Nach einer Anhörung der SRG-Verantwortlichen zur Verschiebung der Volksmusik ins ausschliesslich digitale Radioprogramm, fordert die Fernmeldekommission die SRG auf, dies erst dann vorzunehmen, wenn die digitale Verbreitung landesweit gesichert ist. Nach einer vertiefenden Anhörungen zu Ausschreibungsregeln für den öffentlichen Verkehr im Busbereich hat die KVF entschieden, diese komplexe Materie nicht im Rahmen der vorliegenden Tranche der Bahnreform 2 (RöVE) zu regeln, sondern erst in der nächsten Tranche 2008, um den Abschluss der Detailberatung zu RöVE noch vor Ende Jahr zu gewährleisten.

Die Beschlüsse der SRG, Volksmusiksendungen von DRS 1 ab dem 1. Februar 2008 auf die DRS Musikwelle zu verschieben und dieses Programm ab Anfang 2009 nur noch via Kabel, Internet und DAB zu verbreiten, haben in den vergangenen Wochen zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Die KVF-N hat sich deshalb an ihrer Sitzung vom 10. September durch den Generaldirektor der SRG, Armin Walpen, und den Direktor von Schweizer Radio DRS, Walter Rüegg, über diese Entscheide informieren lassen. Die SRG begründete dabei ihr Bestreben, die Radioprogrammgestaltung dem individualisierten Hörerverhalten anzupassen und vermehrt auf Spartensender zu setzen. Die Kommission stimmte in diesem Sinn einer Konzentration von Volksmusiksendungen auf DRS Musikwelle zu, falls dies letztlich zu einem effektiven Ausbau des Volksmusikangebots führe. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass nach der Schliessung des Mittelwellensenders Beromünster Ende 2008 alternative Übertragungsmöglichkeiten zum Zug kommen müssen. Sie forderte jedoch die SRG auf, das Programm der DRS Musikwelle erst dann ausschliesslich digital zu übertragen, wenn die Verbreitung von DAB landesweit gewährleistet ist.

Die gesetzlichen Regelungen für die Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Verkehr sind heute auf Bundesebene nur unzureichend. Die Kommission hat deshalb an ihrer letzten Sitzung im August das Bundesamt für Verkehr beauftragt, eine gesetzliche Regelung für die Ausschreibungen im Busbereich im Rahmen von RöVE vorzuschlagen und hat gleichzeitig beschlossen, Anhörungen durchzuführen. Die KVF führte diese Aussprache mit Vertretern der Kantone aus verschiedenen Landesteilen und mit Vertretern eines grossen (Postauto) und eines mittleren Busunternehmens (VBL) durch. Die Kommission und die Experten kamen zum Schluss, dass Ausschreibungsregeln im Busbereich sehr komplex sind und mit grösster Sorgfalt vorbereitet werden wollen. Die KVF hat deshalb entschieden, diese Fragen nicht im Rahmen des aktuellen Teils der Bahnreform 2 (RöVE - Revision der Erlasse des öffentlichen Verkehrs) zu regeln, sondern den Bundesrat zu beauftragen, dazu im Rahmen des nächsten Teils der Bahnreform 2 (Interoperabilität) Vorschläge zu unterbreiten. Dies ermöglicht einerseits eine gründliche Prüfung der Ausschreibungsregeln und erlaubt andererseits, dass die KVF die RöVE noch in der bestehenden Zusammensetzung wird zu Ende beraten können. Das Geschäft soll in der Wintersession vom Plenum verabschiedet werden.

Die eintägige Sitzung fand am 10. September 2007 in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) statt.

Bern, 11.09.2007    Parlamentsdienste