Die WBK lehnt eine erneute Sistierung des Europäischen Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin ab und beantragt dessen Genehmigung. Sie beantragt ferner, einer parlamentarischen Initiative zu einem Verbot von mittel und schwer belastenden Tierversuchen an Primaten keine Folge zu geben. Im Weiteren standen Informationen und Diskussionen zu den folgenden Themen auf dem Programm: Aktuelle Situation bei der KTI, Verwendung der Hochsprache in Sendungen der SRG, Nord-Süd-Forschung und Zwischenbericht zur EURO 2008.

Bereits im September 2001 hatte der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (01.056 n) unterbreitet. Dieses Übereinkommen - als Rahmenübereinkommen konzipiert - regelt Grundsätze zu den Bereichen Einwilligung in medizinische Eingriffe, Schutz der Privatsphäre, genetische Untersuchungen am Menschen, Organentnahme für Transplantationszwecke und biomedizinische Forschung. Nachdem die Räte 2002 beschlossen hatten, die Behandlung der Konvention bis zum - inzwischen erfolgten -Abschluss der Beratung des Transplantationsgesetzes (01.057 n) zu sistieren, wurde die Diskussion im Januar dieses Jahres wieder aufgenommen, der Entscheid aber nochmals vertagt. Auch in der heutigen Diskussion zeichnete sich rasch ab, dass sich die in der Kommission vertretenen Positionen schwerlich auf einen Nenner bringen lassen. Von Skeptikerinnen und Skeptikern kritisiert wurde vor allem die Bestimmung zum Einbezug einwilligungsunfähiger Personen in Forschungsvorhaben (Art. 17). Die Konvention rühre an unsere ethischen Grundwerte und die Problematik bedürfe zuerst eines breiten gesellschaftlichen Diskurses, der im Zusammenhang mit dem sich in Vorbereitung befindenden Humanforschungsgesetz geführt werden müsse. Aus diesen Gründen wurde der Antrag gestellt, die Vorlage bis zur Behandlung des Humanforschungsgesetzes erneut zu sistieren. Vorbehalte sind dem Übereinkommen auch aus einer andern Warte erwachsen, nämlich der Befürchtung, dass jede Regelung einschränkend wirke.

Von befürwortender Seite wurde geltend gemacht, dass die Konvention unserm Recht entspreche, dass es sich dabei um Mindeststandards handle und es der Schweiz jederzeit möglich bleibe, strengere gesetzliche Regelungen zu beschliessen und dass gemeinsame europäische Standards im Interesse unseres Landes liegen. Die „Nicht-Regelung" führe zu Unsicherheiten und unerwünschten Grauzonen. Diese Argumente vermochten sich letztlich durchzusetzen: Der Antrag auf Sistierung der Vorlage wurde mit 12 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) abgelehnt. Mit 13 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) beantragt die WBK, dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens zuzustimmen. Zustimmung fand ebenfalls das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen (18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Eine parlamentarische Initiative, welche ein Verbot von mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen an Primaten (06.464 n) und ein Verbot von belastenden Tierversuchen an grossen Menschenaffen verlangt, lag der Kommission zur Vorprüfung vor. Die Initiative von Maya Graf stützt sich auf den Bericht „Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung", der von der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche (EKTV) und der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) im Mai 2006 veröffentlicht wurde. Mit 12 zu 8 Stimmen beantragt die WBK, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission hält die Regelung zu Tierversuchen im revidierten Tierschutzgesetz für ausreichend, um die Würde und den Schutz des Tieres zu gewährleisten. Bereits heute würden Versuche an Primaten und grossen Menschenaffen nur nach einer strengen Güterabwägung und im Bewusstsein der hohen Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier bewilligt. Ein Totalverbot von Versuchen an grossen Primaten würde die Forschung jedoch zu stark beeinträchtigen. Eine Minderheit der Kommission setzt sich für ein totales Verbot an Versuchen mit grossen Menschenaffen ein, weil Versuchstiere trotz der strengen Bewilligungspraxis oft unter lebenslänglichen Traumata zu leiden hätten.

Aufgrund von Vorstössen aus dem Parlament und im Hinblick auf ein KTI-Gesetz wird zurzeit die Struktur der KTI überprüft. Bundesrätin Doris Leuthard informierte die Kommission über die aktuelle Situation. Gegenwärtig werden Schlussfolgerungen aus einem externen Gutachten gezogen und verschiedene Ansätze weiter verfolgt. Der Kommission wurde in Aussicht gestellt, dass Ende des Jahres der Entwurf eines neuen KTI-Gesetzes in Vernehmlassung gehen soll. Die Diskussion über Ziele und Aufgaben der KTI soll im April fortgeführt werden.

Die Konzession SRG SSR (BBl 2003 32) legt fest, dass „in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hinaus interessierenden Informationssendungen in der „Regel die Hochsprache zu verwenden ist ..." (Art. 3 Abs. 6). Die Umsetzung dieser Bestimmung war auch während der Beratung des Sprachengesetzes einmal Gegenstand der Diskussion. Nun war sie Anlass einer Einladung an die Direktorin Schweizer Fernsehen DRS, Ingrid Deltenre, zur Verwendung der Hochsprache in Informationssendungen des SF Stellung zu nehmen. Sie führte aus, die Verwendung des Schweizerdeutschen stifte Identität, gebe den Sendungen Farbe und Leben, sei ein Spiegelbild unserer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und bilde einen Heimvorteil gegenüber andern deutschsprachigen Sendern. Gleichzeitig informierte sie die Kommission über die Umsetzung des Bildungsauftrags des Schweizer Fernsehens und die ab April 2007 geplante neue Wissenssendung „Einstein - alles ist relativ". Die Diskussion zeigte auf, dass bereits innerhalb der WBK die Vielfalt der Meinungen zur Verwendung der Sprachen der Vielfalt unserer Dialekte nicht nachsteht. Der WBK bleibt es aber ein Anliegen, dass die Hochsprache in Informationssendungen und die Pflege der Sprache - ob Hochdeutsch oder Dialekt - nicht zu kurz kommen.

Die Kommission liess sich von Vertretern der Nord-Süd-Forschung über Chancen und Herausforderungen bilateraler Forschungspartnerschaften informieren. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit Forschungsinstitutionen aus Entwicklungsländern leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zur Armutsbekämpfung und zur Lösung globaler Probleme. Die Schweiz und Schweizer Forschende können von der Zusammenarbeit mit Forschenden des Südens auch wissenschaftlich und wirtschaftlich profitieren, was sich unter anderem in zahlreichen Publikationen, internationalen Netzwerken und Zuwendungen von Drittmitteln niederschlägt.

Die EURO 2008 rückt näher: Gemäss der im Bundesbeschluss verankerten Verpflichtung wurde der WBK nun über den Projektverlauf umfassend Bericht erstattet - Gelegenheit zu einem intensiven Meinungsaustausch und zum Einbringen vielfältiger Fragen, die vor allem die Bereiche Sicherheit, Verkehr, Nachhaltigkeit aber auch die Berücksichtigung einheimischer Produkte betrafen.

Die Kommission tagte am 15. / 16. Februar 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Bern, 16.02.2007    Parlamentsdienste