Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmt dem Abkommen mit den USA zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung zu. Sie hat zudem die Detailberatung der Vorlage zur Zivilprozessordnung fortgesetzt.

Die Kommission beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung (06.069). Die Kommission folgt somit dem Beschluss des Nationalrates, der das Abkommen am 22. März genehmigt hat.

Dieses Abkommen soll das «Operative Working Arrangement (OWA)» ersetzen, das zwischen den beiden Staaten im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 abgeschlossen wurde. Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit, auf internationaler Ebene an der Terrorismusbekämpfung mitzuwirken und begrüsst es, dass das neue Abkommen mit den USA dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Abkommen soll zur Rechtssicherheit beitragen, indem es die Grenzen der Zusammenarbeit absteckt. Insbesondere kann der Austausch von Beamten zur Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen nur im Zusammenhang mit in beiden Ländern hängigen Ermittlungs- und/oder Strafverfahren (Grundsatz der doppelten Strafbarkeit) zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung erfolgen. Das Abkommen statuiert den Vorrang des innerstaatlichen Rechts; demnach erfolgt die operative Umsetzung in der Schweiz stets nach Massgabe des schweizerischen Rechts. Im Weitern beschränkt sich die Benutzung der erlangten Informationen auf das konkrete hängige Ermittlungs- und/oder Strafverfahren, zu dessen Zweck die gemeinsame Ermittlungsgruppe eingesetzt wurde, sowie auf die Verfolgung von Personen, die an der zu untersuchenden Straftat teilgenommen oder dazu Beihilfe geleistet haben. In den Augen der Kommission wird die Umsetzungskontrolle des Abkommens ein besonders wichtiger Aspekt sein. Sie erwartet diesbezüglich vom Bundesrat und der Bundesanwaltschaft besondere Aufmerksamkeit. Die Kommission hat mit 6 zu 5 Stimmen einen Antrag abgelehnt, wonach im Bundesbeschluss zur Genehmigung dieses Abkommens vorzusehen sei, dass die Bundesanwaltschaft die Mitwirkung der Schweiz in der gemeinsamen Ermittlungsgruppe sistieren kann, wenn sie vermutet, dass die Informationen und Beweise mit Mitteln, die dem Schweizer Recht zuwiderlaufen, oder auf der Grundlage völkerrechtlich unbekannter Rechtskonzepte erlangt wurden oder werden. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission ist eine solche Bestimmung nicht nötig, da Artikel 11 des Abkommens dieses Anliegen bereits grundsätzlich aufnimmt. Diese Bestimmung sieht nämlich den Meinungsaustausch über die Auslegung der Vereinbarung vor und die Bundesanwaltschaft kann bei Uneinigkeit die Zusammenarbeit einstellen. Eine Minderheit der Kommission möchte an dieser Bestimmung festhalten.

Die Kommission hat im Weitern die Detailberatung der Vorlage zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (06.062) fortgesetzt. Sie wird an den kommenden Sitzungen auf verschiedene noch offene Fragen zurückkommen und gedenkt, die Beratung dieser Vorlage auf die Sommersession 2007 hin abzuschliessen.

Die Kommission hat am 26. und 27. März 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Christoph Blocher getagt.

Bern, 27.03.2007    Parlamentsdienste