Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates sistiert einen Entscheid zur Motion Fetz (06.3351s) über die Unterbindung der Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause, bis ein weiterreichender Antrag zu diesem Themenbereich im Rahmen des Waffengesetzes im Nationalrat behandelt worden ist. Folge geben beschloss die Kommission zu zwei parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat, welche eine Änderung des parlamentarischen Bewilligungsverfahrens bei den Rüstungsprogrammen sowie die Erarbeitung eines sicherheitspolitischen Berichts pro Legislatur anstreben.

Die Motion Fetz (06.3351s) möchte den Bundesrat beauftragen, die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause auch an aktive Angehörige der Armee abzuschaffen. Der Ständerat hat in der vergangenen Herbstsession in Flims beschlossen, die Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-S) zur vertieften Beratung zuzuweisen. Die SiK-S kommt nun mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Schluss, dass ein Entscheid zu dieser Frage im Ständerat sistiert werden soll, bis der Nationalrat über einen hängigen - und weiterreichenden - Antrag entschieden hat: Dabei geht es um einen Minderheitsantrag Banga im Rahmen der für die bevorstehende Frühjahrssession im Nationalrat vorgesehenen Behandlung der Revision des Waffengesetzes (06.008 s), welcher im Rahmen des Militärgesetzes neu festlegen möchte, dass Ordonnanzwaffen nicht mehr zur persönlichen Ausrüstung gehören (neuer Art. 110 Abs. 4 MG).

In der Folge ebenfalls sistiert hat die SiK-S die Behandlung von drei Petitionen zum gleichen Themenbereich (06.2025, Pet. Annabelle: Keine Schusswaffen zu Hause; 06.2026, Pet. Kampagne gegen Kleinwaffen: Für eine wirksame Waffenkontrolle; 06.2027, Pet. Leutenegger Frank: Für das Recht auf Waffenbesitz).

Im Weiteren diskutierte die Kommission drei parlamentarische Initiativen aus dem Nationalrat, welchen die SiK des Nationalrates bereits Folge gegeben hat. Es handelt sich dabei um: - eine Initiative der SVP-Fraktion (06.447 n), welche verlangt, dass der Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen sicherheitspolitischen Strategiebericht unterbreitet; - eine Initiative Burkhalter (05.436 n), welche den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung die Rüstungsprogramme in Form von Rahmenkrediten mit einer Laufzeit von vier Jahren zu unterbreiten, diesem Rahmenkreditbegehren eine Aktualisierung des Berichtes über die Sicherheitspolitik beizulegen und den Sicherheitspolitischen Kommissionen jedes Jahr einen Zwischenbericht über die Umsetzung der Rüstungsprogramme zu unterbreiten; sowie - eine Initiative Schlüer (05.466 n) welche verlangt, das Gesetz so zu ändern, dass das jährliche Rüstungsprogramm durch eine ständige Subkommission der SiK vorberaten wird und dass jeder Interessenkonflikt zwischen dem VBS als Besteller und an Rüstungsgeschäften beteiligten Firmen ausgemerzt wird.

Die SiK-S teilt die grossmehrheitliche Ansicht ihrer Tochterkommission aus dem Nationalrat, dass in den angesprochenen Bereichen grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, auch wenn in der Frage der Ausgestaltung die Meinungen - gleich wie die Inhalte der drei Initiativen - weit auseinandergehen. Die SiK-S entschied: - mit 11 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Initiative der SVP Fraktion (06.447) Folge zu geben - mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der Initiative Burkhalter (05.436) Folge zu geben - mit 4 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung der Initiative Schlüer (05.466) keine Folge zu geben.

Die SiK-N kann nun für die ersten beiden Initiativen in einer 2. Phase gesetzgeberisch aktiv werden. Sie wird diese Initiativen voraussichtlich in einem Paket bündeln. Über die Initiative Schlüer müssen die Räte entscheiden, sofern die SiK-N an ihrem Entscheid (Folge geben) festhalten wird.

Die SiK-S hat zudem einstimmig (mit 11 zu 0 Stimmen) beschlossen, die Motion Hess Bernhard (Nationalrat) Klare Richtlinien für Drohneneinsätze (06.3510) anzunehmen. Die Motion fordert, dass der Bundesrat für Drohneneinsätze klare gesetzliche Grundlagen vorlegt. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Datenmaterial bei zivilen Einsätzen ausschliesslich den zivilen Behörden zur Verfügung steht. Der Nationalrat hatte die Motion ohne Diskussion angenommen. Die SiK-S hat insbesondere davon Kenntnis genommen, dass das VBS zur Zeit entsprechende rechtliche Grundlagen ausarbeitet, welche noch dieses Jahr verabschiedet und dem Parlament vorgelegt werden sollen.

Die SiK-S tagte am 20. Februar 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP, TG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Chef VBS, in Bern.

Bern, 21.02.2007    Parlamentsdienste