Die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes sollen gestrafft und besser geführt werden. Die Höhe der Entschädigungen der Kommissionsmitglieder soll künftig öffentlich sein; der Bundesrat wird verpflichtet, Richtlinien für die Festlegung dieser Entschädigungen aufzustellen.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates stimmt mit 8 zu 0 Stimmen der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) zu (07.071s Ausserparlamentarische Kommissionen. Gesetzliche Neuordnung). Diese Kommissionen verschaffen der Bundesverwaltung spezifische Fachkenntnisse und sind ein Instrument zur Interessensvertretung von Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese wichtigen Funktionen rechtfertigen eine klare gesetzliche Regelung, die bisher fehlte. Ein Teil der Kommissionen erfüllt allerdings die genannten Funktionen nicht mehr in genügendem Ausmass. Die Kommission stimmt daher der im Rahmen der Verwaltungsreform vorgeschlagenen Aufhebung zahlreicher Kommissionen zu.

Die Kommission nahm einzelne Korrekturen am Entwurf des Bundesrates vor. Nachdem vor drei Jahren die grossen Unterschiede bei der Entschädigung von Kommissionsmitgliedern in der Öffentlichkeit und im Parlament Anlass zu Kritik gegeben hatten, unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates, dass die Höhe der Entschädigungen künftig öffentlich sein soll. Die Kommission ergänzt diesen Vorschlag mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bundesrates, Richtlinien für die Entschädigung aufzustellen. Im Weiteren soll der Bundesrat die Wahl der Mitglieder der Kommissionen nicht generell den Departementen überlassen dürfen, wie dies der Entwurf des Bundesrates ermöglicht hätte. Er darf die Wahl nur im Einzelfall an ein Departement delegieren.

Die Kommission tagte am 19. November 2007 in Bern unter der Leitung ihres Vizepräsidenten, Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR).

Bern, 19. November 2007 Parlamentsdienste