Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Änderung des Patentgesetzes mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Mehrheit der Kommission folgt in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrats. Eine Minderheit beantragt, die Wirkung des Patents in drei Punkten einzuschränken.

Schwerpunkt der Revision des Patentrechts (05.082 Patentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausführungsverordnung sowie Änderung des Patentgesetzes) bildet die Patentierung biotechnologischer Erfindungen und insbesondere die Angleichung des Patentgesetzes an die EU-Biotechnologie-Richtlinie. Weiter enthält die Vorlage einen Vorschlag für eine Exportlizenz für patentgeschützte Arzneimittel an Entwicklungsländer; damit soll die Entschliessung des Generalrats der Welthandelsorganisation (WTO) vom 30. August 2003 für die Schweiz umgesetzt werden. Schliesslich trägt die Revision einer Reihe von nationalen und internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung, so u.a. den Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an geistigem Eigentum sowie der Regelung der Mehrfachschutzproblematik zur Ermöglichung des Parallelimports von marken- und urheberrechtlich geschützten Produkten.

Die Kommission trat im Februar dieses Jahres ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Sie beschloss, die Frage der Parallelimporte aus der Vorlage auszuklammern (d.h. Art. 9a Abs. 1, 2 und 4 zu streichen), wie dies der Nationalrat im Dezember 2006 entschieden hatte. Sie beauftragte den Bundesrat, diese Frage nochmals zu prüfen. Der Ständerat stimmte in der Frühjahrssession 2007 einer entsprechenden Motion des Nationalrats zu (06.3633). Die Kommission hat nun die Detailberatung der Vorlage fortgesetzt und sich mit 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Änderung des Patentgesetzes ausgesprochen. Der Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsverordnung stimmte sie einstimmig zu.

Die Mehrheit der Kommission folgte in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrats. Sie begrüsst die Vorlage, da insbesondere im Bereich der biotechnologischen Erfindungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach Auffassung der Mehrheit kann mit den vorgesehenen Regelungen den verschiedenen Interessen Rechnung getragen werden. Eine Minderheit der Kommission möchte den Patentschutz in drei Punkten einschränken. So soll in Fällen, wo die Erfindung eine Sequenz betrifft, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableitet, die Wirkung des Patents auf die Sequenz in Verbindung mit den im Patent konkret beschriebenen Funktionen beschränkt und nicht auf später entdeckte Funktionen erweitert werden (Art. 8c). Weiter sollen die Rechte der Spender von biologischem Material vorbehalten bleiben, dies entsprechend der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Verarbeitung (Art. 726 ZGB) und der Staatsverträge des Bundes (Art. 3 Abs. 4). Schliesslich verlangt die Minderheit, dass bei den Angaben über die Quelle der genetischen Ressource und von traditionellem Wissen auch eine schriftliche Erklärung dieser Quelle vorliegt, wonach sie vorgängig die Einwilligung erteilt hat (Art. 49a).

Die Kommission hat am 23. April 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) und in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher getagt.

Bern, 24.04.2007    Parlamentsdienste