Mit 14:6 Stimmen deutlich beantragt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates, die Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" (05.054) Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksinitiative will den Bundesbehörden die Informationstätigkeit vor Volksabstimmungen weitgehend untersagen. Die Ablehnung dieser Volksinitiative stellt die logische Folge des in der Herbstsession von der Bundesversammlung gefällten Entscheids dar, wonach der Bundesrat vor Volksabstimmungen im Rahmen bestimmter Grundsätze zu informieren hat.

In der vergangenen Herbstsession haben die eidgenössischen Räte in den Schlussabstimmungen einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zugestimmt, wonach der Bundesrat verpflichtet wird, vor Volksabstimmungen gemäss im Gesetz festgehaltenen Grundsätzen zu informieren (04.463 Pa.Iv. Rolle des Bundesrates vor Volksabstimmungen). Diese von der SPK erarbeitete Gesetzesänderung ist die Antwort der Bundesversammlung auf die äusserst restriktiven Forderungen der Volksinitiative. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben vor Volksabstimmungen Anrecht auf eine sachliche Information durch die Bundesbehörden. Nachdem diese Informationsgrundsätze nun von der Bundesversammlung verabschiedet worden sind, beantragt die SPK des Nationalrates folgerichtig, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat hat diesen Beschluss bereits am 29. September 2005 mit 34:3 Stimmen ebenfalls deutlich gefällt.

Eine Minderheit der Kommission erachtet die Informationspolitik der Bundesbehörden als zum Teil überbordend und möchte ihr engere Grenzen setzen als dies die Bundesversammlung tut. Sie spricht sich deshalb für die Volksinitiative aus.

06.442 Pa.Iv. Grüne Fraktion. Mitsprache des Volkes bei Militärausgaben

Nachdem sich die SPK am 27. August 2007 mit knapper Mehrheit dagegen ausgesprochen hat, dem Rat einen Erlassentwurf für die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums zu unterbreiten (03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums, vgl. PM vom 28. 8. 2007), lehnt sie nun auch die Einführung eines partiellen Finanzreferendums im Rüstungsbereich ab. Sie beantragt mit 15:7 Stimmen bei einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion für die Mitsprache des Volkes bei Militärausgaben keine Folge zu geben. Die Einführung des Finanzreferendums in einem spezifischen Politikbereich wird nicht als sinnvoll erachtet. Die Probleme, welche sich bei der Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums ergeben würden, wären auch bei der Einführung eines Referendums im Rüstungsbereich zu erwarten. Eine Minderheit der Kommission erachtet den Rüstungsbereich jedoch als besonders geeignet für eine erweiterte Mitsprache des Volkes, da es sich in diesem Bereich häufig um politisch umstrittene Kredite handelt. Sie spricht sich deshalb für die parlamentarische Initiative aus.

06.440 Pa.Iv. Sadis. Berichte der Kommissionen als Grundlage für die Beratungen

Im Grunde zu befürworten ist die Idee der ehemaligen Nationalrätin Laura Sadis (FDP, TI), wonach die Mehrheits- und Minderheitsanträge aus den parlamentarischen Kommissionen den Räten zusammen mit einer schriftlichen Begründung vorgelegt werden sollten. Dies würde die Arbeit des Parlamentes sicher erleichtern und könnte sich auch positiv auf die Qualität der Gesetzgebung auswirken. Allerdings wären zur Erfüllung dieses Anliegens doch beträchtliche zusätzliche Ressourcen in den Parlamentsdiensten notwendig. Zudem bestünde die Gefahr der Verzögerung des parlamentarischen Entscheidungsprozesses: Die Ratsmitglieder müssten mit zum Teil ausführlichen Erläuterungen dokumentiert werden, welche zweisprachig vorliegen müssten. Die Kommission beantragt deshalb mit 21:0 Stimmen bei einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 1. November 2007 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP/BE).

Bern, 01.11.2007    Parlamentsdienste