Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates steht hinter der bundesrätlichen Vorlage über die Neuregelung der Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden, sieht aber Bedarf für eine vertiefte Diskussion der entsprechenden Verfassungsgrundlagen. Zudem folgt die Kommission betreffend der Abgabe von Taschenmunition dem Ständerat: Sie empfiehlt ihrem Rat die Annahme einer entsprechenden Motion ihrer Schwesterkommission, welche nur noch eine Munitionsabgabe für Truppen vorsieht, welche Einsätze der ersten Stunde zu leisten haben; eine parlamentarische Initiative, welche die private Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen unterbinden möchte, will die Kommission nicht weiterverfolgen. Des weiteren stimmt die Kommission einem Rahmenkredit über 148 Millionen Franken für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS zu und genehmigt ein Abkommen mit Deutschland über die Sicherheit des Luftraums.

Der Bundesrat hat am 30. Mai 2007 eine Botschaft zu drei Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden verabschiedet (07.038 n). Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren sollen bis 2012 noch maximal 245 Angehörige der militärischen Sicherheit den zivilen Behörden zur Verfügung stehen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat zu diesem Fragenkomplex die St.Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, Vizepräsidentin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), angehört und nach eingehender Diskussion beschlossen, die zur Zeit bis Ende 2007 beschränkten Assistenzdienste AMBA CENTRO (Botschaftsbewachung), LITHOS (Unterstützung des Grenzwachtkorps) sowie TIGER/FOX (Unterstützung zugunsten des zivilen Flugverkehrs) in dem vom Bundesrat vorgeschlagenen, reduzierten Umfang für weitere vier Jahre fortzuführen. Künftig werden insbesondere zum Schutz ausländischer Vertretungen und völkerrechtlich geschützter Niederlassungen möglichst keine WK-Truppen mehr eingesetzt werden, und die Armee soll zukünftig nur noch soweit mit maximal 125 Angehörigen einbezogen werden, wie es für Ausbildungszwecke notwendig ist. Beim Grenzschutz wird das VBS das GWK weiterhin mit mindestens 100 Angehörigen der Militärischen Sicherheit unterstützen, und die Polizeikorps der zuständigen Kantone und Städte werden vom Bund weiterhin mit maximal 20 Angehörigen der Militärischen Sicherheit für die Anforderungen im Bereich der Sicherheit im zivilen Luftverkehr unterstützt. Ein Antrag Lang auf Nichteintreten auf alle drei Vorlagen blieb ebenso chancenlos (mit 2 zu 18 Stimmen) wie die Anträge Günter und Widmer auf Rückweisung der Bundesbeschlüsse zu AMBA CENTRO (7 zu 13 Stimmen) beziehungsweise TIGER/FOX (7 zu 12 Stimmen). Ein Antrag Banga, anstelle der Fortsetzung des Einsatzes der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200 Stellen vorzunehmen, wurde ebenfalls abgelehnt (mit 6 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die SiK-N genehmigte die Bundesbeschlüsse schliesslich mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung (AMBA CENTRO), 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung (LITHOS) beziehungsweise 13 zu 6 Stimmen (TIGER/FOX). Der Nationalrat ist bei diesem Geschäft Erstrat. Zudem hat die Kommission mit 12 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob diese Einsätze der Armee verfassungsmässig sind; die Kommission verlangt, dass die Verfassungsgrundlagen gegebenenfalls angepasst werden.

Des weiteren unterstützt die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (07.3277 s), welche den Bundesrat beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause zu verzichten (Ausnahmen von dieser Regelung werden lediglich für Truppen vorgesehen, welche Einsätze der ersten Stunde zu leisten haben, insbesondere also die Militärische Sicherheit). Der Bundesrat hat die Annahme dieser Motion empfohlen und sogar bereits die entsprechenden Massnahmen angekündigt. Die SiK-N hat die Motion lediglich dahingehend ergänzt, dass der Bundesrat beauftragt wird, mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage entsprechend neu zu beurteilen. Die Motion der SiK-S war als Reaktion auf die letztlich zurückgezogene Motion Fetz entstanden, welche die Unterbindung der Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause auch an aktive Angehörige der Armee forderte (06.3351s). Ein Antrag auf Abänderung der Motion in dem Sinne, dass die aktiven Angehörigen weiterhin Munition erhalten, diese jedoch von den Schützenvereinen aufbewahrt wird, wurde mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Die SiK-N lehnt es zudem mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion (1. Phase) betreffend Aufbewahrung bzw. Abgabe von Ordonnanzwaffen und entsprechender Kriegsmunition weiter zu verfolgen (06.434 n). Die Initiative möchte das Militärgesetz so ändern, dass die Ordonnanzwaffen zwischen den Diensten nicht zur privaten Aufbewahrung überlassen werden und dass Kriegsmunition nicht mehr zur privaten Aufbewahrung mitgegeben wird.

Die SiK-N diskutierte auch vier Petitionen zu diesem Themenbereich (06.2025, Pet. Annabelle: Keine Schusswaffen zu Hause; 06.2026, Pet. Kampagne gegen Kleinwaffen: Für eine wirksame Waffenkontrolle; 06.2027, Pet. Leutenegger Frank: Für das Recht auf Waffenbesitz; 07.2001, Pet. Jugendsession 2006: Verbot von Feuerwaffen in privaten Haushalten). Bei allen Petitionen kam die Kommissionsmehrheit - trotz unterschiedlicher Stossrichtungen der Vorstösse - zum Schluss, dass sie davon Kenntnis nehmen, jedoch keine weitere Folge geben möchte. Die von den Petitionen vorgebrachten Anliegen wurden nach Ansicht der Kommissionsmehrheit allesamt bereits im Rahmen der Revision des Waffengesetzes (06.008 s) beziehungsweise im Rahmen der erwähnten Motionen und Initiativen ausführlich diskutiert.

Die SiK-N stellt sich mit 17 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung hinter einen Rahmenkredit für die Jahre 2008-2011 über 148 Millionen Franken für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS (07.023 s). Der Bundesrat legt damit dem Parlament zum zweiten Mal nach 2002 eine Botschaft über zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS vor. Die hauptsächlichen Empfänger des Rahmenkredits werden die drei Genfer Zentren (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte, Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung) sowie die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik an der ETH Zürich sein; ebenfalls werden, wie bisher, verschiedene zivile Aktivitäten im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Kooperations- und Unterstützungsprogrammen finanziert. Die Kommissionsmehrheit zeigt sich von der Wichtigkeit des Engagements der Schweiz in diesen Bereichen überzeugt und misst auch der durch die Arbeit dieser Institutionen entstehenden Netzwerke eine hohe Wichtigkeit für die Sicherheits- und Aussenpolitik der Schweiz bei. Ein Antrag Schlüer, welcher den Kredit auf 40 Millionen Franken reduzieren und die Unterstützung auf das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung beschränken wollte, wurde mit 17 zu 2 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat ist für dieses Geschäft Zweitrat: Der Ständerat hat die Vorlage am 20. Juni 2007 ohne Gegenstimme genehmigt.

Des weiteren beantragt die SiK-N ihrem Rat ohne Gegenstimme, das zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge (07.011 s) zu genehmigen. Der Vertrag mit Deutschland bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer konkreten Bedrohung, ohne jedoch die Souveränität der beiden Staaten einzuschränken. Die Kommission begrüsst die Tatsache, dass nach ähnlichen Abkommen mit Italien und Frankreich nun auch mit einem dritten direkten Nachbarn ein derartiger Vertrag abgeschlossen werden kann; sie nahm auch zur Kenntnis, dass entsprechende Verhandlungen mit Österreich im Gange sind und voraussichtlich noch vor der EURO 08 zu einem Vertragsabschluss führen dürften. Der Ständerat hat den Vertrag mit Deutschland am 20. Juni 2007 bereits genehmigt, dies ohne Gegenstimme.

Schliesslich liess sich die Kommission über aktuelle Fragen aus dem Bereich der Logistik der Armee informieren (Projekt "Logistik@V"; PPP, "public private partnership"; Liquidation von Ersatzteilen für den Schützenpanzer M113, Modell 1989 kampfwertgesteigert).

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Haering (SP, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, am 2. und 3. Juli 2007 in Bern getagt.

Bern, 03.07.2007    Parlamentsdienste