An ihrer 3. Sitzung hat die Spezialkommission die Detailberatungen abgeschlossen und das Geschäft zuhanden des Rates verabschiedet (06.094). In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission den vier Vorlagen mit einer klaren Mehrheit zu. Mit einer Kommissionsmotion und einer Spezifizierung des nach vier Jahren abzuliefernden Wirksamkeitsberichts will die Kommission die Weiterentwicklung der NFA sicherstellen.

Breite Unterstützung in der Gesamtabstimmung

Der Entwurf des Bundesbeschlusses über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs wurde in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltungen zuhanden des Rates überwiesen. Der Bundesbeschluss über die Festlegung des Härteausgleichs wurde von den Kommissionsmitgliedern nicht mehr aufgegriffen und konnte mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gemäss dem Antrag des Bundesrates verabschiedet werden. Keinen Anlass zu Diskussionen gab der Entwurf des Bundesbeschlusses über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung. Die Kommission unterstützt den Entwurf einstimmig. Die vierte Vorlage, die verschiedene Änderungen von Erlassen vorsieht, wurde mit 15 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen gutgeheissen. Hintergrund für die zahlreichen Enthaltungen ist ein Antrag der Kommission betreffend die nachschüssigen Beitragszahlungen zugunsten der Invalidenversicherung welcher für die Kantone eine zusätzliche Belastung in der Höhe von rund einer halben Milliarde Franken zur Folge hat (vgl. Medienmitteilung vom 23. April 2007).

Keine lückenhafte Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer

Bereits an der letzten Sitzung wurde intensiv über das vom Bundesrat vorgeschlagene Konzept der Qualitätssicherung diskutiert. Aufgrund zusätzlich eingeforderter Informationen kommt die Kommission zum Schluss, dass die Oberaufsicht beim Bezug der direkten Bundessteuern nicht systematisch und auf freiwilliger Basis der Kantone erfolgt. Vor dem Hintergrund der zusätzlichen Aufgabe, die die Eidg. Finanzkontrolle mit der Einführung der NFA wahrzunehmen hat, erachtet die Kommission die gegenwärtige Situation als unbefriedigend. Zwei Anträge, die eine funktionsfähigere Oberaufsicht zum Ziel hatten wurden zwar abgelehnt. Mit der ablehnende Haltung anerkennt die Kommission die Notwendigkeit, das Prüfen und die Ausarbeitung von Verbesserungsmassnahmen unter Beizug der Kantone durchzuführen. Anstelle der abgelehnten Anträge hat die Kommission deshalb mit grosser Mehrheit eine Motion überwiesen, die den Bundesrat auffordert, Verbesserungsmöglichkeiten bei der Kontrolle des Bezugs der direkten Bundessteuer zu prüfen.

Anforderungen an den Wirksamkeitsbericht konkretisiert

Gleichzeitig mit der vorliegenden 3. Botschaft zur NFA wurde der Kommission der Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) zur Konsultation unterbreitet. In der das Gesetz zum Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) präzisierenden Verordnung zeigt der Bundesrat die Berechnung der verschiedenen Ausgleichsgefässe auf und konkretisiert die Qualitätssicherung sowie den Wirksamkeitsbericht. Anlass zur Diskussion gab insbesondere das Verhältnis der Beitragszahlungen des soziodemographischen und des geotopographischen Lastenausgleichs. Die Kommission vertritt klar die Auffassung, dass der in vier Jahren zu erstellende Wirksamkeitsbericht die Zweckmässigkeit des für die Einführung gewählten Verhältnisses von 1:1 zu hinterfragen hat.

Im Weiteren erwartet die Kommission, dass die jährliche Volatilität der Beiträge der ressourcenstarken Kantone Gegenstand des Wirksamkeitsberichts wird. Die Kommission ersucht den Bundesrat, diese ergänzende Spezifizierung des Wirksamkeitsberichts explizit in die Verordnung aufzunehmen. Mit diesem Vorgehen zeigt die Kommission Verständnis für die verschiedenen, von den ressourcenstarken Kantonen geäusserten Bedenken und schafft die Voraussetzung dass, in Kenntnis der Erfahrungen der ersten vier Jahre, der Sachverhalt überprüft und gegebenenfalls einer Neubeurteilung unterzogen werden kann.

Die Kommission tagte am 7. Mai 2007 in teilweiser Anwesenheit von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern.

Bern, 08.05.2007    Parlamentsdienste