Trotz deutlichem Verdikt des Ständerates erachtet die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates es nach wie vor als notwendig, dass die Grundsätze der bundesrätlichen Informationspolitik vor Volksabstimmungen gesetzlich festgehalten werden. Sie hält deshalb mit 14:7 Stimmen bei einer Enthaltung an ihrer Vorlage für eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte fest.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (04.463 n pa.Iv. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen) von Nationalrat Didier Burkhalter (FDP, NE) hat die SPK des Nationalrates eine gesetzliche Regelung erarbeitet, wonach der Bundesrat vor Volksabstimmung umfassend und im Rahmen bestimmter Grundsätze über die zur Diskussion stehenden Vorlagen zu informieren hat. Die SPK präsentierte diese Vorlage als indirekten Gegenentwurf zurVolksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" (05.054), welche den Bundesbehörden die Informationstätigkeit vor Volksabstimmung weitgehend verbieten will. Diese Volksinitiative wird von der SPK in der zweiten Jahreshälfte behandelt werden, wenn das Schicksal des indirekten Gegenentwurfs feststeht. Die Frist zur Stellungnahme der Bundesversammlung läuft mit der Wintersession 2007 ab.

Die Vorlage der SPK des Nationalrates wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen und auch vom Nationalrat am 19. Dezember 2006 mit 116 zu 55 Stimmen deutlich angenommen. Im Ständerat hingegen fand die Vorlage in der vergangenen Frühjahrssession keine Gnade und wurde am 19. März 2007 einstimmig abgelehnt. Die SPK des Nationalrates ist befremdet über diesen Entscheid und hofft, dass die „Chambre de réflexion" ihn noch einmal überdenkt. Nach Ansicht der SPK hat der Ständerat die in der Volksinitiative aufgeworfenen Probleme zu wenig ernst genommen. Auch wenn die mit der Volksinitiative eingebrachte Forderung eines faktischen Informationsverbots unhaltbar ist, so ist das dahinter steckende Misstrauen gegenüber der behördlichen Informationspolitik weit über den Kreis der Initianten hinaus verbreitet. Wenn gesetzlich festgehalten wird, dass die bundesrätliche Informationspolitik vor Volksabstimmungen gemäss den Grundsätzen der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu geschehen hat, dann hat dies einen höheren Stellenwert als die Verankerung dieser Grundsätze in verwaltungsinternen Richtlinien, wie sie heute bestehen. Indem sie diese Grundsätze gesetzlich verankert, kann die Bundesversammlung ein Signal geben, dass sie für eine sachliche Informationspolitik eintritt und das zum Teil vorhandene Misstrauen ernst nimmt.

Weiter ist die SPK als Kommission des Zweitrates ohne Gegenantrag auf den Entwurf des Bundesrates zur Totalrevision des Volkszählungsgesetzes (06.093s Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung. Totalrevision) eingetreten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, ab 2010 die Volkszählung in ein statistisches System zu integrieren, das die Verwendung von bestehenden Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen bei Personen und Haushalten kombiniert. Ein Rückweisungsantrag, der verlangte, dass der Bundesrat 2010 nochmals eine Vollerhebung durchführt und der Systemwechsel auf das Jahr 2020 verschoben wird, wurde mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, der forderte, dass 2010 sowohl eine Registerzählung als auch eine Vollerhebung stattfinden sollen, unterlag mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Keine Gnade fanden zwei von Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP, ZH) eingereichte parlamentarische Initiativen: Mit der pa.Iv. 06.445 „Demokratische getroffene Entscheide sind gerichtlich unanfechtbar" wollte Nationalrat Schlüer das Demokratieprinzip gegenüber dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit stärken, indem demokratisch gefällte Entscheide nicht mehr gerichtlich angefochten werden können sollen. Die SPK sieht jedoch weder Handlungsbedarf noch Handlungsmöglichkeiten: In einem föderalistischen Staat gebietet das Erfordernis der Rechtshierarchie eine gerichtliche Überprüfbarkeit der auf den unteren staatlichen Ebenen gefällten Entscheide. Im Weiteren setzen die Grundrechte dem absoluten Demokratieprinzip Schranken. In der Kommission wurde zum Beispiel auf die Eigentümerrechte im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben verwiesen. Die Kommission sprach sich mit 14 zu 5 Stimmen gegen die Initiative aus.

Gar mit 14 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt wurde die pa.Iv. 06.446„Verfassungsgrundlage für die Konferenz der Kantonsregierungen". Der Schweizerische Bundesstaat besteht aus gleichberechtigten Kantonen, welche jeder einzeln gleichwertige Ansprechpartner des Bundes sind. Dies wird auch in der Institution des Ständerates zum Ausdruck gebracht, wo jeder Kanton gleich stark vertreten ist. Auch im Vernehmlassungsverfahren wird jeder Kanton einzeln zur Stellungnahme eingeladen. Wenn nun die Kantone eine Institution schaffen, um ihre Interessen zu koordinieren, dann ist das gemäss Ansicht der SPK aus Sicht des Bundes durchaus zu begrüssen, aber keineswegs zu regeln. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist eine Angelegenheit der Kantone, in die sich der Bund nicht einmischen sollte.

Die Kommission tagte am 29./30 März 2007 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 02.04.2007    Parlamentsdienste