Die Kommission hat die Beratungen zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.025 s) begonnen und weitgehend abgeschlossen. Sie hat mit16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Das neue Gesetz beinhaltet Bestimmungen des AHVG, des ELG und des KVG. Es soll insbesondere auch die heute in einem befristeten Erlass geregelten und eingefrorenen Pflegetarife definitiv regeln.
Bei den Ergänzungsleistungen hat die Kommission einstimmig zusätzliche Anpassungen vorgenommen:
- Sie hat die Anrechenbarkeit des Reinvermögens für Alleinstehende von 25'000 auf 37'500 Franken erhöht und
- das anrechenbare Reinvermögen bei Ehepaaren von heute 40'000 auf 60'000 Franken.
- Beim selbst bewohnten Wohneigentum hat sie die Freigrenze von 75'000 Franken, wie es der Ständerat beschlossen hat (=geltendes Recht), auf 112'500 Franken erhöht, wie dies das vom Parlament bereits im Rahmen der NFA beschlossene neue ELG vorsieht.
- Eine Sonderreglung schlägt die Kommission für Ehepaare mit einer Liegenschaft vor, die von einem Eheteil bewohnt wird, während gleichzeitig der andere im Heim oder Spital lebt: hier soll die Freigrenze 300'000 Franken betragen.
Gemäss ersten Schätzungen bewegen die sich damit verbundenen Mehrausgaben in der Grössenordnung einer einstelligen Millionenzahl (die zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt wird).
Mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, dass bei der Begrenzung der Kosten wegen eines Aufenthaltes in einem Heim oder Spital durch die Kantone die Grenze so angesetzt sein muss, dass keine Person durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim Sozialhilfe benötigt.
Beim KVG wurden folgende Änderungen vorgenommen (Art. 25a):
Beitrag der OKP: Neben ambulanten Tagesstrukturen und Pflegeheimen sollen ebenfalls Institutionen mit ambulanten Nachtstrukturen finanziert werden (19:1 bei 1 Enthaltung)
Mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde ein neuer Absatz 1bis beschlossen: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege, die ambulant oder im Pflegeheim durchgeführt wird. Der Bundesrat bestimmt die Dauer der Kostenübernahme. Für die Vergütung der Leistungen vereinbaren die Versicherer und die Leistungserbringer Zeit- oder Pauschaltarife."
Der Bundesrat muss bei der Bezeichnung der Pflegeleistungen und bei der Bedarfsermittlung vorgängig die Krankenversicherer, die Leistungserbringer sowie Patienten-, Behinderten- und Seniorenorganisationen anhören. (17:5)
Mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, die Aufteilung der Kosten auf Versicherer, Versicherte und die öffentliche Hand erst an der nächsten Sitzung Ende Mai auf der Basis zusätzlicher Unterlagen zu bestimmen.
Art. 64a KVG (zur Sistierung des Versicherungsschutzes für säumige Prämienzahler in der sozialen Krankenversicherung): Die Kommission hat bereits an der Sitzung vom 22./23. Februar 2007 Anhörungen zum Problem und eine erste Diskussion durchgeführt. Aufgrund neuer Unterlagen hat sie heute mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, einer Lösung auf Verordnungsebene den Vorzug gegenüber einer Kommissionsinitiative für eine Revision von Art. 64a KVG zu geben. Eine solche Lösung könnte bereit auf Mitte 2007 in Kraft gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Volksinitiative Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" (05.055 n) standen Anträge der Subkommission KVG" für einen direkten Gegenvorschlag zur Diskussion. Mit 12:12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten wurde zuerst ein Antrag abgelehnt, der auf einen direkten Gegenvorschlag verzichten wollte und die Arbeiten an einer neuen Gesundheitsverfassung im Rahmen einer parlamentarischen Initiative weiter führen wollte. Einstimmig wurde die Detailberatung auf die nächste Sitzung Ende Mai verschoben, um der Subkommission Gelegenheit zu geben, einen erläuternden Bericht zu verfassen.
04.061 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung. Vorlage 2 (Risikoausgleich):Nachdem der Kommission vom Departement neue Vorschläge für einen Hochrisikopool unterbreitet wurden, die allerdings im Rahmen der Vorlage zur Managed Care (04.062 s) zu behandeln werden müssten, hat sie zusätzliche Berichte in Auftrag gegeben. Sie wird dann spätestens in der Sitzung im August 2007 über Eintreten auf den Risikoausgleich entscheiden.
Die Sitzung fand am 25./26./27. April 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.
Angehört wurdenzum Gegenvorschlag zur Volksinitiative Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" (05.055 n) wurden Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt und Mitglied des Vorstandes der GDK und Semya Ayoubi, wissenschaftliche Mitarbeiterin, GDK.
Bern, 27.04.2007 Parlamentsdienste