Ergänzende Bestimmung bei der Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes
Ohne Gegenstimmen ist die Finanzkommission auf die Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes eingetreten (06.101). Mit der Gesetzesrevision beantragt der Bundesrat dem Parlament, die bisherige Regelung betreffend die Kreditsperrung durch eine Ergänzung im Finanzhaushaltgesetz ins Dauerrecht zu überführen. Das befristete Kreditsperrungsgesetz, welches gegenwärtig die gesetzliche Grundlage der Kreditsperrung darstellt, läuft am 31. Dezember 2007 aus. Ergänzend zum bundesrätlichen Entwurf beantragt die Kommission ihrem Rat die Aufnahme einer Formulierung, die die gegenwärtige Praxis der Berichterstattung des Bundesrates bezüglich der Freigabe von gesperrten Krediten zum Ausdruck bringt. Die Finanzkommission ist davon überzeugt, dass die Kreditsperre als Teil eines finanzpolitischen Steuerungsinstrumentariums auch in Zukunft zweckmässig ist und hat das Geschäft einstimmig zuhanden des Rates verabschiedet.
Zwei Mitberichte zuhanden der Legislativkommissionen verabschiedet
Gemäss Art. 50 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes steht den Finanzkommissionen das Recht zu, sich zu einem Erlassentwurf mit erheblichen finanziellen Auswirkungen mittels Mitbericht zu äussern. Vor diesem Hintergrund diskutierte die Finanzkommission zwei Botschaften.
Für die Beurteilung der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung (06.093) lud die Kommission die Verantwortlichen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ein. Im Vorfeld der finanzpolitischen Beurteilung liess sich die Finanzkommission über die Vor- und Nachteile des vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Erhebungskonzeptes informieren. Die Kommission kommt zum Schluss, dass das unterbreitete methodische Konzept zweckmässig ist und auch in Einklang mit früheren, vom Parlament gefällten Grundsatzentscheiden steht. Die Kommission wird die Staatspolitische Kommission, die für das Geschäft als Legislativkommission zuständig zeichnet, in schriftlicher Form über die Diskussionen und Schlussfolgerungen informieren.
Bei der zweiten im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens traktandierten Vorlage handelt es sich um die Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (06.095). In der Medienmitteilung der zuständigen Aussenpolitischen Kommission (APK-S) vom 16. Januar 2007 kommt die positive Haltung der zuständigen Legislativkommission zum Ausdruck. Die Finanzkommission kann sich dieser Haltung grundsätzlich anschliessen und wird die APK in schriftlicher Form über die geführten Diskussionen und Feststellungen informieren.
In weiteren Traktanden führte die Finanzkommission in Ausübung ihrer parlamentarischen Oberaufsicht verschiedene Aussprachen mit Vertretern der Verwaltung durch.
Die Kommission tagte am 18. und 19. Januar 2007 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ernst Leuenberger (SP, SO) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern.
Bern, 19.01.2007 Parlamentsdienste