Die NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) will kein Zurückkommen auf die politischen Entscheide des Parlaments zum Ceneri-Basistunnel (CBT). Sie verlangt jedoch zusätzliche Einsparungen von rund 50 Millionen Franken auf der Gotthard-Achse. Die Delegation stellt fest, dass der Tunnel im Teilabschnitt Bodio nicht zu eng gebaut wurde. Die Kosten für die beschwerdebedingten Verzögerungen beim Tunnelbaulos Erstfeld (Los 151) bewegen sich unverändert in der Grössenordnung von rund 100'000 Franken pro Tag. Beim laufenden Vergabeverfahren für die Bahntechnik GBT hat die NAD keine Kenntnis von den Offertpreisen. Das Beschaffungsrecht des Bundes verbietet deren Offenlegung zum jetzigen Zeitpunkt. Die integrale kommerzielle Inbetriebnahme der Lötschberg-Basisstrecke wird ab dem Jahr 2008 zu Folgekosten von rund 20 Millionen Franken für den Bundeshaushalt führen. Beim Gotthard muss der Betrieb der allfälligen Porta Alpina dem Betrieb des GBT untergeordnet werden.

Ceneri-Basistunnel (CBT): Prüfung weiterer Einsparungen

Die NAD hat den Schlussbericht des BAV zur Kompensationsplanung Ceneri-Basistunnel (CBT) zur Kenntnis genommen. Sie äusserte sich enttäuscht, dass unter den gegebenen Bedingungen keine weiterreichenden Einsparungen resultieren. Sie beschloss grossmehrheitlich, dass sie keinen Rückkommensantrag auf die Entscheide des Parlaments zum CBT (Linienführung und Tunnelsystem mit zwei richtungsgetrennten Einspurröhren) stellen will. Allerdings verlangte sie vom BAV, besser zu begründen, warum auf die Etappierung des CBT verzichtet werden soll, und beauftragte das Amt, auf der gesamten Gotthard-Achse zusätzliche Einsparungen von rund 50 Millionen Franken zu eruieren.

Das BAV hatte in seinem Bericht beschlossen, von den 47 geprüften Massnahmen deren 9 umzusetzen. Insgesamt sollen mit den getroffenen Massnahmen maximal 55 Millionen Franken eingespart werden können. Eine vollständige Kompensation der Mehrkosten von rund 174 Millionen Franken (Preisbasis 1998) des sistierten Rohbauprojekts CBT ist aus Sicht des BAV allerdings nicht möglich.

Gotthard-Basistunnel (GBT): Tunnel im Teilabschnitt Bodio nicht zu eng gebaut

Wegen des Gebirgsdrucks im Teilabschnitt Bodio haben sich die beiden Tunnelröhren auf einer Länge von 320 m (Röhre Ost) bzw. 370 m (Röhre West) um rund 50 cm verengt.

Die NAD liess sich von der zuständigen Bauherrin ATG über die Ursachen, Massnahmen und Auswirkungen auf Kosten und Termine orientieren. Die Ausbauarbeiten für das Innengewölbe sollen voraussichtlich mit einer Verspätung von maximal 7 Monaten auf das Terminprogramm für den Teilabschnitt Bodio abgeschlossen werden. Die Arbeiten haben allerdings keinen Einfluss auf das Gesamtterminprogramm des GBT. Die Kosten für die Ausweitung des Profils auf die vom Bund bestellte Grösse (Reprofilierung) bewegen sich aus heutiger Sicht in der Grössenordnung von rund 15 Millionen Franken.

Die NAD stellt fest, dass der Tunnel nicht zu eng gebaut wurde. Der Durchmesser der Tunnelbohrmaschine war auf die mittlere Felsqualität des 17 Kilometer langen Abschnitts Bodio ausgerichtet und nicht auf die rund 300 m mit erhöhtem Gebirgsdruck.

Beim Lötschberg-Basistunnel (LBT) wurde wegen des vorgesehenen Autoverlads auf Bestellung des Bundes ein grösseres Tunnelprofil (Shuttle-Profil) gebaut. Beim GBT hat der Bund ein europaweit übliches Tunnelprofil (EBV 4) bestellt, da kein Autoverlad vorgesehen ist.

GBT: Vergaben Tunnelbauloses Erstfeld (Los 151) und Bahntechnik

In Bezug auf das Tunnelbaulos Erstfeld (Los 151) liess sich die NAD von ihrer Arbeitsgruppe über den Zwischenstand ihrer Abklärungen orientieren. Der Vorsteher UVEK informierte über das Verfahren für die Vorbereitung des anstehenden Vergabeentscheids. Die für die Vergabe verantwortliche ATG erörterte gegenüber der NAD, dass die Kosten, die aufgrund der Verzögerungen des Bauloses Erstfeld anfallen, weiterhin rund 100'000 Franken pro Tag betragen. Das BAV bestätigte diese Grössenordnung aufgrund einer eigenen Überprüfung. Die NAD nahm zur Kenntnis, dass die Neuvergabe des Loses erst zu Beginn des Jahres 2007 erfolgen kann. Beschwerdeinstanz wird ab 1. Januar 2007 das neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht sein, mit der Möglichkeit, letztinstanzlich bis ans Bundesgericht zu gelangen.

In Bezug auf das laufende Vergabeverfahren für das Los Bahntechnik für den Gotthard-Basistunnel liess sich die NAD von der ATG summarisch über den Stand des Verfahrens informieren. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) hat die Auftraggeberin den vertraulichen Charakter sämtlicher vom Anbieter oder der Anbieterin gemachten Angaben zu wahren. Die NAD verzichtet deshalb darauf, von der ATG zum heutigen Zeitpunkt eine Offenlegung der Offertpreise gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht zu verlangen. Sie erkennt jedoch Handlungsbedarf im Hinblick auf die kommende Revision des BoeB.

Lötschberg-Basisstrecke (LBS): Integrale Inbetriebnahme Ende 2007 - Folgekosten für den Bundeshaushalt

Die NAD nahm zur Kenntnis, dass die volle kommerzielle Inbetriebnahme der Lötschberg-Basisstrecke definitiv auf den 9. Dezember 2007 festgesetzt wurde.

Im Auftrag der Finanzkommission des Ständerates liess sie sich über die mutmasslichen Folgekosten für den Bund aus dem Betrieb der neuen Basisstrecke orientieren. Die BLS AG als künftige Betreiberin rechnet ab 2008 jährlich mit rund 20 Millionen an ungedeckten Betriebskosten. Diese führen zu einer entsprechenden Mehrbelastung des ordentlichen Budgets des Bundes, die im Finanzplan 2008 bis 2010 bereits berücksichtigt ist.

GBT: SBB Betreiberin der Gotthard-Strecke - Folgekosten für den Bundeshaushalt

Der Bundesrat hat die SBB AG am 8. November 2006 als künftige Betreiberin der NEAT-Gotthard-Strecke bestimmt und die Vorbereitungen für deren Inbetriebnahme bestellt.

Die NAD nahm zur Kenntnis, dass über die Auswirkungen des Betriebs des GBT auf die künftige Belastung des Bundeshaushalts aus heutiger Sicht keine verlässlichen Angaben gemacht werden können. Einfluss auf die Kosten haben u.a. Auflagen aus dem Sicherheitskonzept, die Dauer der Zeitfenster für den Unterhalt sowie der Energiebedarf für die Lüftung und Kühlung. Bei den Erlösprognosen bestehen Unsicherheiten, weil u.a. die Höhe der Trassenpreise auch von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen abhängt.

Porta Alpina: Vorabklärungen für allfällige Hauptinvestition

Das Parlament hat in der Wintersession 2005 einer Vorinvestition für die Porta Alpina zugestimmt. Die NAD forderte in ihrem letzten Tätigkeitsbericht (BBl 2006 4517), dass im Rahmen der Abklärungen für eine allfällige spätere Realisierung des Projekts (Hauptinvestition) den Auswirkungen auf Bau, Betrieb und Unterhalt des Gotthard-Basistunnels prioritär Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Die NAD nahm an ihrer Sitzung zur Kenntnis, dass die Vorabklärungen des BAV und die Erarbeitung der nötigen Entscheidgrundlagen für den Bundesrat zurzeit noch im Gange sind. Es liegt am Bundesrat zu entscheiden, ob er dem Parlament eine Botschaft unterbreiten will. Im Hinblick auf eine allfällige Auslösung der Hauptinvestition beharrte die NAD darauf, dass die Funktionalitäts- und Kapazitätsfragen in Bezug auf den GBT zuerst gründlich abgeklärt werden und ein allfälliger Betrieb der Porta Alpina dem Betrieb des GBT untergeordnet werden muss. Der Gotthard-Basistunnel hat seinen eigentlichen Zweck für den Transitverkehr (Güter- und Personentransitverkehr) vollumfänglich zu erfüllen.

Kostenprognosen, Kreditbedarf und NEAT-Kommunikation

Die NAD nahm an ihrer Sitzung Kenntnis vom NEAT-Standbericht Nr. 21 des BAV (Projektstand per 30. Juni 2006). Sie liess sich vom BAV informieren über Inhalt und Stand der Vorbereitungsarbeiten für einen 2. Zusatzkredit zum NEAT-Gesamtkredit sowie über die Krediterweiterung und die Freigabe aus den Reserven durch den Bundesrat.

Mit dem Vorsteher des UVEK und dem Direktor des BAV erörterte sie Optimierungsmöglichkeiten bei der NEAT-Kommunikation. Sie beauftragte das BAV, die komplexen Zusammenhänge bei den Kosten und Finanzen in einen einfachen und verständlichen Rahmen zu stellen. Sie nahm zur Kenntnis, dass das BAV mit seiner Medienorientierung vom 17. Oktober 2006 zu einer Klärung der finanziellen Gesamtsituation beigetragen hat. Aus Sicht der Oberaufsicht besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

Die NAD wird den Finanzkommissionen (FK), Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte einen Bericht mit den wichtigsten Erkenntnissen und Feststellungen der Sitzung zukommen lassen.

Die NEAT-Aufsichtsdelegation tagte am 29./30. November 2006 unter Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Otto Laubacher (SVP/LU), in Bern. An der Sitzung nahmen teil der Vorsteher des UVEK, Vertreter des BAV, der EFK und der EFV sowie Vertreter der SBB AG, BLS AG, ATG und BLS AlpTransit AG (BLS AT).

Bern, 01.12.2006    Parlamentsdienste