1. 06.103 Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz
Eintreten: Einstimmigkeit
Detailberatung:
Änderung des Alkoholgesetzes: mit 24 Stimmen ohne Gegenstimme Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus
Änderung des Umweltschutzgesetztes: mit 15 zu 8 Stimmen Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren Eine Minderheit spricht sich gegen die Aufhebung dieser Bedingung aus
Änderung des Gewässerschutzgesetzes: mit 23 Stimmen ohne Gegenstimme und 1 Enthaltung Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nicht verschmutzter Abwässer
Änderung des Arbeitsgesetzes: mit 17 Stimmen zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe - Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe Eine Minderheit spricht sich gegen diese Vereinfachungen aus
Änderung des Edelmetallkontrollgesetzes: mit 23 Stimmen (Einstimmigkeit) Aufhebung der Handelsbewilligung Edelmetalle
Gesamtabstimmung: mit 14 Stimmen ohne Gegenstimme bei 8 Enthaltungen
2. Mo. Ständerat (WAK-SR). Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte (06.3415)
Text der Motion
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft vorsieht:
- die schrittweise (zeitliche gestaffelt) eingeführt wird;
- nach dem Prinzip der Selbstdeklaration mit Stichproben funktioniert;
- Ausnahme für komplexe Holzwerkstoffe vorsieht;
- internationale Entwicklungen (FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren der EU) berücksichtigt; und
- unter Einbezug der Branche erarbeitet wird.
Antrag der Kommission: Zustimmung zur Motion (Abstimmungssergebnis: 15 gegen 7)
3. Pa.Iv. Rechsteiner Paul. Keine Knebelungsverträge für Teilzeitbeschäftigte (05.456) Pa.Iv. Teuscher. Gerechte Entschädigung von Überstunden bei Teilzeitarbeit (06.401)
Text der parlamentarischen Initiative - Rechsteiner Paul (05.456)
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 wird wie folgt ergänzt:
Art. 321a Abs. 5
Teilzeitanstellungen gekoppelt mit einer ständigen Abrufbereitschaft und der Beschränkung einer Zweitbeschäftigung sind unzulässig.
Antrag der Kommission: keine Folge geben (Abstimmungssergebnis:12:12 bei einer Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten)
Text der parlamentarischen Initiative - Teuscher (06.401)
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die für die Ausrichtung des Überzeitzuschlages massgebende Höchstarbeitszeit proportional zum effektiven Beschäftigungsgrad definiert wird.
Antrag der Kommission: Keine Folge geben (Abstimmungssergebnis:16: 9)
4. Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Besteuerung nach dem Aufwand. Mehr Steuergerechtigkeit (06.421)
Inhalt der parlamentarischen Initiative
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandsbesteuerung zu verringern. Dabei sind im Gesetz die unteren Limiten für die Aufwandbesteuerung festzuhalten. Die Limiten sind gegenüber der bestehenden Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
a. das 20-fache des Mietzinses oder des Mietwertes für Steuerpflichtige mit eigenem Haushalt
b. das 8-fache des Pensionspreises für übrige Steuerpflichtige
Antrag der Kommission: Keine Folge geben (Abstimmungsergebnis: 14 gegen 9)
5. Pa.Iv. Rossini. Verschuldung, Konsumkredit und Kreditkarten (06.417)
Text der parlamentarischen Initiative
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Im Rahmen des Kampfs gegen die Verschuldung, insbesondere aufgrund von Konsumkrediten und der Bezahlung mit Kreditkarte, wird der Bundesrat mit dieser parlamentarischen Initiative beauftragt, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen oder bestehende gesetzliche Grundlagen zu ändern, um:
1. die Werbung für Konsumkredite einzuschränken,
2. Minderjährigen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kreditkarten zu erschweren,
3. festzulegen, dass beim Bezahlen mit Kreditkarte der auf dem Konto der Inhaberin oder des Inhabers verfügbare Saldo angezeigt wird.
Antrag der Kommission: Keine Folge geben (Abstimmungsergebnis: 12 gegen 12 mit Stichentscheid des Präsidenten (1 Enthaltung))
Die Kommission hat am 21. und 22. Mai 2007 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) in Bern getagt.
Bern, 22.05.2007 Parlamentsdienste