Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Schweizerischen Strafprozessordnung eingetreten (05.092 Strafprozessrecht; Vereinheitlichung; Vorlage 1), obwohl gegenüber dem gewählten Strafverfolgungsmodell gewisse Bedenken geäussert wurden. Heute gibt es in der Schweiz neben dem Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege 26 kantonale Strafprozessordnungen. Mit dieser Vorlage sollen der Bund und die 26 Kantone mit einer einheitlichen Strafprozessordnung versehen werden. Das vom Ständerat bereits angenommene «Staatsanwaltschaftsmodell» bedingt wesentliche Änderungen in den Kantonen (und im Bund), in denen heute Untersuchungsrichter tätig sind.
Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage aufgenommen und sich mehrheitlich für die Version des Ständerates ausgesprochen. Sie ist der Meinung, dass die Vorlage ausgewogen ist und den Erfordernissen ausgedehnter Verteidigungsrechte einerseits und einer wirksamen Strafverfolgung andererseits Rechnung trage. Verschiedene Minderheiten sind der Meinung, dass die Verteidigungsrechte noch weiter ausgebaut und die Kontrolle über die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) verstärkt werden sollte.
Des weiteren ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes eingetreten (06.046). Das neue Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen von bestehenden Informationssystemen in einem Erlass vereinen und eine formelle gesetzliche Grundlage für einen Nationalen Polizeiindex schaffen. Dieser Polizeiindex als einzige neue Datenbank ist ein Verzeichnis vorhandener Polizeidaten und ermöglicht den Behörden eine beschleunigte Klärung, ob eine Person bei einer Polizeibehörde des Bundes oder eines Kantons bereits aktenkundig ist. Die Kommission wird sich wegen der Komplexität der Materie in einer der folgenden Sitzungen vertieft mit Aspekten des Datenschutzes befassen. Zudem will sie prüfen, inwiefern die vorgeschlagene Auswahl der ins Gesetz zu integrierenden Informationssysteme einer Ausweitung bzw. Einengung bedarf.
Schliesslich nahm die Kommission einstimmig einen Entwurf zur Verordnung der Bundesversammlung über die Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen sowie über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen (06.104) an und folgte somit dem Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz (BGG) erklärt neu die Bundesversammlung für die Festlegung dieser Vergütungen für zuständig.
Die Kommission hat am 25. und 26. Januar 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ZH) und teils in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern, 29.01.2007 Parlamentsdienste