Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates ist ohne Gegenstimme auf die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2011 eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Bei den Parallelimporten und bei den Verkäsungszulagen ist die Kommission den Beschlüssen, welche der Ständerat in der Wintersession gefällt hat, gefolgt.
Bei der Beratung des FINMAG hat die Kommission eine Senkung der Eintrittsschwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren auf 3 Prozent der Stimmrechte beschlossen.

1. Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung (06.038) Nachdem der Ständerat diese Vorlage in der Wintersession behandelt hat, liegt dieses Geschäft nun bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates. Da der Ständerat nur das Landwirtschaftsgesetz und den entsprechenden Finanzierungsbeschluss (Entwürfe 1 und 7) zu Ende beraten hat, beschränkte sich die WAK-N an ihrer Sitzung auf die Prüfung dieser beiden Erlasse.

Bei der Eintretensberatung war sich die Kommission mehrheitlich einig, dass die AP 2011 eine weitere notwendige Etappe in der vor 15 Jahren eingeleiteten Reform der Landwirtschaftspolitik darstellt. Im Mittelpunkt der Eintretensdiskussion standen das Reformtempo und seine Tragbarkeit für die Landwirte. Verschiedene Kommissionsmitglieder waren der Meinung, dass hier bereits die Grenze des Möglichen erreicht sei. Ebenfalls verschiedentlich angesprochen wurden die Umlagerung der Marktstützungsmittel auf die Direktzahlungen sowie die Senkung der Produktionskosten; diese beiden Themen werden in der Detailberatung näher geprüft werden. Nach stillschweigendem Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates prüfte die Kommission einen Rückweisungsantrag, der den Bundesrat beauftragte, die Vorlage mit Blick auf die Verbesserung des Einkommens der Landwirte, auf die Senkung der Produktionskosten und auf die Erhöhung des Selbstversorgungsgrades des Landes zu überprüfen. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In den Augen der Mehrheit ist die Vorlage des Bundesrates zwar nicht ohne Makel, bildet aber eine Grundlage, auf der sich die im Antrag erwähnten Anliegen verwirklichen lassen. Mit einer Annahme des Rückweisungsantrages wäre vor allem die neue Reformetappe des Agrarsektors hinausgeschoben worden, was diesem nur zum Nachteil gereicht hätte. Die Kommission nahm die Detailberatung auf und befasste sich mit folgenden Punkten des Landwirtschaftsgesetzes:

  • Art. 15 Abs. 2: Bei den Vorschriften über die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus biologischem Landbau hatte der Ständerat den Handlungsspielraum des Bundesrates bezüglich der Ausnahmen von der gesetzlichen Vorschrift ausgeweitet, wonach der gesamte Betrieb den Produktionsregeln des biologischen Landbaus unterstellt sein muss. Mit 13 zu 11 Stimmen beschloss die Kommission, auf den ursprünglichen Antrag des Bundesrates zurückzukommen. Dieser sieht vor, dass nur für Betriebe mit Dauerkulturen und bei nach Tierkategorien getrennten Produktionsformen Ausnahmen gewährt werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist eine restriktive Praxis in dieser Frage erforderlich, um die Glaubwürdigkeit der Kennzeichnungen zu gewährleisten und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu zerstören.
  • Art. 22a (Versteigerung des Zollkontingents für Kartoffeln): Mit 13 zu 11 Stimmen stimmte die Kommission dem - vom Ständerat gestrichenen - Antrag des Bundesrates zu, das gesamte Zollkontingent durch Versteigerung zu verteilen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass sich dieses System insbesondere beim Fleischkontingent bewährt hat und es sowohl die Transparenz günstig beeinflusst als auch für die Konsumentinnen und Konsumenten positive Auswirkungen hat. Die Minderheit betrachtet die Abschöpfung des Steigerungserlöses als neue „steuerliche Belastung“ zugunsten der Bundeskasse.
  • Art. 27b: Gemäss dem Entwurf des Ständerates sind Parallelimporte von patentgeschützten landwirtschaftlichen Produktionsmittel und Investitionsgütern möglich. Mit 17 zu 7 Stimmen hiess die Kommission diesen Beschluss gut. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit können mit dieser Massnahme die Produktionskosten in der Landwirtschaft gesenkt werden. Obschon dies nur eine von verschiedenen Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten ist, können damit gewissen Schätzungen zufolge Einsparungen in der Grössenordnung von 40 bis 50 Millionen Franken erwartet werden. Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Parallelimporte nicht die erhoffte Wirkung auf die Produktionskosten haben werden und deshalb einen ebenso unnützen wie gefährlichen Präzedenzfall in Sachen Patentschutz darstellen. brevets.
  • Art. 38 Abs. 2 (Zulage für verkäste Milch): Während der Bundesrat ab 2009 den Betrag von 15 auf 10 Rappen pro Liter Milch zu senken beabsichtigte, beschloss der Ständerat, die Zulage von 15 Rappen während der ganzen Periode 2008-2011 weiterzuführen. Die Kommission sprach sich mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Version des Ständerates aus. Allerdings räumte die Kommission dem Bundesrat die Kompetenz ein, diesen Betrag gegebenenfalls entsprechend den Mengen und den gesprochenen Krediten anzupassen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass diese Unterstützung angesichts ihrer Bedeutung für die Milchproduktion unverändert beibehalten werden sollte. Diese Ergänzung gegenüber der Version des Ständerates soll ermöglichen, die Finanzhilfe bei zu grossen Mengen herabzusetzen. Die Kompensation der Mehrkosten dieser Massnahme soll im Rahmen von Art. 73 über eine Senkung der Raufutterbeiträge für MilchKühe erfolgen.
  • Art. 39 Abs. 2 (Zulage für Milch aus silofreiem Futter): Obwohl im Rahmen der AP 2007 beschlossen worden war, ab 2009 auf diese Produktionsförderung zu verzichten, hatte sich der Ständerat dafür ausgesprochen, während der gesamten Periode 2008-2011 die Zulage von 3 Rappen pro Liter Milch weiterzuführen. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung folgte die Kommission dem Ständerat; sie nahm allerdings die gleiche Änderung wie in Artikel 38 Absatz 2 vor. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit muss diese Zulage weitergeführt werden, weil gerade mit ihr die Produktion von Roh-Milch-Spezialitäten gefördert werden kann, die insbesondere im Ausland sehr guten Absatz finden. Die Finanzierung dieser Massnahme muss in den Augen der Mehrheit ebenfalls über Einsparungen bei den Raufutterbeiträgen erfolgen.

Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung vom 19. und 21. Februar 2007 abschliessen, damit dieses Geschäfts in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden kann.

2. Finanzmarktaufsichtsgesetz

Die WAK-N hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2007 die Vorberatung der Vorlage über das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG; 06.017) mit der Änderung von Bestimmungen im Börsengesetz abgeschlossen. Die Kommission hat die Vorlage über die neue integrierte Finanzmarktaufsicht zum Anlass genommen, im Börsengesetz Anpassungen an neue Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten vorzunehmen. Damit künftig Übernahmegeschäfte transparenter durchgeführt werden, hat die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen beschlossen, die Eintrittsschwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren von heute 5 Prozent auf 3 Prozent der Stimmrechte zu senken. Damit soll das schweizerische Börsengesetz den Vorschriften angepasst werden, welche beispielsweise in Grossbritannien bereits gelten und in Deutschland demnächst eingeführt werden. Ebenfalls mit 20 zu 3 Stimmen beschloss die Kommission, dass für die Berechnung der Schwellenwerte der Erwerb von Aktien und Optionen zusammengezählt wird. Damit soll die neue Praxis der eidgenössischen Übernahmenkommission (UEK), welche erstmals im Fall der Übernahme von Saurer durch die OEC Oerlikon zur Anwendung kam, im Gesetz festgeschrieben werden. Mit dieser Regelung kann verhindert werden, dass ein Investor beispielsweise durch den Erwerb von 4.9 Prozent Aktien und 4.9 Prozent Optionen insgesamt fast 10 Prozent der Stimmrechte einer Firma akquiriert, ohne dies offen legen zu müssen. Um den verschärften Offenlegungspflichten Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission zudem mit 20 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, dass bei Missachtung der Meldepflicht ein Richter die Ausübung des Stimmrechts des fehlbaren Investors suspendieren kann.

Die Befürworter sehen in den Verschärfungen bei den Offenlegungspflichten im Börsengesetz keine Einschränkung der Marktfreiheit und keine Behinderung von Investitionsgeschäften. Vielmehr soll dank grösserer Transparenz die Qualität und die Sicherheit des Schweizer Finanzmarktes verbessert und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden. Die Gegner erachten die Senkung der Schwelle für die Meldepflicht als zusätzliche Beschränkung der freien Wirtschaftsordnung. Vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten kam die Kommission zum Schluss, dass die Änderungen bei den Offenlegungsvorschriften im Börsengesetz keinen Aufschub dulden. Sie beantragt dem Rat deshalb, diese Bestimmungen im Rahmen einer separaten Vorlage dringlich zu erklären. Stimmen beide Räte diesem Vorgehen zu, können die geänderten Vorschriften am Tag der Schlussabstimmung in Kraft treten. In der Gesamtabstimmung wurde das FINMAG mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen und die separate Vorlage zum Börsengesetz mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Vorlagen werden an der Frühjahrssession im Nationalrat beraten.

3. Doppelbesteuerungsabkommen

Die Kommission befasste sich überdies mit verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen. Sie folgt dem Beschluss des Ständerates der vergangenen Wintersession und beantragt, die Abkommen mit Aserbaidschan (06.044), Armenien (06.065), Pakistan (06.070) und Algerien (06.071) zu genehmigen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, das Abkommen mit Pakistan zurückzuweisen und neu auszuhandeln. Dabei sollen den Behörden dieses Landes mehr Mittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der Korruption und des Terrorismus in die Hand gegeben werden. Eine Minderheit beantragt auch, erst auf das Abkommen mit Algerien einzutreten, wenn dieses Land den Schutz der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung verstärkt hat. Die Mehrheit der Kommission räumt ein, dass diese Punkte bei der Festlegung der diplomatischen und Handelsbeziehungen angesprochen werden müssen.

Die Kommission hat am 22. und 23. Januar 2007 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrätin Leuthard und Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 23.01.2007    Parlamentsdienste