Angesichts des beträchtlichen Energiesparpotenzials im Gebäudebereich schlägt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates in einer Motion vor, dem Bund auf diesem Gebiet Gesetzgebungskompetenz zu erteilen. Die Kommission möchte damit ein klares Zeichen setzen und dem Bund insbesondere ermöglichen, Mindeststandards vorzusehen für Fälle, wo die kantonalen Massnahmen nicht ausreichen. Die Kommission ist ferner auf eine Vorlage zur Genehmigung von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet der Kernenergie und zur Revision des entsprechenden Bundesgesetzes eingetreten.

Die Kommission stellt fest, dass im Gebäudebereich ein erhebliches Potenzial zur Reduktion des Energieverbrauchs besteht. Sie anerkennt die laufenden Anstrengungen der Kantone auf diesem Gebiet, wie beispielsweise die Erarbeitung von Mustervorschriften (MuKEn) oder kantonale Förderprogramme. Falls die Massnahmen der Kantone nicht ausreichen oder schweizweit einheitliche Regelungen angezeigt sind, sollte nach Ansicht der Kommission jedoch der Bund tätig werden. Deshalb reicht die Kommission eine mit 9 Stimmen bei einer Enthaltung angenommene Motion ein, die eine Änderung der Bundesverfassung verlangt (Mo. UREK-S. Energieverbrauch im Gebäudebereich. Bundeskompetenz). Dadurch soll der Bund die Kompetenz erhalten, subsidiär zu den Kantonen materielle Regelungen, insbesondere Minimalstandards, zu erlassen.

Eine zweite Kommissionsmotion (Mo. UREK-S. Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises), die mit 7 zu 2 Stimmen angenommen wurde, zielt auf freiwillige Massnahmen der Gebäudeeigentümer. Sie verlangt die Einführung einer einheitlichen Deklaration des Energieverbrauchs von Gebäuden. Damit sollen energetische Gesichtspunkte im Immobilienmarkt an Bedeutung gewinnen.

Die Kommission bevorzugt den Weg über die beiden neu eingereichten Kommissionsmotionen gegenüber drei Motionen aus dem Nationalrat zu dieser Thematik und beantragt aus verschiedenen Gründen, diese abzulehnen (06.3182 Mo. Umfassendes Programm zur Einsparung und Substitution von Heizöl; 06.3598 Mo. Energiesparende Gebäude für die Zukunft; 06.3762 Verstärkte Förderung von Minergiebauten).

07.045 s Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie. Übereinkommen

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie eingetreten (07.045s Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie. Übereinkommen). Der Bundesbeschluss betrifft zum einen die Genehmigung der Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie, zum andern die damit zusammenhängende Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG). Eine der vorgeschlagenen Hauptänderungen des KHG ist die Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung auf 1,8 Milliarden Franken. Die Kommission wird dazu an ihrer nächsten Sitzung Vertreter der betroffenen Kreise, insbesondere der Versicherer, anhören.

UREK 07-16 Verordnungen zum Mineralölsteuergesetz (06.035). Konsultation der Kommission

Die Kommission wurde auf ihr Ersuchen hin zu den Verordnungsentwürfen konsultiert, welche der Bundesrat im Anschluss an die Änderung vom 23. März 2007 des Mineralölsteuergesetzes ausgearbeitet hat. Die Kommission schliesst sich dem Bundesrat an, der vorschlägt, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen unabhängig von ihrer Herkunft mit der gleichen Mineralölsteuer zu belasten, wenn sie eine positive ökologische Gesamtbilanz und sozial annehmbare Produktionsbedingungen aufweisen. Sie geht diesbezüglich mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben einig, die ihr einen Mitbericht unterbreitet hat. Die Kommission äusserte sich im Übrigen kritisch zu den im Zusammenhang mit der positiven ökologischen Gesamtbilanz vorgeschlagenen Kriterien. Die Mehrheit der Kommission (5 zu 3 Stimmen) empfiehlt u.a., dass neben den auf der Basis von Zuckerrüben und Gras gewonnenen Treibstoffen auch jene aus Zuckerrohr und Raps als Treibstoffe angesehen werden, welche die Mindestanforderungen an die positive ökologische Gesamtbilanz erfüllen.

UREK 07-11 Verordnungen zum Stromversorgungsgesetz (04.083). Konsultation der Kommission

Die Kommission hat zur Stromversorgungsverordnung und zur Revision der Energieverordnung Stellung genommen. Sie weist auf verschiedene Punkte hin, die ihrer Ansicht nach zu überarbeiten sind. Sie hat die Umsetzung der gesetzlichen Forderung nach angemessenen Stromtarifen für die Kleinkonsumenten kritisch diskutiert. Weiter hält die Kommission fest, dass bei der Festsetzung der kostendeckenden Einspeisevergütung Anpassungen aufgrund von Erfahrungswerten möglich sein müssen und insbesondere bei den Ansätzen für Kleinwasserkraftanlagen zusätzliche Abklärungen notwendig sind.

07.3004 n Mo. Nationalrat (UREK-NR). Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen

Die Kommission beantragt einstimmig, der Motion der UREK-N zuzustimmen, welche den Bundesrat beauftragt, mit gesetzlichen Grundlagen dafür zu sorgen, dass die durchschnittlichen Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen sich ab 2012 an den EU-Vorschriften über Emissionen und Abgase orientieren.

Die Kommission hat am 30. August 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (C/VS) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 31.08.2007    Parlamentsdienste