Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) schlägt vor, dass der Nationalrat gemäss den Beschlüssen des Ständerates auf die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse verzichtet. Einige weitere Differenzen zwischen den Räten bleiben aber gemäss den Kommissionsanträgen bestehen.

In der Sommersession 2006 ist die Vorlage für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes 05.073 im Nationalrat in der Gesamtabstimmung abgelehnt worden, nachdem sich der Rat in der Detailberatung entgegen einer linken Opposition für eine höhere Belastung der Versicherten und entgegen einer rechten Opposition für die vom Bundesrat vorgeschlagene geschlossene Rentnerkasse ausgesprochen hatte. Der Ständerat ist darauf in der Herbstsession 2006 der rechten Opposition im Nationalrat gefolgt.

Für die zweite Beratung im Nationalrat beantragt die Kommission jetzt mit 15:7 Stimmen, die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse abzulehnen, und schlägt vor, dass der Bund mit einer Einmaleinlage an die PUBLICA von ca. 900 Mio Franken das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanziert (nähere Erklärungen und Argumente für und gegen die beiden Lösungen: siehe Medienmitteilung der SPK-N vom 27. April 2006).

Die Kommission will aber mit 13:10 Stimmen daran festhalten, dass entgegen dem Beschluss des Ständerates die Beiträge der Arbeitgeber maximal 13,5% und nicht 14% der versicherbaren Lohnsumme betragen dürfen. Die Beitragspflicht soll gemäss Kommissionsantrag vom vollendeten 21. Altersjahr bis zum Ende der AHV-Beitragspflicht dauern und nicht, wie dies der Ständerat beschlossen hatte, vom vollendeten 24. bis zum vollendeten 65. Altersjahr. Ebenfalls entgegen dem Beschluss des Ständerates soll die sog. „Berufsinvalidität" beibehalten werden (die PUBLICA kann in Ausnahmefällen auf Kosten des Arbeitgebers Invalidenrenten ausrichten, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf derartige Renten besteht). Die Übergangszeit, in der die vom Systemwechsel besonders betroffenen 46-55jährigen durch erhöhte Beitragszahlungen des Arbeitgebers leicht entlastet werden können, wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Verschiedene andere Anträge, welche die teils massiven Mehrbelastungen der älteren Arbeitnehmenden (je nach Situation mehrere 10'000 Franken bis zum Pensionierungsalter) mildern wollten, wurden aber abgelehnt.

Im Übrigen nahm die Kommission Kenntnis von der negativen Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf vom 15. September 2006 für eine gesetzliche Regelung der Rolle des Bundesrates vor Volksabstimmungen (04.463 Pa.Iv. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen). Es erscheint der Kommission widersprüchlich und schwer verständlich, dass der Bundesrat mit seinem Nichteintretensantrag riskieren will, dass die von ihm ebenfalls bekämpfte Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" im zweiten Halbjahr 2007, also kurz vor oder nach den Eidgenössischen Wahlen 2007, ohne Stellungnahme der Bundesbehörden der Volksabstimmung unterbreitet werden müsste. Die Annahme des indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative durch den Nationalrat in der kommenden Wintersession ist nämlich die Voraussetzung für eine Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative.

Die Kommission schlägt in ihrem Entwurf vor, die bisher weitgehend befolgte Praxis festzuschreiben, dass der Bundesrat vor Volksabstimmungen die Beschlüsse des Parlamentes zu vertreten hat. Mit 18:5 Stimmen hat sie einen Antrag abgelehnt, auf diesen Beschluss zurückzukommen. Mit grossem Erstaunen nahm die Kommission davon Kenntnis, dass sich der Bundesrat vorbehalten will, in Zukunft auch „eine von der Parlamentsmehrheit abweichende Abstimmungsempfehlung abzugeben". Die Kommission erblickt darin eine unnötige und verfassungsrechtlich problematische Provokation. Diese ist umso unverständlicher, als der Bundesrat selbst noch vor kurzem ausführlich dargelegt hat, dass ihn Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung eindeutig verpflichtet, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung gefassten Beschlüsse zu vollziehen (Beschwerdeentscheid des Bundesrates vom 17.5.2000, VPB 64.104. Ziff. 3.5.1 http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/64/64.104.html). Es ist mit der schweizerischen Demokratiekonzeption unverträglich, dass die Exekutive sich „à la de Gaulle" unter Umgehung der gewählten Volksvertretung direkt an das Volk wendet. Unter den Bedingungen der modernen Mediengesellschaft sind zwar entsprechende Tendenzen zu erkennen; umso notwendiger ist es, bei dieser Gelegenheit die geltende Verfassungsordnung in Erinnerung zu rufen.

Die Kommission tagte am 16./17. November 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH) in Bern.

Bern, 17.11.2006    Parlamentsdienste