Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat sich vorwiegend mit der Revision der Spitalfinanzierung auseinander gesetzt (04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung. Vorlage 1. In seiner Debatte vom 20., 21. und 22. März 2007 hatte der Nationalrat gegenüber den Beschlüssen des Ständerats vom 8. März 2006 einige Differenzen geschaffen. In der Frage der Aufnahme der Geburtshäuser ins Gesetz (Art. 25 KVG) ist die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Nationalrat gefolgt: Für Geburtshäuser, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die auf einer kantonalen Liste aufgeführt sind, sollen die Leistungen gleich wie in einem Spital vergütet werden. Grundsätzlich einverstanden ist die Kommission auch mit dem Beschluss des Nationalrates, die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz einzuführen (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Die versicherte Person soll für die stationäre Behandlung unter den Spitälern frei wählen können, die auf einer kantonalen Liste aufgeführt sind (Listenspitäler).Die Frage ist nur, wer wie viel zahlt, wenn die Kosten im Standortkanton höher sind als im Wohnortkanton. Die angehörten Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der Finanzdirektorenkonferenz nahmen entschieden Stellung gegen diesen Vorschlag, da er für die Kantone Mehrkosten in der Grössenordnung von 460 - 600 Millionen Franken bringe. Ausserdem unterlaufe die freie Spitalwahl die von den Kantonen geforderte Planung zur Sicherstellung der Versorgung. Gemäss Schätzungen des Departements des Innern (EDI) liegen die Mehrkosten für die Kantone deutlich tiefer, etwa in der Grössenordnung von 200 - 450 Millionen. Die Kommission ist überzeugt davon, dass die Einführung der leistungsbezogenen Fallkostenpauschalen für alle Spitäler der Schweiz langfristig eine Angleichung der Kosten mit sich bringen wird, so dass diese Frage weniger ins Gewicht fallen wird. Zurzeit bestehen aber noch grosse kantonale Unterschiede bezüglich Spitalkosten. Ein Abstellen auf die Tarife des Standortkantons würde voraussichtlich zu einer generellen Verteuerung führen, da die Versicherten dazu neigen, bei freier Wahl die teurere Behandlung zu wählen. Die Kommission entschied mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen, dass der Wohnsitzkanton und der Versicherer eine ausserkantonale stationäre Behandlung höchstens nach dem Tarif übernehmen, der im Wohnort für die betreffende Behandlung gilt. Eine allfällige Differenz zum Tarif des Standortkantons muss durch den Versicherten selbst bzw. durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Die Minderheit spricht sich für den Tarif des Standortkantons aus, weil nur so eine echte Wahl des Versicherten gewährleistet ist. Die Beratung soll an der Sitzung vom 2./3. Juli fortgeführt und die Vorlage dem Rat in der Herbstsession unterbreitet werden.
Ausserdem hat die Kommission die Detailberatung zur Vorlage 06.092 s Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz durchgeführt, nachdem sie zuvor noch einen Experten angehört hatte. Mit 6 z 3 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie der Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4 Prozent zu, wobei sie längere Übergangsfristen vorsieht als der Bundesrat (siehe SDA-Meldung vom 4. Mai 2007).
Schliesslich hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen auf die parlamentarische Initiative Steuerbefreiung des Existenzminimums (05.471 n) nicht einzutreten. Der im Nationalrat am 5. Oktober 2006 mit 112 zu 46 Stimmen angenommene Entwurf sieht vor, im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) eine Bestimmung aufzunehmen, wonach das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Ein entsprechender Artikel war auch im Steuerpaket 2001 enthalten, das von den beiden Räten am 20. Juni 2003 verabschiedet, dann aber von Volk und Ständen am 16. Mai 2004 abgelehnt worden ist. Diese Bestimmung war damals weder in den beiden Räten noch in der Abstimmungskampagne bestritten gewesen. Zu der jetzt vorliegenden parlamentarischen Initiative hat die SGK-S eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt, wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme beantragt hatte. Eine Mehrheit der Kantone äusserte sich eher negativ, da diese Bestimmung überflüssig oder schwer durchführbar sei. Die Mehrheit der Kommission will nicht in die kantonale Hoheit eingreifen. Die Minderheit hält dafür, dass eine Steuerbefreiung des Existenzminimums ein wirksames Mittel zur Armutsbekämpfung sei.
Die Kommission tagte am 3./4. Mai 2007 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. An der Anhörung zur Spitalfinanzierung nahmen teil: Regierungsrat Markus Dürr, Präsident der GDK, Regierungsrat Christian Wanner, Vize-Präsident der FDK, Michael Jordi, stellvertretender Zentralsekretär der GDK, Kurt Stalder, Sekretär der FDK. Zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes wurde Werner C. Hug, Wirtschaftspublizist, angehört.
Bern, 07.05.2007 Parlamentsdienste