Die KVF nimmt die geplante E-Government-Strategie des Bundes zur Kenntnis und führt dazu eine Aussprache mit Bundesrat Merz und Vertretern der Kantone. Weiter befasste sich die ständerätlich KVF mit den Grundlage aktueller und künftiger Verkehrspolitik, der vom Bund erstellten Studie über Kosten und Nutzen des Landverkehrs. Sie verfolgte die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landverkehrsabkommens mit der EU und informierte sich über die 19 technisch möglichen Varianten im Zürcher SIL-Prozess.

An der Sitzung der KVF-S präsentierte Bundesrat Merz der Kommission die Ziele der E-Government-Strategie, welche der Bund gemeinsam mit den Kantonen in den vergangenen Monaten erarbeitet hat. So sollen dank der Nutzung von Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnik über alle föderalen Stufen hinweg Synergien genutzt und die Kommunikation verbessert werden. Priorität haben dabei Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs von Wirtschaft und Bevölkerung zu den Behörden. Bundesrat Merz zeigte am Beispiel der geplanten Vereinfachung der Mehrwertsteuer eindrücklich auf, dass die Kombination von e-Government-Instrumenten mit der Vereinfachung von Prozessen zu einer wesentlichen administrativen Entlastung führen kann. Bei der Diskussion mit Vertretern der kantonalen Konferenzen der Informatik- und Finanzdirektoren und der Staatsschreiberkonferenz konnte sich die Kommission davon überzeugen, dass die e-Government-Strategie des Bundes auch von den Kantonen und Gemeinden mitgetragen wird. Die Kommission ist überzeugt, dass e-Government mittelfristig zu einem besseren Zugang der Bevölkerung und der Wirtschaft zur Verwaltung und somit zu einem Effizienzgewinn führen wird. Sie hat deshalb Bundesrat Merz ihre volle Unterstützung zugesagt. Gleichzeitig bat sie jedoch darum, dem Datenschutz grösste Aufmerksamkeit zu schenken.

Am 27. Oktober 2006 wurde eine umfassende Analyse der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und Statistik (BFS) zum Thema Kosten und Nutzen des Landverkehrs publiziert. Nach dieser Gesamtsicht erreichen Strasse und Schiene einen Kostendeckungsgrad von über 90%. Zum Thema hörte die Kommission Vertreter des Touringclubs (TCS), des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) und des Verkehrsclubs (VCS) an. In der anschliessenden Diskussion stellte die Kommission fest, dass der Verkehr grundsätzlich grossen Nutzen stiftet, indem er Wirtschaftswachstum ermöglicht und Arbeitsplätze schafft. Zu wenig an Verkehrsinfrastruktur ist für das Wirtschaftswachstum nachteilig, aber Ausweitung des Verkehrs bedeutet nicht in jedem Fall Wirtschaftswachstum. Bestätigt wurde, dass es Schiene und Strasse braucht, dass beide unterschiedliche Bedürfnisse befriedigen und komparative Vorteile haben. Schliesslich wurde die Kommission darin bestärkt, dass der im Herbst 06 beschlossene Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz in die richtige Richtung weist. In diesem Zusammenhang erledigte die Kommission zwei parlamentarische Initiativen. Sie schrieb die Initiative 01.464 s Fonds für den Strassenverkehr (Hofmann Hans) als erfüllt ab und gab der Initiative 04.403 s Verkehrspolitik für Strasse und Schiene (Peter Bieri), weil sie ebenfalls erfüllt ist, keine Folge. Ferner hat die Kommission die Verwaltung eingeladen, die Erkenntnisse aus der Studie bei konkreten Vorlagen wie dem Güterverkehrsgesetz einzubringen.

Als Schlussfolgerung hält die Kommission fest, dass eine gute Verkehrsinfrastruktur für unser Land wichtig ist. Ferner sollen ein Kosten- und Nutzenvergleich mit derselben Methode weitergeführt, der Fokus auf Luftverkehr und Wasserstrassen ausgeweitet und gewisse Fragen wie externe Kosten des Klimawandels vertieft werden.

Sodann liess sich die Kommission über ein Projekt aus dem Luftverkehr informieren. Sie nahm den Stand der Arbeiten am SIL-Prozess am Flughafen Zürich zur Kenntnis. So wurden 19 technisch mögliche Betriebsformen für den Flughafen Zürich erarbeitet. Die Kommission begrüsste diese umfassende Auslegeordnung für An- und Abflugmöglichkeiten. Sie hofft, dass für diese nationale Infrastruktur im bevorstehenden politischen Bewertungsverfahren eine gute Lösung gefunden wird.

Die Kommission befasste sich mit einem weiteren Projekt aus der Verkehrsinfrastruktur, dem „Gateway-Terminal Limmattal". DieSBB-Cargo plant, einen neuen Containerumschlagsbahnhof 2010-2012 im Limmattal zu errichten. Dieser Umschlagsbahnhof soll einerseits bestehende Terminals ersetzen und andererseits den zu erwartenden Mehrverkehr in den nächsten Jahrzehnten - namentlich Containergüter, die aus Asien via die Nordseehäfen zu uns kommen - aufnehmen. Der Gateway-Terminal Limmattal leistet damit einen wichtigen Beitrag zum schweizerischen Verlagerungsziel. Die KVF hat sich von Vertretern der SBB, des Bundesamtes für Verkehr und insbesondere der betroffenen Standortkantone Zürich und Aargau über das Projekt informieren lassen. Sie stellt fest, dass der Gateway zwar zu einer neuerlichen Lärmbelastung des bereits durch Infrastrukturbauten stark beansprucht Limmattals führen und auch auf den Zufahrtswegen von Basel durch den Aargau bis ins Limmattal und von dort durch das ganze Land einen Mehrverkehr generieren wird, hält indessen fest, dass der Standort verkehrlich sinnvoll gewählt und dass die Mitwirkung der betroffenen Kantone und Gemeinden voll gewährleistet sei. So ist insbesondere der Zürcher Kantonsrat, welcher den Standort des künftigen Gateway via kantonalen Richtplan genehmigen muss, massgeblich in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Aus dem Bereich Beziehung Schweiz-EU erkundigte sich die KVF über die Erfahrungen mit dem Landverkehrsabkommen. Dieses Abkommen ist zusammen mit weiteren 6 Abkommen der „Bilateralen I" am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Es bezweckt, Strassen- und Schienenverkehrsmarkt schrittweise gegenseitig für Güter und Personen zu öffnen. Im Strassenverkehr wurden bereits einige Massnahmen umgesetzt. Konkret beschäftigte sich die Kommission mit einer Änderung der Chauffeurverordnung, die der Bundesrat bis Januar 07 in Vernehmlassung gibt. Die Kommission diskutierte die Anpassung an das EU-Recht in einem Punkt. Neu soll nach sechs Tageslenkzeiten von Chauffeuren ein Ruhetag eingeschaltet werden. Bisher durfte ein Chauffeur 12 Tage nacheinander fahren. Ein Teil der Kommission argumentierte, dass dies eine zu grosse Einschränkung für Busunternehmen darstelle, die Busreisen von einer Woche Dauer ins nahe Ausland anbieten und für den letzten Reisetag einen neuen Chauffeur bereitstellen müssen. Es wurde angeregt, dass hier eine differenzierte Lösung gesucht werden soll. Es gab aber auch Stimmen, sich hier aus Sicherheitsüberlegungen und für einen guten Arbeitnehmerschutz der EU anzupassen.

Die Öffnung und Harmonisierung der Schienenverkehrsmärkte verläuft langsamer. In der EU sind seit Abschluss des Landverkehrsabkommens zwei „Eisenbahnpakete" zur Liberalisierung in Kraft getreten. In der Bahnreform 2 wurden die zur Übernahme der beiden Bahnpakete nötigen Anpassungen integriert. Die Bahnreform wurde jedoch im vergangenen Jahr an den Bundesrat zurückgewiesen. Schliesslich liess sich die Kommission die Funktionsweise des Gemischten Ausschusses erläutern. Hier weist die Kommission darauf hin, dass bei der Weiterentwicklung des Abkommens Probleme mit der Arbeitsweise des Gemischten Ausschusses und bezüglich Publikation von Erlassen und der parlamentarischen Kontrolle entstehen können.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Ständerat Thomas Pfisterer (AG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz statt.

Bern, 17.01.2007    Parlamentsdienste