1. Neue Regionalpolitik. Mehrjahresprogramm 2008-2015 (07.025)
Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik in der Herbstsession 2006 beschloss die Bundesversammlung auch, dass der Bundesrat ihr das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung dieser Politik zu unterbreiten hat. Dieses Achtjahresprogramm legt die Förderschwerpunkte und die Förderinhalte für die Regionalpolitik sowie die flankierenden Massnahmen fest. Im Entwurf zum Festlegungsbeschluss werden die Schwerpunkte für die direkte Förderung in erster Priorität auf exportorientierte, industrielle Wertschöpfungssysteme und auf die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus gelegt. In zweiter Priorität und subsidiär zu den entsprechenden Sektoralpolitiken sind Produktions- und Dienstleistungstrukturen von Interesse, die sich auf spezifische Ressourcen der Berggebiete und der ländlichen Räume abstützen: Energie, Agrarwirtschaft, Bildung. Die WAK-N, welche im Kanton ihres Präsidenten tagte, ist mit 21 zu 3 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Nach eingehender Diskussion über die Bedeutung der Agglomerationen und über die Grenzen der Marktwirtschaft sprach sich die WAK-N mit 20 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für den Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms aus. Gegenstand der Diskussion bildet auch der Entwurf zum Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Die Kommission beantragt ihrem Rat, dem Bundesrat sowie dem ständerätlichen Beschluss der letzten Session zu folgen und somit für den Zeitraum des Programms maximal 230 Millionen Franken festzulegen. Diese Einlagen werden zusammen mit den Amortisationen aus den IHG-Darlehen die Grundlage bilden, dass die regionalpolitischen finanziellen Leistungen etwa in der heutigen Höhe fortgeführt werden können und gleichzeitig die längerfristige Werterhaltung des Fonds angestrebt werden kann. Eine Minderheit der Kommission möchte diesen Höchstbetrag um 10 Millionen auf 240 Millionen Franken erhöhen.
Im Rahmen dieser Debatte hat sich die Kommission auch mit der Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete (Bonny-Gebiete) beschäftigt, die sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet. Die Kommission hat mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Verordnungsentwurf der Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements zugestimmt, der eine bedeutende Verringerung der begünstigten Zonen vorsieht.
2. Pa. Iv. Müller Philipp. Einschränkung der Dumont Praxis" (04.457)
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten «Dumont-Praxis») kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat im Rahmen einer von Nationalrat Philipp Müller eingereichten parlamentarischen Initiative einen Vorentwurf zur Aufhebung der Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer ausgearbeitet. Was die kantonalen Steuern betrifft, soll gemäss Vorentwurf den Kantonen nur ermöglicht werden, die Dumont-Praxis aufzuheben, wenn sie dies wünschen. Die Kommission hat an ihrer Sitzung von den Ergebnissen der Vernehmlassung, die sie im Februar 2007 in die Wege geleitet hatte, Kenntnis genommen. Eine knappe Mehrheit der Kantone (13 zu 11) und eine ziemlich klare Mehrheit der Wirtschaftsverbände sprachen sich für die Abschaffung der Dumont-Praxis aus, wünschten aber, dass von dieser Regelung auch die kantonalen Steuern betroffen sind. Mit 12 zu 11 Stimmen beschloss die Kommission, an ihrem Entwurf festzuhalten und dem Nationalrat zu unterbreiten. Die Kommissionsvorlage soll in der Wintersession behandelt werden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
3. Pa. Iv. Maitre. Regulierung der Bücherpreise (04.430)
Im Anschluss an den Entscheid des Nationalrats vom Dezember 2006, die Frist für die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch die WAK-N bis Juni 2009 zu verlängern, hat die Kommission anlässlich ihrer Sitzung vom Februar 2007 die inhaltlichen Grundzüge für eine gesetzliche Regelung verabschiedet und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt.
Nachdem das Bundesgericht einen Rekurs des SBVV (Schweiz. Buchhändler- und Verlegerverband) gegen den Entscheid der Weko, der die Buchpreisbindung als illegal erklärte, abgelehnt hatte, richteten die Kreise der Branche ein Gesuch an den Bundesrat, den Sammelrevers" und damit die Buchpreisbindung in der Deutschschweiz weiterhin zuzulassen. Dieses Gesuch stützte sich auf Art. 8 des Kartellgesetzes, der vorsieht, dass der Bundesrat eine Absprache mit Blick auf überwiegende öffentliche Interessen als zulässig erklären kann. Am 2. Mai 2007 hat der Bundesrat entschieden, dem Gesuch nicht stattzugeben. Dadurch ist der Entscheid der Weko in Kraft getreten und folglich der Sammelrevers" mit unmittelbarer Wirkung aufgehoben worden.
Angesichts dieser Veränderung der Ausgangslage gegenüber den vorangegangenen Sitzungen, an denen sich die WAK-N mit der Thematik des Buchpreises befasste, hat die Kommission heute mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihre Arbeiten zu diesem Geschäft zu sistieren und von der Bundesverwaltung einen Bericht über die ersten Auswirkungen der Aufhebung der Buchpreisbindung einzufordern. Die Kommissionsmehrheit erachtet die gegebene Situation als ideal, um sich über die Vor- und die Nachteile der beiden Systeme (freier vs. reglementierter Buchpreis) ins Bild setzen zu lassen. Die Verwaltung hat den Bericht auf Ende Juli 2008 zugesichert. Anschliessend ist innert der bis Juni 2009 verlängerten Frist ein Entscheid über den Gesetzesentwurf zu fällen.
4. Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Für angemessene Bezüge und gegen Lohnexzesse an der Spitze. Änderung des Obligationenrechtes (06.433)
Die Initiative verlangt, das Obligationenrecht (OR) so zu ändern, dass alle Vergütungen einer Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung angemessen ausgestaltet sein müssen.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Nach Auffassung der Mehrheit trifft es zwar zu, dass die Exzesse bei den Vergütungen an leitende Stellen in Grossfirmen zuweilen problematisch sind. Sie hält die von der Initiantin vorgeschlagene Lösung jedoch nicht für vertretbar. Dies insbesondere deshalb, weil das Konzept der Angemessenheit einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt und es somit letztlich an den Gerichten wäre, die Löhne der Unternehmensspitzen festzulegen. In den Augen der Mehrheit müsste vielmehr beim Aktionärsrecht angesetzt werden, etwa indem den Aktionären erlaubt würde, Lohnexzessen entgegenzuwirken, so wie dies der Bundesrat im Rahmen der auf Ende dieses Jahres angekündigten Revision des Aktienrechts vorsieht. Schliesslich weist die Mehrheit darauf hin, dass die von der Initiantin vorgeschlagene Regelung die Möglichkeiten schweizerischer Grossfirmen, die bestmöglichen Manager zu rekrutieren, einschränken würde.
Für die Minderheit haben die Topmanagerlöhne in den letzten Jahren eine ebenso ungewöhnliche wie untragbare Entwicklung durchgemacht. Diese Lohnexzesse stehen in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen und lassen sich deshalb ethisch nicht rechtfertigen. Sie stossen in der Bevölkerung auf Unverständnis und gefährden den sozialen Frieden. Eine gesetzliche Schranke gegen diese Entwicklung ist in den Augen der Minderheit aus diesen Gründen unerlässlich.
5. Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Lohngleichheitsinspektorinnen und -inspektoren (06.451)
Ferner prüfte die Kommission die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, welche verlangt, dass Lohngleichheitsinspektorinnen und -inspektoren eingesetzt werden, welche die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann überprüfen. Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die WAK-N ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Für die Mehrheit der Kommission beinhalten Löhne individuelle Komponenten wie Alter, Erfolg, Leistung etc., die nicht mit demselben Massstab gemessen werden können wie dies durch die Arbeitsmarktinspektoren bei Einhaltung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gemacht wird. Die Mehrheit weist auf eine Analyse des SECO hin welche in Zweifel zieht, dass mit Hilfe von Lohngleichheitsinspektorinnen und -inspektoren das Ziel der Initiative - die Lohngleichheit für Frau und Mann - effektiv erreicht werden kann. Das Bundesamt für Justiz, das SECO, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und die Eidgenössische Finanzverwaltung wird im Übrigen im November dieses Jahres in einer gemeinsamen Untersuchung die verschiedenen Möglichkeiten analysieren, wie Lohngleichheit überprüft werden kann. Eine Minderheit unterstützt die Forderung der Initiantin, da sie der Meinung ist, dass das Gleichstellungsgesetz mit effektiven Mitteln durchgesetzt werden soll, damit die heutigen Ungleichheiten bei den Löhnen bekämpft werden können. Sie beantragt ihrem Rat, der Initiative Folge zu geben.
Die Kommission hat am 3. und 4. September 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrätin Leuthard in Bubendorf / BL getagt.
Bern, 04.09.2007 Parlamentsdienste