1. Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige (06.085)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige (06.085) vorberaten.
Sie beschloss ohne Gegenstimme Eintreten auf das aus zwei Teilen bestehende Gesetz, das als eine abgeschwächte Form der Steueramnestie betrachtet werden kann.
Der erste Teil, die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen, sieht vor, dass der Zeitraum für das Nachsteuerverfahren von heute zehn auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind, verkürzt wird. Während die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgte, beantragt eine Minderheit der WAK-S, den Zeitraum auf fünf Steuerperioden festzusetzen.
Mit dem zweiten Teil der Vorlage sollen die Bestimmungen über die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so geändert werden, dass der steuerpflichtigen Person bei erstmaliger Selbstanzeige keine Busse auferlegt wird. Die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen hat sie jedoch weiterhin zu zahlen.
Diese Massnahmen betreffen sowohl die direkte Bundessteuer als auch die Kantons- und die Gemeindesteuern.
Die WAK-S hat die Gesamtabstimmung auf die nächste Kommissionssitzung vertagt, um der Verwaltung die Zeit zu geben abzuklären, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Massnahmen haben auf die Rückforderung von Sozialleistungen, beispielsweise auf die Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen Ergänzungsleistungen.
2. Standortförderung 2008-2011 (07.024)
Die Botschaft des Bundesrates ist in folgende zwei Hauptbereiche aufgeteilt: Zusammenführung von Exportförderung und Standortpromotion der Schweiz; Verlängerung und Finanzierung von Instrumenten der Tourismuspolitik
Für den ersten Bereich sieht der Bundesrat vor, dass die Standortpromotion (Programm LOCATION Switzerland) über eine Leistungsvereinbarung in die Osec Business Network Switzerland eingegliedert wird. Ebenfalls in die Osec integriert werden sollen die Investitions- und Importförderungsprogramme des Bundes zugunsten von Entwicklungsländern; diese Programme wurden bisher von der SOFI bzw. der SIPPO ausgeführt. Mit dieser Zusammenführung sollen die Synergien zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen genutzt werden, was den Unternehmen wiederum ermöglichen soll, die internationalen Geschäftsmöglichkeiten noch wirksamer auszuschöpfen. In formeller Hinsicht umfasst die Botschaft des Bundesrates für diesen ersten Bereich die Totalrevision des Bundesgesetzes zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz sowie die Bundesbeschlüsse über die Finanzierung der Osec (Zahlungsrahmen 2008-2011: 68 Millionen Franken) und des Programms LOCATION Switzerland (Zahlungsrahmen 2008-2011: 13,6 Millionen Franken).
Für die Tourismuspolitik schlägt der Bundesrat einerseits vor, das Tourismusmarketing von Schweiz Tourismus in den kommenden vier Jahren mit maximal 186 Millionen Franken zu unterstützen, andererseits will er das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus bis 31. Dezember 2012 verlängern (innotour). Für innotour beträgt der in der Botschaft vorgesehene Zahlungsrahmen für die Periode 2008-2011 insgesamt 21 Millionen Franken.
Der Nationalrat hat diesen Entwürfen in der letzten Session zugestimmt. Er nahm insbesondere die Finanzierungsbeschlüsse unverändert an.
Nach Anhörung von Vertretern der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (Erhard Meister, Regierungsrat Kanton Schaffhausen; Bernard Soguel, Regierungsrat Neuenburg) und des OSEC-Direktors Daniel Küng trat die WAK-S ohne Gegenstimme auf diese Vorlagen ein. Die WAK-S begrüsste den Vorschlag des Bundesrates, die Instrumente der Exportförderung und der Standortpromotion sowie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unter einem Dach zusammenzuführen. Mit der Schaffung eines Hauses der Aussenwirtschaftsförderung" können diese aussenwirtschaftspolitischen Instrumente untereinander koordiniert und deren Effizienz verbessert werden.
Die Kommission hat das neue Gesetz zum Programm LOCATION Switzerland einstimmig gutgeheissen. Ebenfalls einstimmig gutgeheissen hat sie den vom Nationalrat angenommenen Beschluss über die Finanzierung der OSEC-Tätigkeiten, der gemäss Vorschlag des Bundesrates einen Zahlungsrahmen von 68 Millionen Franken vorsieht. Was die Finanzierung der Standortförderung betrifft, sprach sich die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen gegen einen Antrag aus, diesen Betrag zu erhöhen, falls die Kantone sich ebenfalls dazu entscheiden sollten. Die Mehrheit war der Meinung, dass vor einer Erhöhung der bereitstehenden Gelder die Leistungseffizienz verbessert werden müsse, indem u.a. die Förderungstätigkeit zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen besser koordiniert wird.
Im Bereich der Tourismuspolitik stimmte die Kommission der Verlängerung des Bundesgesetzes über das Programm innotour und dem entsprechenden Zahlungsrahmen zu. Betreffend die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus (ST) beantragt sie hingegen, mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Zahlungsrahmen von 186 auf 195 Millionen Franken zu erhöhen. Da die ausgezeichneten Leistungen von Schweiz Tourismus allseits geschätzt werden und neue ausländische Märkte ins Auge gefasst werden müssen, rechtfertigt sich nach Auffassung der Mehrheit diese Erhöhung durchaus, dies umso mehr, als sie lediglich dazu dient, in den Ländern, wo Schweiz Tourismus aktiv ist, die Inflation auszugleichen. In den Augen der Minderheit lässt die Lage der Bundesfinanzen diese Geste gegenüber Schweiz Tourismus nicht zu.
3. Weiterentwicklung der Agrarpolitik - Agrarpolitik 2011 (06.038) - Differenzen
Die Kommission führte ihre Arbeiten fort und befasste sich mit den Differenzen zwischen den beiden Räten bei den noch nicht abschliessend behandelten Vorlagen der Agrarpolitik 2011. Beim Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht beantragt die WAK-S ihrem Rat grossmehrheitlich (5 zu 1 Stimmen), dem Nationalrat zu folgen und hinsichtlich der Massnahmen zur Verhütung der Verschuldung am geltenden Recht festzuhalten. Auch beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht beschloss die Kommission (mit 6 zu 1 Stimmen) der grossen Kammer zu folgen und beim Einspracheverfahren gegen Pachtzinse für landwirtschaftliche Grundstücke beim geltenden Recht zu verbleiben.
Auch wenn sich die Kommission zu weiten Teilen der Fassung des Nationalrates anschloss, bestehen immer noch gewisse Differenzen, insbesondere beim Raumplanungsgesetz.
4. Schutz von Pflanzenzüchtungen (04.046) - Differenzen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Beratung über die Änderung des Sortenschutzgesetzes und den Bundesbeschluss über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (04.046) wieder aufgenommen und sich mit den Differenzen zwischen den Räten befasst.
Im Zentrum stand die Frage des Landwirteprivilegs. Dieses gestattet den Landwirten das aus geschützten Sorten gewonnene Erntegut im eigenen Betrieb als Saatgut zu verwenden. Unter den Begriff Erntegut fallen Saatgut von Ackerkulturen und Kartoffeln, nicht jedoch vegetativ vermehrte Jungpflanzen von Beeren und Obst. In der Beratung ging es namentlich um die Ausweitung dieses Privilegs auf Vermehrungsmaterial, um die für wieder verwendetes Saatgut zu bezahlende Nachbauentschädigung und um die aus Gründen der Gleichbehandlung erforderliche Einführung des Landwirteprivilegs im Patentgesetz. Die Kommission hat schliesslich einstimmig beschlossen, ihrem Rat Festhalten an ihrem früheren Beschluss zu beantragen, d.h. das Landwirteprivileg auf das Erntegut zu beschränken und nicht auf sämtliches Vermehrungsmaterial auszuweiten.
5. Motion. Steuerpflicht und abwechselnde Betreuung der Kinder (05.3319)
Die Kommission hat sich ferner einstimmig für die Motion von Nationalrat Parmelin ausgesprochen. Diese Motion, welche im Nationalrat im Dezember 2005 ohne Gegenstimme angenommen wurde, beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Vorschriften so zu ändern, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, die gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder haben und diese abwechselnd betreuen, korrigiert wird. Dem Motionsanliegen soll im Rahmen der nächsten Reform der Ehegatten- und Familienbesteuerung entsprochen werden.
6. Motion. Duty-free-Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland (06.3211)
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion von Nationalrat Kaufmann anzunehmen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, für aus dem Ausland an Schweizer Flughäfen ankommende Passagiere die gleichen Duty- und Tax-free-Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen wie für abfliegende Passagiere. Die Vorlage soll sich dabei an der heutigen Praxis für abfliegende Passagiere orientieren.
7. Konsultation zu mehreren Leistungsaufträgen
Im Weiteren setzte sich die Kommission mit Leistungsaufträgen an verschiedene mit Globalbudget geführte Verwaltungseinheiten auseinander. Die WAK-S wurde insbesondere zu folgenden Leistungsaufträgen konsultiert: - Leistungsauftrag der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten Agroscope; - Leistungsauftrag des Schweizer Nationalgestüts; - Leistungsauftrag des Bundesamtes für Metrologie METAS; - Leistungsauftrag der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS; - Leistungsauftrag der Eidgenössischen Münzstätte Swissmint. Die Kommission nahm von den Ergebnissen der Jahre 2004-2006 Kenntnis und stimmte den Zielen des Bundesrates für die verschiedenen Leistungsaufträge für die Periode 2008-2011 zu.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 20. und 21. August 2007 in Bern getagt.
Bern, 21.08.2007 Parlamentsdienste