Zudem hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) mit der Beratung der Botschaft über den Rahmenkredit für die Finanzierung des Erweiterungsbeitrages sowie der Botschaft über einen Rahmenkredit für die Weiterführung der Ostzusammenarbeit begonnen. Ferner hat sie eine Standesinitiative vorgeprüft, welche den Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs verlangt. Schliesslich wurden die Politik der Schweiz im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen und die Strategie des Bundesrates betreffend die militärische Friedensförderung diskutiert.

Die Kommission hat den Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (06.095) eingehend beraten und einstimmig angenommen. Die Beratung erfolgte unter Vorbehalt eines noch ausstehenden Mitberichts der Finanzkommission des Ständerates. Die APK-S begrüsste diesen Bundesbeschluss und hob die Bedeutung der Humanitären Hilfe des Bundes hervor im Sinne eines sehr wichtigen Instruments zur Linderung von Leiden in der Welt. Die Kommission richtete ihr Augenmerk insbesondere auf die Rolle der zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, denen im Rahmen dieses Rahmenkredits finanzielle Beiträge gewährt werden können.

Des Weiteren wurde die Beratung der Botschaft über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (06.100) sowie der Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (06.099) in Angriff genommen. Rechtlich stützen sich die beiden Rahmenkredite auf das am 26. November 2006 vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.

Die Kommission begrüsst die beiden Vorlagen und unterstützt im Grundsatz die darin dargelegte Ausrichtung in Bezug auf geographische und thematische Schwerpunkte, Zusammenarbeitsmodalitäten mit den Partnerländern und Inhalt der Programme. Damit werden zwei aus Sicht der Kommission zentrale aussen- und europapolitische Vorhaben konkretisiert, mit denen sich die Kommission in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Beratung des Osthilfegesetzes bereits intensiv auseinandergesetzt hat.

Die Beratungen haben sich auf die weiterhin ungeklärte Kernfrage des Finanzierungsmechanismus des Erweiterungsbeitrags in der Höhe von 1 Milliarde Franken fokussiert. Die Kommission erwartet vom Bundesrat, dass er mit konkreten Zahlen aufzeigt, wie der mit der überwiesen Motion Leuthard (05.3808) erteilten Auftrag des Parlaments umgesetzt werden kann. Sie hat dementsprechend beschlossen, auf beide Vorlagen einzutreten, aber die Detailberatung und die Gesamtabstimmung bis zur nächsten Sitzung auszusetzen, bis die ständerätliche Finanzkommission die Finanzierungsvorschläge des Bundesrates beraten und der APK-S einen diesbezüglichen Mitbericht unterbreitet hat.

Bei der Vorprüfung der Standesinitiative des Kantons Schwyz „Rückzug des Beitrittsgesuchs Schweiz - Europäische Union“ (06.303) war die Kommission mit einer Frage konfrontiert, mit der sie sich in der Vergangenheit wiederholt beschäftigt hat. Als Vertreter des Kantons Schwyz hat die APK-S Kantonsratspräsident Karl Roos sowie Kantonsrat Marcel Buchmann angehört. Aus Sicht der Kommission liegen keine neuen Elemente vor, die eine Änderung ihrer Lagebeurteilung gerechtfertigen würde, wonach einen Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs zurzeit nicht opportun und kaum nutzbringend wäre. In der Diskussion wurde ferner geltend gemacht, dass dessen Weiterbestehen eine gewisse Verunsicherung gegenüber dem bilateralen Ansatz der Europapolitik der Schweiz in der Bevölkerung bewirken kann.

Die Kommission hat daraufhin mit 10 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, aber mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten ein Postulat angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, den Aussenpolitischen Kommissionen bis Ende 2008 über die möglichen Auswirkungen eines Rückzuges des Beitrittsgesuches Bericht zu erstatten. Damit möchte sie ein positives Signal aussenden, dass das Parlament weiterhin diese Frage im Auge behält.

Zudem hat die Kommission die Strategie des Bundesrates für die künftige militärische Friedensförderung mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Diskussion diente der Klärung von Fragen namentlich in Bezug auf die Voraussetzungen und die Auswirkungen der in der Strategie dargelegten Optionen.

Diskutiert wurde ebenfalls der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über die Verteidigungsattachés vom 23. Mai 2006. Die APK-S begrüsst diese kritische Erörterung des Systems der Verteidigungsattachés und befürwortet die weitere Überprüfung dieser Institution durch den Bundesrat.

Im Rahmen einer Vertiefung zur schweizerischen Praxis der Doppelbesteuerungsabkommen, erörterte die APK-S die verschiedenen Aspekte der schweizerischen Amtshilfepolitik, die unterschiedlichen Vereinbarungen und Standards sowie die Strategie des Bundes in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 15./16. Januar 2007 unter dem Präsidium von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Bundesrätin Doris Leuthard sowie der Bundesräte Samuel Schmid und Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.

Bern, 16.01.2007    Parlamentsdienste