Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat sich über den Stand der Verwaltungsreform informiert. Sie stellt in den Bereichen Beschaffungswesen und Personalführung Fortschritte fest; indessen erfüllt die Reform die Erwartungen der GPK-S nicht und vermag die vom Parlament verlangte Staatsleitungsreform nicht zu ersetzen. Die GPK-S wird Ende Jahr beurteilen, ob von Seiten des Parlamentes gesetzgeberische Massnahmen nötig sind.

Die GPK-S hat sich von Bundesrat Hans-Rudolf Merz über den Stand der Verwaltungsreform informieren lassen. Wie sie mit Genugtuung feststellt, sind mehrere Projekte auf gutem Wege. Dies betrifft vor allem den Bereich des Beschaffungswesens, wo die Zahl der Einkaufsstellen von 42 auf deren 2 reduziert worden sind. Weiter hat die Kommission von den Entscheiden im Bereich des Personalmanagements Kenntnis genommen.

Trotz dieser positiven Ergebnisse muss die GPK-S feststellen, dass zwischen den Erwartungen des Parlamentes und den Reformvorstellungen des Bundesrates weiterhin eine Diskrepanz besteht. Für die GPK-S sollte die Verwaltungsreform zur Umsetzung der Staatsleitungsreform dienen, welche das Parlament schon seit Jahren verlangt. Für den Bundesrat besteht das Ziel der Reform hingegen hauptsächlich darin, die Verfahren zu verbessern und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Die Kommission ist entgegen dem Bundesrat der Meinung, dass auch die Reorganisation der Departemente Bestandteil der Verwaltungsreform sein sollte. Sie findet es nicht sinnvoll, die beiden Projekte auf zwei verschiedenen Gleisen und mit unterschiedlichen Zeitplänen zu führen.

Aus diesen Gründen forderte die GPK-S den Bundesrat auf, bis Ende Jahr Bericht über die bisherige Verwaltungsreform zu erstatten und das Parlament darüber in Kenntnis zu setzen, wie er die Staatsleitungsreform umzusetzen gedenkt. Andernfalls wird die Kommission gesetzgeberisch tätig werden.

Die Vorkommnisse rund um die Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH) von Ende Mai führten zu einer öffentlich ausgetragenen Kontroverse. Im Auftrage der GPK-S hat nun die Subkommission EDI/UVEK ein Gespräch mit dem Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, geführt und sich über die seitens des Departements ergriffenen Massnahmen orientieren lassen. Die GPK-S hat an ihrer heutigen Sitzung von dieser Aussprache Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sie ihre zuständige Subkommission beauftragt, sich im Herbst nochmals eingehend mit der Situation an den ETH zu befassen.

Die GPK-S hat im Weiteren beschlossen, ab 2008 das Geschäftsprüfungsaudit in ihr Aufsichts- und Kontrollinstrumentarium aufzunehmen. Ziel dieses neuen Instrumentes ist es, unter dem Gesichtspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht bei den verschiedenen Bundesstellen eine Evaluation der politischen und operativen Führung vornehmen zu können. Die Kommission wird sich an ihrer nächsten Sitzung am Beispiel eines Pilot-Projekts beim Bundesamt für Sport erneut mit diesem Instrument befassen.

Schliesslich beauftragte die Kommission die Geschäftsprüfungsdelegation zu untersuchen, wie die Militärjustiz in der so genannten „CIA-Fax-Affäre" vorging.

Bern, 29.06.2007    Parlamentsdienste