Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat den Rahmenkredit für die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vorberaten. Sie hat dabei einem Antrag auf Erhöhung des Rahmenkredits von vorgesehenen 240 auf 260 Millionen Franken zugestimmt.

Im Rahmen der Eintretensdebatte zur Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (07.051 s) würdigte die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) das Engagement der Schweiz zur Förderung von Frieden und Menschenrechten und unterstrich die positive Bilanz der zivilen Friedensförderung auf internationaler Ebene. Die Schweiz geniesse durch ihren Einsatz und durch ihre zur Verfügung gestellten Mittel einen sehr guten Ruf auf dem internationalen Parkett. Zudem würden in den Augen der Kommissionsmehrheit mit begrenzten Mitteln sichtbare und gute Resultate erzielt, was auf einen effizienten und lösungsorientierten Einsatz der Gelder zurückzuführen sei. Die Kommissionsminderheit monierte hingegen, dass keine klare Strategie und Analyse der weltpolitischen Situation ersichtlich seien, die für zielgerichtete und resultatsfördernde Massnahmen zur zivilen Friedensförderungen unabdingbar seien. Die Engagements der Schweiz würden nicht den aktuellen strategischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen entsprechen und somit im Endeffekt keine guten Ergebnisse erzielen.

Das Eintreten zum vorgelegten Bundesbeschluss war in der Kommission unbestritten. Ein Antrag auf Rückweisung mit der Auflage an den Bundesrat, die Erarbeitung einer Friedensförderungsstrategie, welche auf militärische Engagements vollständig verzichtet und alle Missionen dem Neutralitätsprinzip unterstellt, wurde mit 13 zu 6 Stimmen verworfen. Ein Antrag auf Erhöhung dieses Rahmenkredites von 240 auf 260 Millionen Franken rang sich gegen einen Antrag auf Festhalten auf 240 Millionen Franken (Antrag Bundesrat und Ständerat) mit 11 zu 8 Stimmen durch. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, dass eine leichte Erhöhung des Rahmenkredites aufgrund der anerkannten und weitläufigen Kompetenzen der Schweiz grosse Wirkungen erzielen werde. Die Minderheit war indessen der Ansicht, dass die heutige Situation der Bundesfinanzen keine solche Erhöhung zulässt und auch keine stichhaltigen Gründe für eine Erhöhung des Rahmenkredits sprechen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung der Vorlage zugestimmt.

Der Bundesrat konsultierte zudem die Kommission gemäss Art. 152 Abs. 3bis und Abs. 4 Parlamentsgesetz über die vorläufige Anwendung der Briefwechsel zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER. Das Projekt ITER ist eine internationale Zusammenarbeit zum Bau des ITER-Fusionsreaktors in Cadarache (Frankreich). Die Schweiz schloss bereits vor rund dreissig Jahren im Bereich der Fusionsforschung ein Kooperationsabkommen mit Euratom ab. Die Kommission sprach sich mit 15 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die vorläufige Anwendung der Briefwechsel zwischen der Schweiz und Euratom aus. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass dieses Projekt ITER im Rahmen der Beratungen zur Botschaft vom 13. September 2006 zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007-2013 bereits eingehend diskutiert worden war. Die Mehrheit der Kommission sieht im Projekt ITER eine wichtige Alternative in der Suche nach weiteren Energieressourcen; eine Minderheit steht dem Projekt ablehnend gegenüber.

Des Weiteren hat die Kommission die im Ständerat eingereichte Motion Koordination der aussenpolitischen Aktivitäten des Bundesrates (06.3539 s) beraten und mit 12 zu 7 Stimmen angenommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, institutionelle und verfahrensmässige Massnahmen zu treffen, um die aussenpolitisch relevanten Aktivitäten und Auftritte seiner Mitglieder auf die festgelegten aussenpolitischen Ziel ausgerichtet zu koordinieren. Die Kommissionsmehrheit möchte mit der Unterstützung der Motion den Grundsatz betonen, dass der Bundesrat eine kohärente Aussenpolitik gegen aussen vertreten soll. Die Kommissionsminderheit vertritt hingegen die Auffassung, dass der Bundesrat für die Aussenpolitik zuständig ist und dass seine Meinung von derjenigen des Parlaments abweichen kann.

Die Kommission hat zudem die Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2010 in Shanghai (07.040 s) im Rahmen eines Mitberichtverfahrens zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) behandelt. Dabei hat sie einen Antrag mit 11 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, der die Teilnahme der Schweiz an die Bedingung knüpfen wollte, dass sich China formell verpflichtet, die Menschen- und Sozialrechte zu respektieren. Weiter hat die Kommission mit 10 zu 8 Stimmen einem Postulat die Unterstützung verweigert, das den Bundesrat einlud, seinen Einfluss vor und während der Weltausstellung zu nutzen, um von Seiten der chinesischen Behörden Garantien betreffend die Respektierung der Menschen- und Sozialrechte zu erhalten.

(Über die Beratungen des Geschäftes "07.074 MEDIA-Programm 2007-2103. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft" wurde separat informiert.)

Die Kommission hat am 15./16. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey sowie Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern getagt.

Bern, 16.10.2007    Parlamentsdienste