Die Finanzkommission diskutierte den Bericht des Bundesrates zu Corporate-Governance. Sie würdigt den Bericht als gute Grundlage, will aber bestimmte Fragen betreffend die finanzielle Steuerung von ausgelagerten Einheiten des Bundes vertiefen. Orientiert wurde sie von der Finanzverwaltung über die wichtigsten sich stellenden Probleme bei der Eröffnungsbilanz und der Konsolidierten Rechnung. Die Finanzdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle stellten ihre Jahresberichte vor. Die Kommission ist sehr unbefriedigt über die Arbeiten betreffend die Verwaltungsreform und die Aufgabenüberprüfung. Sie verlangt vom Bundesrat diesbezüglich einen Bericht.

Corporate-Governance Bericht (06.072 n)

Zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission ist die Finanzkommission vorberatende Kommission für den Corporate-Governance-Bericht (06.072 n). Dieser gibt eine Auslegeordnung über die verschiedenen Arten von Staatsaufgaben und die Art und Weise, wie diese erfüllt werden.

Nach einer Anhörung von zwei Experten und einem Mitglied des ETH-Rates diskutierte die Kommission die Teile des Berichtes, welche sich mit Fragen des parlamentarischen Budgetrechts und der Finanzoberaufsicht befassen. Die Kommission würdigt den Bericht als wertvolle Grundlage, ortet aber auch Lücken. Gewisse Aspekte wurden im Bericht z.T. bewusst nicht vertieft, weil sie die Kompetenzen des Parlaments betreffen. So ist die Frage, wie das Parlament seine Budgethoheit bei den aus der Zentralverwaltung ausgelagerten Einheiten (z.B. Post oder RUAG) bewahren kann, zu wenig tief abgehandelt.

Die Kommission stellt bei ihrer Arbeit seit längerem fest, dass das Parlament Einfluss auf die finanzielle Steuerung der Einheiten, welche nicht mehr der Zentralverwaltung angehören, verloren hat. Für die Finanzkommission muss das parlamentarische Budgetrecht aber in allen Bereichen, in welchem Steuergelder zum Einsatz kommen, in adäquater Form gewahrt bleiben. Sie wird deshalb unter Beizug eines Experten, der mit der EFV zusammenarbeiten wird, diese Fragestellung weiter bearbeiten. Die Arbeiten sollen so weit wie möglich mit der Geschäftsprüfungskommission abgestimmt werden.

Konsolidierte Rechnung und Eröffnungsbilanz des Bundes

Vertreter der Finanzverwaltung und ein externer Experte orientierten über die wichtigsten sich stellenden Probleme bei der Eröffnungsbilanz und der Konsolidierung der Bundesrechnung. Bei Ersterer stellen sich wesentliche Fragen der Bewertung, so etwa die Einstellung der Vorsorgeverpflichtungen des Bundes in die Bilanz, die Bewertung der Liegenschaften oder die Übernahme und Bilanzierung der Nationalstrassen. Die Kommission beauftragte ihre Subkommission EFD, verschiedene Fragen zu vertiefen und der Kommission dann an der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

Jahresbericht der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Die Finanzdelegation und der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellten die jeweiligen Jahresberichte vor. Intensiv diskutierte die Kommmission die Aufgabenüberprüfung und die Verwaltungsreform. Sie ortet insbesondere eine grosse Diskrepanz zwischen den am Anfang der Projekte kommunizierten Ziele und den bis anhin erreichten Resultaten. Etliche Mitglieder kritisierten bei der Aufgabenüberprüfung schon den gewählten Ansatz, den sie für nicht zielführend halten. Die Finanzkommission verlangt vom Bundesrat je einen Bericht über den Stand der beiden Projekte. Sie wird sich an der nächsten Sitzung mit den bundesrätlichen Antworten befassen. Länger besprochen wurden auch die Abgangsentschädigungen, die von der FinDel zu behandeln sind. Stark kritisiert wurden die Modalitäten der Auflösung der Arbeitsverhältnisse zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und drei Mitarbeitern des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) (vgl. Ziffer 4.1.7 des Berichts der Finanzdelegation).

Der Direktor der EFK erläuterte die wesentlichsten Feststellungen der EFK. Diese stellt u.a. immer wieder fest, dass die strategischen Vorgaben im Bereich der Informatik von den Departementen und Ämtern schlecht oder gar nicht umgesetzt werden. Die Finanzkommission wird sich in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit dieser Problematik befassen.

Weitere Geschäfte

Der Vorsteher EFD stellte die Weisungen betreffend den Voranschlag 2008 und den Finanzplan 2009 - 2011 vor. Vorberaten hat die Kommission die Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes betreffend die Überführung der Kreditsperre ins dauernde Recht (06.101s). Die Mehrheit stimmte den Beschlüssen des Ständerates zu, es liegen aber Minderheitsanträge vor. Informiert wurde auch über die Ergebnisse der letzten Sitzung der Neat-Aufsichtsdelegation, die dem Bericht der Arbeitsgruppe zum Los Erstfeld gewidmet war, sowie über den Stand der Beratung bei der Dritten NFA-Botschaft (06.094 s). Schliesslich übernahm die Finanzkommission auch den Vorschlag ihrer Subkommission VBS im Rahmen des Mitberichtes zum Rüstungsprogramm 07 (07.020). Mit 10 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen befürwortet sie den Verpflichtungskredit für die zweite Etappe des FIS Heer.

Die Finanzkommission tagte am 16./17. April 2007 unter der Leitung ihres Präsidenten Hermann Weyeneth (SVP/BE) in Bern. An der Sitzung nahmen zeitweise Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vertreter des EFD und des VBS, der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle sowie externe Experten teil.

Bern, 18.04.2007    Parlamentsdienste