Die Kommission hat das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Ulrich Schlüer (06.088) erneut geprüft. Mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission dagegen aus, auf das Gesuch einzutreten. Ihrer Auffassung nach hat Herr Schlüer den beanstandeten Artikel in seiner Eigenschaft als Chefredaktor der Zeitung « Schweizerzeit » und nicht in seiner Eigenschaft als Nationalrat herausgegeben. Somit kann die parlamentarische Immunität nicht geltend gemacht werden. Die Kommission kommt auf ihren Erstentscheid zurück und schliesst sich dem Ständerat an. Nach Ansicht einer Kommissionsminderheit gibt es einen Zusammenhang zwischen den Anschuldigungen gegen Herrn Schlüer und seiner parlamentarischen Tätigkeit. Sie beantragt, am Entscheid des Nationalrates vom 23. März 2007 festzuhalten und auf das Gesuch einzutreten
Die Kommission ist auf die Vorlage über internationale Kindesentführung sowie über den Schutz von Kindern und Erwachsenen (07.029) eingetreten. Nebst der Ratifikation und Umsetzung zweier neuer Übereinkünfte zum Schutz von Kindern und Erwachsenen beantragt der Bundesrat verbesserte Verfahrensregeln bei internationalen Kindesentführungen, namentlich um die Probleme effizienter angehen zu können, welche mit der zunehmenden Personenmobilität entstehen. Die Kommission wird im Laufe ihrer nächsten Sitzungen die Detailberatung aufnehmen.
Die Kommission hat ausserdem einstimmig beschlossen, zwei Motionen einzureichen, die die Einrichtung eines Entführungsalarmsystems und eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder verlangen.
Die Kommission hat mit 14 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jakob Büchler (05.419 Pa.Iv. Büchler. Demonstrationsgesetz) keine Folge zu geben. Diese verlangt die Schaffung verfassungsmässiger und gesetzlicher Grundlagen, die es im Zusammenhang mit Grossdemonstrationen erlauben, die kantonalen Tätigkeiten rund um Sicherheitsfragen zu koordinieren, diesbezüglich den Kantonen Weisungen zu erteilen sowie Rahmenbedingungen für die Bewilligungspraxis zu erlassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bestehende Kompetenzenteilung zwischen Bund und Kantonen sinnvoll ist und keine Notwendigkeit zur weiteren Gesetzgebung auf Bundesebene besteht.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission ferner beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben (05.427 n Pa. Iv. Gender-Reporting bei dem Bund nahe stehenden Unternehmen und Anstalten. Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages. Wachstumsförderung.).Die Initiative verlangt, die dem Bund nahestehenden Unternehmen zu verpflichten, mit einem periodischen Bericht über den Stand der Umsetzung des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrages in ihrem Unternehmen Bericht zu erstatten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Berichterstattung keine geeignete Massnahme ist, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten. In ihren Augen ist es sinnvoller, sachliche Regeln zur Gleichbehandlung zu erlassen. Eine Minderheit ist dagegen der Meinung, dass die Berichte geeignet sind, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und will der parlamentarischen Initiative Folge geben.
Schliesslich ist Kommission auf die Vorlage zur Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung (06.062) eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Nach der Reform der Bundesrechtspflege und der Vereinheitlichung der Strafprozessordnung bildet diese Vorlage den letzten Teil der Justizreform", welche im Jahre 2000 von Volk und Ständen angenommen wurde. Mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung sollen die 26 kantonalen Regelwerke ersetzt werden. Die Gerichtsorganisation und die Rechtsprechung bleiben dagegen im Wesentlichen Sache der Kantone.
Die Kommission für Rechtsfragen hat am 23. und 24. August 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Christoph Blocher in Zürich getagt.
Bern, 24.08.2007 Parlamentsdienste