Das bis 2010 befristete Verkehrsverlagerungsgesetz gibt die Ziele für die Verlagerungspolitik der Schweiz vor. Die vom Bundesrat am 8. Juni 2007 verabschiedeteGüterverkehrsvorlage (07.047) soll grundsätzlich an die bisherige Verlagerungspolitik anschliessen. Am Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden LKW-Fahrten pro Jahr wird festgehalten. Es soll jedoch neu spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, d.h. voraussichtlich 2019, erreicht werden. Die Verlagerung soll weiterhin in internationaler Zusammenarbeit angestrebt werden. Dabei ist eine Alpentransitbörse als zentrales neues Verlagerungsinstrument vorgesehen. Die Einrichtung einer solchen Börse ist von Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und den anderen Alpenländern abhängig. Als Übergangslösung muss der Schienengüterverkehr weiterhin finanziell gefördert werden. Zwischen 2011 und 2018 sollen dafür 1,6 Milliarden aufgewendet werden, was im Durchschnitt 200 Millionen pro Jahr entspricht oder 85 Millionen weniger als heute. Schwergewicht soll dabei auf dem unbegleiteten kombinierten Verkehr liegen. Auch der Ausbau des begleiteten kombinierten Verkehrs soll möglich sein. Mit der Inbetriebnahme der NEAT werden die dafür notwendigen Kapazitäten bereitgestellt.
Zur Vorlage führte die Kommission umfangreiche Anhörungen durch. Aus dem Bereich Transport nahmen daran der SBB Cargo, BLS Cargo, ASTAG, Spedlogswiss sowie Hupac teil. Der Umweltschutz wurde im Einverständnis mit den betreffenden anderen Organisationen durch die Alpeninitiative" vertreten. Die KöV und die BPUK legten die Meinung der Kantone dar und schliesslich äusserte sich Prof. Ulrich Weidmann, ETHZ, aus wissenschaftlicher Sicht. Anschliessend empfahl Bundesrat Leuenberger in seinem Votum auf die Vorlage einzutreten und, was die Kommission nach ausführlicher Debatte beschloss.
Seit dem 1. Januar 2001 wird auf Transportfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für schweizerische und ausländische Fahrzeuge erhoben. Mit einer Änderung des Schwerverkehrabgabegesetzes (SVAG) ( 06.091 ) sollen nun gewisse administrative Abläufe effizienter gestaltet werden. Im Interesse aller korrekten Abgabepflichtigen sollen mit Massnahmen gegen säumige Zahler das Erhebungs- und Bezugsverfahren verbessert werden. Widerhandlungen sollen einheitlich nach Bundesverwaltungsstrafrecht durch den Zoll und nicht mehr von den Kantonen beurteilt werden. Weiter sollen neue, vereinfachte Einsprachemöglichkeiten für die Abgabepflichtigen eingeführt werden. Der Nationalrat hat diese Änderung des SVAG in der Sommersession 2007 einstimmig angenommen. Die KVF-S unterstützt das Bestreben der Vorlage des Bundesrates, die Abwicklung der LSVA effizienter zu gestalten. Sie beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig die Vorlage in der Fassung des Nationalrats anzunehmen. Die Kommission empfiehlt die Gesetzesänderung möglichst rasch umzusetzen. Ein Bundesgerichtsentscheid von Anfang Mai dieses Jahres untersagt den Entzug von Kontrollschildern bei säumigen LSVA-Zahlern, da eine entsprechende genügende Rechtsgrundlage fehle. Mit der vorliegenden Änderung soll diese Grundlage geschaffen werden.
Der Nationalrat hat in der Sommersession 2007 mit 97 zu 77 Stimmen einem Erlassentwurf seiner Verkehrskommission zugestimmt, der das heutige Verbot von Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz aufheben will(03.411 Pa. Iv. Giezendanner. Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen). Die ständerätliche Kommission war sich einig, dass eine allfällige Formel-1-Rennstrecke - oder auch andere Rennstrecken - gewisse negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und insgesamt auch keinen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit insgesamt leisten würden. Die Kommission stimmte der Gesetzesänderung dennoch mit 5 zu 4 Stimmen zu. Sie tat dies in erster Linie aus ordnungspolitischen Gründen, da das 1955 unter dem Eindruck des verheerenden Unfalls in Le Mans erlassene Verbot heute keine Berechtigung mehr habe. Die Minderheit der Kommission möchte dagegen am Status quo festhalten, da die Gesetzesänderung nach unbestrittener Einschätzung ohnehin kaum praktische Folgen haben werde, also kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.
Bern, 04.07.2007 Parlamentsdienste