beratungen über die Vorlage des Bundesrates über die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge, nicht aus.

In der Detailberatung wurde mit Stichentscheid (bei 9 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung) beschlossen, dass die Behörde über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht in allen Sprachen den Namen „FINMA" tragen soll. Mit einem einzigen Namen soll insbesondere auf internationaler Ebene für ein einheitliches Erscheinungsbild gesorgt werden.

Mit 13 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung wurde ein Antrag abgelehnt, wonach der Verwaltungsrat über den Standort der FINMA entscheiden soll. Vielmehr beschloss die Kommission, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen, und Bern als Sitz der FINMA im Gesetz festzulegen.

Um dem Anliegen, der Stärkung des Finanzplatzes Schweiz Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission mit 9 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, dies bei den Zielen der Finanzmarktaufsicht aufzunehmen.

Mit 13 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission, im Gesetz festzulegen, dass der Bundesrat bei der Wahl des Verwaltungsrates der FINMA für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter sorgen soll.

Die Kommission wird die Detailberatung zum FINMAG an ihrer kommenden Sitzung vom 27. und 28. November fortsetzen.

2. 04.430 Pa.Iv. Maitre. Regulierung der Bücherpreise

Die vom verstorbenen Nationalrat Maitre eingereichte parlamentarische Initiative verlangt die Schaffung der für eine Regelung der Bücherpreise in der Schweiz notwendigen Gesetzesgrundlagen. Nach den übereinstimmenden Beschlüssen der WAK-N vom September 2004 und der WAK-S vom Mai 2005 ist die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt worden. Sie hat zu diesem Zweck eine Subkommission gebildet, die von Nationalrat de Buman präsidiert wird und sich aus sechs weiteren Mitgliedern zusammensetzt (Berberat, Bührer, Favre, Fässler, Kaufmann, Walter). Die Subkommission trat zwischen August 2005 und April 2006 mehrmals zusammen und unterbreitete am 13. April dieses Jahres ihrer Kommission in einem Bericht u.a. Vorschläge zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit. An der heutigen Sitzung diskutierte die Kommission in erster Linie die Frage, ob die Arbeit eingestellt und somit die Initiative abgeschrieben oder ob die Arbeit fortgesetzt und eine Gesetzesvorlage erarbeitet werden soll.

Die Kommission beschloss mit 14 zu 9 Stimmen, die Arbeit fortzusetzen. Da die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage demnächst abläuft, wird die Kommission dem Nationalrat eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre beantragen. Anfang 2007 - unter Vorbehalt der Fristverlängerung durch den Nationalrat - wird die Kommission über die Eckpfeiler für den Gesetzesentwurf beschliessen.

In den Augen der Kommissionsmehrheit herrscht angesichts der heutigen Lage und insbesondere des Rückgangs unabhängiger Buchhandlungen dringender Gesetzgebungsbedarf im Bereich der Buchpreisbindung. Die Erfahrungen in der Schweiz und im Ausland haben gezeigt, dass ein regulierter Preis die kleinen Buchhandlungen vor der aggressiven Preispolitik der grossen Fachhandelsketten und Supermärkten schützt. Die in den letzten Jahren erfolgte sehr starke Abnahme der Anzahl Buchhandlungen in der Westschweiz - die viel drastischer war als in der Deutschschweiz mit ihrem Einheitspreissystem - ist weitgehend auf die Abschaffung dieser Massnahme zurückzuführen.

Die Mehrheit erachtet ein dichtes Buchhandlungsnetz nicht nur deshalb als wichtig, weil dadurch der Zugang der Bevölkerung zu Büchern sichergestellt werden kann, sondern auch, weil dadurch eine grössere Vielfalt des Angebots gefördert wird. Bis zu 50% der Käufe in Buchhandlungen sind so genannte Spontankäufe (d.h. Kauf eines ausgestellten Buches ohne vorherige Kaufabsicht). Weniger bekannte und schwierige Titel profitieren am meisten von den Spontankäufen. Wenn die Auslagefläche wegen des Verschwindens von Buchhandlungen schrumpft, nehmen die Spontankäufe und damit der Verkauf solcher Titel auch automatisch ab; dies führt unweigerlich dazu, dass die Verleger sie nicht mehr produzieren. Auf eine Regulierung der Bücherpreise zu verzichten würde mittelfristig bedeuten, auf ein vielfältiges Verlagsangebot zu verzichten.

Die Minderheit bezweifelt, ob sich mit der Buchpreisbindung die damit angestrebten kulturpolitischen Ziele erreichen lassen. Für sie ist die Konzentration des Verkaufsstellennetzes ein Grobtrend, den regulierte Preise nur unwesentlich beeinflussen können. Das zeigt sich insbesondere in der Deutschschweiz, wo trotz des Sammelrevers ebenfalls ein ausgeprägter Konzentrationsprozess im Gange ist. Die unabhängigen Buchhandlungen sollten deshalb nicht auf die Buchpreisregulierung zählen, sondern sich zur Existenzsicherung in spezialisierten Nischenmärkten positionieren. Gleichzeitig sollten sie den Kunden innovative Leistungen anbieten und die neuen Technologien innovativ einsetzen.

Die Minderheit ist ausserdem keineswegs davon überzeugt, dass diese Regulierung eine notwendige Voraussetzung für die Vielfalt des Verlagsangebots ist. Gemäss den Erfahrungen in Grossbritannien z.B. hat die Aufhebung des Einheitspreises und die Schliessung einer bestimmten Anzahl Buchhandlungen die Vielfalt der Verlagsprodukte keineswegs verringert; die Palette der britischen Verlagsproduktion hat sich nach der Abschaffung des Einheitspreises sogar ausgeweitet. Im Gegensatz dazu wurden in Frankreich nach der Einführung des Einheitspreises keine merklichen Veränderungen des Verlagsangebots festgestellt. In Wirklichkeit scheinen andere Faktoren, die weit stärker ins Gewicht fallen als das Preissystem, die Vielfalt des Angebots zu bestimmen, darunter in erster Linie die rückläufigen festen Produktionskosten.

3. Pa.Iv. Fetz: Pensionskassensplit für ein vernünftiges KMU-Startkapital

Frau Ständerätin Fetz hat am 18. Juni 2004 eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 04.447) eingereicht, welche verlangt, dass Teilbezüge von beruflichen Vorsorgeleistungen im Zeitpunkt der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder später nur in der Höhe des tatsächlichen Bezugs und nicht etwa das gesamte Vorsorgeguthaben besteuert werden. An der Sitzung wurde von Vertretern der Verwaltung erläutert, dass tatsächlich ein erster Teilbezug nur in der Höhe des effektiven Bezugs besteuert wird. Weitere Teilbezüge nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit sind vom Gesetz über die Berufliche Vorsorge nicht vorgesehen. In diesen Fällen wird steuerlich über das gesamte Freizügigkeitsvermögen abgerechnet. Die Kommission erachtet diese Regelung als reichlich undurchsichtig und missverständlich. Sie befürchtet, dass Personen, welche eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, fälschlicherweise aus steuerlichen Überlegungen ihr gesamtes Vorsorgekapital beziehen und dieses damit einem höheren Risiko aussetzen.

Die Kommission beschloss deshalb einstimmig, der Initiative Folge zu geben. Sie fordert damit ihre Schwesterkommission auf, eine Vorlage auszuarbeiten, welche klare vorsorge- und steuerrechtliche Regelungen vorsieht, die nicht falsche Anreize schaffen.

Die Kommission hat am 30. und 31. Oktober 2006 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 31.10.2006    Parlamentsdienste