Die APK-S hat sich vom positiven Ausgang der Volksabstimmung über das Osthilfegesetz erfreut gezeigt. Sie hat sich einen ersten Überblick über die nächsten Schritte und deren absehbaren Schwierigkeiten verschafft. Ferner hat sie einstimmig eine Reihe von Investitionsschutzabkommen genehmigt.  Schliesslich hat sie sich mit verschiedenen Themen aus aktuellem Anlass befasst.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) ist erleichtert und dankbar, dass das Osthilfegesetz in der Volksabstimmung angenommen wurde. Indem es die rechtliche Grundlage für den Solidaritätsbeitrag an die neuen EU-Mitgliedstaaten geschaffen hat, hat das Schweizer Volk den bilateralen Weg in den Beziehungen mit der EU einmal mehr bestätigt und konsolidiert. Gleichzeitig hat die Kommission ihr Blick auf die nächsten Entwicklungen und Etappen der schweizerischen Europapolitik gerichtet: Rahmenkredite für die Kohäsionsleistungen und für die traditionelle Osthilfe, EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien und dessen Konsequenzen für die Schweiz (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, Unterstützungsbeiträge), Entwicklung der laufenden sektoriellen Verhandlungen. In all diesen Bereichen ortet sie Chancen, aber auch Risiken und komplexe Herausforderungen. Dass der bilaterale Weg schwierig und anspruchvoll ist, ist sich die Kommission bewusst. Um so mehr erwartet sie vom Bundesrat, dass er sie von Anfang an vor dem Hintergrund ihrer Mitwirkungsrechte transparent informiert und in die Ausgestaltung der nächsten europapolitischen Schritte einbezieht.

Die Investitionsschutzabkommen bezwecken, die im Partnerland getätigten Investitionen vor diskriminierenden staatlichen Massnahmen zu schützen. Da in diesem Bereich keine multilateralen Regelungen existieren, unterstützt die APK-S den Abschluss von bilateralen Investitionsabkommen mit Serbien, Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien (06.080). Dabei begrüsst sie die Tatsache, dass der Bundesrat derartige Abkommen wieder dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet, nachdem er sie seit den 60er Jahren aufgrund einer Kompetenzdelegation selbst abgeschlossen hatte. Die zunehmende Bedeutung der Direktinvestitionen in der globalisierten Weltwirtschaft und als Entwicklungsfaktor in armen Ländern rechtfertigt, dass diese wirtschaftspolitischen Instrumente im Parlament diskutiert und geprüft werden. In einer langfristigen Optik ermuntert die APK-S den Bundesrat, auf eine multilaterale Gesamtlösung hin zu arbeiten.

Im Rahmen der aussenpolitischen Aktualitäten informierte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey die Kommission über ihre offizielle Reise in die Volksrepublik China und über das anvisierte Memorandum of Understanding mit diesem Land. Zu den weiteren diskutierten Themen gehörte die Problematik der Streubomben. Die Kommission sprach sich für ein Engagement der Schweiz auf diesem Gebiet aus, möchte aber zunächst, dass der Bundesrat ein umfassendes Konzept erarbeitet.

Im Zusammenhang mit der Frage des Flughafens Zürich hat sich die Kommission ferner über das Treffen zwischen Bundespräsident Leuenberger und dem deutschen Verkehrsminister Tiefensee am 31. Oktober in Berlin orientieren lassen. Die Kommission hat darauf insistiert, dass alle direkt betroffene Kantonen in den eingeleiteten Prozess involviert werden müssen. Zudem bekräftigt sie die Haltung des Bundesrates, dass eine umfassende Lösung angestrebt werden soll, in der weitere grenzüberschreitende Anliegen berücksichtigt werden müssen. Schliesslich forderte sie, über ein allfälliges Verhandlungsmandat frühzeitig konsultiert zu werden.

Des Weiteren liess sich die Kommission durch Bundesrätin Doris Leuthard über die Politik der Schweiz im Rahmen der EFTA sowie über die Auswirkungen der Wahlen in den USA im Hinblick auf eine Wiederbelebung der WTO-Doha-Runde orientieren.

Schliesslich wurde die APK-S im Rahmen einer Konsultation gemäss Art. 151 Abs. 2 Parlamentsgesetz über die Revision der Zollpräferenzenverordnung konsultiert. Die Kommission hatte bereits an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2006 die Überführung des Zollpräferenzenbeschlusses in ein Bundesgesetz gutgeheissen, welches die Grundlage für diese Verordnung darstellt. Die Kommission befürwortet grundsätzlich die revidierte Fassung der Verordnung.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 27. November 2006 unter dem Präsidium von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) in Bern getagt.

Bern, 28.11.2006    Parlamentsdienste