Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit lehnt die Volksinitiative Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" ohne Gegenvorschlag ab; sie will rasche Massnahmen zur Behebung der unhaltbaren Situation im Zusammenhang mit ausstehenden Krankenkassenprämienzahlungen und verknüpft die IV-Finanzierung zusätzlich mit einer erfolgreichen Volksabstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung.

Die SGK-NR hat es mit 11 zu 10 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt, der am 13. Januar 2006 eingereichten Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" (06.106 n) einen (indirekten) Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit 14 zu 9 Stimmen, bei 1 Enthaltung, empfiehlt sie die Volksinitiative zur Ablehnung. Die Volksinitiative verlangt a) den straffreien Konsum und b) den straffreien Anbau für den Eigenbedarf von Hanf; c) soll der Bund Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze erlassen und schliesslich verlangt die Volksinitiative Massnahmen zum Jugendschutz. Die Kommission hörte neben einer Delegation des Initiativkomitees ebenfalls Vertreter der Kantone Tessin und Basel-Landschaft an, die in den letzten Jahren nue rechtliche Regulierungen zum Cannabis-Problems eingeführt haben.

Aufgrund verschiedener Berichte in den Medien und Eingaben zum Problem des Zahlungsaufschubs der Krankenversicherer im Fall ausstehender Prämien hat die Kommission Artikel 64a KVG traktandiert. Dieser wurde im Frühjahr 2005 von den Räten im Rahmen der bundesrätlichen Vorlage zur Prämienverbilligung (04.033 sn) beschlossenen und auf den 1.1.2006 In Kraft gesetzt. Seit dem 1.1.2006 müssen säumige Prämienzahlerinnen und - zahler rascher damit rechnen, dass die Krankenversicherer die Behandlungen nicht mehr bezahlen. Als Folge davon ist die Zahl derjenigen, für die der Versicherungsschutz ausgesetzt ist, im letzten Jahr gestiegen. Die Spitäler wehren sich dagegen, selber das Inkasso betreiben zu müssen und beklagen ausstehende Zahlungen. Gemäss Art. 64a KVG melden die Versicherer die säumigen Zahler der zuständigen kantonalen Stelle. Die Probleme werden in den Kantonen heute unterschiedlich angegangen. Die Kommission hat dazu Vertreterinnen und Vertreter der GDK und von Santésuisse angehört. Für die Mehrheit der Kommission besteht klar Handlungsbedarf. Die Kommission wird auf der Basis geeigneter Unterlagen im April entscheiden, ob eine Gesetzesrevision nötig ist oder allenfalls Massnahmen auf Verordnungsebene genügen, um die unbefriedigende Situation zu beseitigen.

Die Kommission hat die Detailberatung zur 11. AHV-Revision. Leistungsseitige Massnahmen (05.093 n) und 11. AHV-Revision. Einführung einer Vorruhestandsleistung (05.094 n) fortgesetzt. Im Zentrum standen das künftige Rentenalter der Frauen und verschiedene Anträge für eine Neuregelung der Vorruhestandsrente (flexibles Rentenalter). Nach einer Aussprache beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, eine Subkommission einzusetzen, die die verschiedenen Modelle des Rentenvorbezugs sowie das Rentenalter prüfen und anschliessend der Kommission Antrag stellen soll.

Nachdem die nationalrätliche Finanzkommission am 22. Februar 2007 die Anträge der SGK-NR zur IV-Finanzierung diskutierte, trug Nationalrat Hermann Weyeneth. Präsident der FK-NR, der Kommission die Stellungnahme dazu vor [(5. IV-Revision. Vorlage 2 (05.052 n)] und Zusatzfinanzierung der IV (05.053 n)]. Die FK-NR verlangt, dass der Bund die vollständigen Zinsen auf der IV-Schuld nur zahlen muss, wenn auch die beantragte Mehrwertsteuererhöhung in Kraft tritt. Die Kommission folgte einstimmig dem Antrag der nationalrätlichen Finanzkommission. Voraussetzung dazu ist ebenfalls das Inkrafttreten der 5. IV-Revision.

Für den Einstieg in die Beratungen über das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.025 s) führte die Kommission ausgiebige Anhörungen durch. Die Beratungen werden an der nächsten Sitzung fortgesetzt (25./26./27. April 2007).

Die Sitzung fand am 22./23. Februar 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE) und der teilweisen Teilnahme von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.

Folgende Personen und Organisationen wurden angehört:

06.106 „Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz. Volksinitiative": Initiativkomitee: Andrea De Marmels und Christa Markwalder-Bär, Nationalrätin; Kanton BL: Stephan Mathis, Generalsekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, und Gerhard Mann, Bereichsleiter Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales; Kanton TI: Antonio Perugini, Staatsanwalt, Kanton Tessin.

Art. 64a KVG: Thomas Straubhaar, stv. Vorsteher Spitalamt, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Semya Ayoubi, Projektleiterin am Zentralsekretariat der GDK, Peter Fischer, CEO Visana, Mitglied des Verwaltungsrates santésuisse, Stefan Kaufmann, stv. Direktor santésuisse

05.025 s BG über die Neuordnung der Pflegefinanzierung: CURAVIVA: Otto Piller, Präsident und Tristan Gratier, Präsident der plate-forme romande; Schweizerische Alzheimervereinigung: Birgitta Martensson, Geschäftsleiterin und Marianne Wolfensberger, Juristin; H+ Spitäler der Schweiz: Bernhard Wegmüller, Geschäftsführer und Hansruedi Schönenberg, Projektleiter Langzeitpflege; SBK: Pierre Théraulaz, Präsident und Elsbeth Wandeler, Leiterin Berufspolitik; Schweizerischer Seniorenrat: Marianne de Mestral und Peter Rothacher, Mitglieder Arbeitgruppe Gesundheit; Spitex Verband Schweiz: Stéphanie Mörikofer-Zwez, Präsidentin SpitexVerband Schweiz und Beatrice Mazenauer, Zentralsekretärin; GDK: Regierungsrätin Heidi Hanselmann und Semya Ayoubi, wissenschaftliche Mitarbeiterin Zentralsekretariat; santésuisse: Otto Bitterli, CEO Sanitas, Mitglied des Verwaltungsrates santésuisse, Stefan Kaufmann, stv. Direktor santésuisse; SPO Schweizerische Patienten-Organisation: Margrit Kessler, Präsidentin und Lisa Siegenthaler; Senesuisse: Clovis Défago, Präsident und Stefanie Meier-Gubser, Geschäftsführerin.

Bern, 23.02.2007    Parlamentsdienste