Einführungssitzung der Finanzkommissionen
Zu Beginn der neuen Legislatur führten die beiden Finanzkommissionen eine Einführungssitzung durch. Sie liessen sich dabei von Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartements in die Bereiche einführen, welche für ihre Tätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Der Leiter des Sekretariates der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und Alptransit stellte das Sekretariat vor und erläuterte die Beziehungen, welche die verschiedenen parlamentarischen Oberaufsichtsorgane verbindet. Die Aufgabe und Stellung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) wurde von deren Direktor dargestellt. Finanzminister Hans-Rudolf Merz äusserte sich zur Finanzpolitik des Bundes und betonte die Bedeutung eines gesunden Finanzhaushaltes. Die Vertreter der Eidgenössischen Finanzverwaltung präsentierten anschliessend die Instrumente, mit denen der Bundeshaushalt gesteuert wird (Schuldenbremse, Voranschlag und Finanzplan sowie FLAG). Ebenso vorgestellt wurden die Grundzüge des Personalwesens, der Informatik und der Telekommunikation sowie des Immobilien- und Beschaffungswesens.
06.467 n Pa.Iv. Abate. Änderungen des Parlamentsgesetzes. Kompetenzen der Finanzkommission
Das geltende Parlamentsgesetz (Bundesgesetz über die Bundesversammlung; Parlamentsgesetz ParlG; SR 171.10) soll in einzelnen Punkten geändert werden. Ausgangspunkt für diese Gesetzesrevision bilden mehrere parlamentarische Vorstösse. Die parlamentarische Initiative 06.467 von Nationalrat Fabio Abate (FDP, TI) ist eine davon. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat im November 2007 beschlossen, diesen Vorstoss im Rahmen der Revision des Parlamentsgesetzes ( 07.400 ) umzusetzen.
Da die erwähnte Initiative unmittelbar den Wirkungsbereich der Finanzkommissionen tangiert, hat die SPK-N die Finanzkommission ihres Rates zu einer Stellungnahme eingeladen, welcher diese heute wahrgenommen hat. Die Initiative bezieht sich auf die Artikel 49 Absatz 5 sowie 50 Absatz 2 ParlG, wonach die Finanzkommissionen zu Vorlagen zwingend Stellung beziehen müssen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die Erfahrung in den Finanzkommissionen seit Inkrafttreten dieser Bestimmungen im Dezember 2003 hat gezeigt, dass es nicht möglich ist, komplexe Themenbereiche bloss rein unter dem Aspekt der finanziellen Auswirkungen unter Ausblendung sachlicher, politischer Argumente zu behandeln. Zudem erschweren die vorgegebenen Fristen für das Mitberichtsverfahren eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung.
Die Finanzkommission erkennt ebenfalls die Schwächen des geltenden Systems und ist gewillt, die Überlegungen des Initianten weiterzuentwickeln. Sie empfiehlt der SPK-N, gewisse gesetzgeberische Anpassungen im Sinne ihrer heutigen Beratung zu realisieren.
Die Kommission sieht im Mitberichtsverfahren ein Kerninstrument zur Steuerung finanzpolitischer Handlungsspielräume. So erachtet sie es als unerlässlich, im Sinne des geltenden Gesetzes jederzeit aus eigener Initiative zuhanden der vorberatenden Legislativkommission einen Bericht zu erstatten. Zusätzlich spricht sich eine deutliche Mehrheit für die Möglichkeit aus, im Ratsplenum eine Stellungnahme der Finanzkommission abzugeben.
Weitere Geschäfte
Die Finanzkommission ist durch ihre Vertreter in der Finanz- und Neat-Aufsichtsdelegation über die Ergebnisse ihrer letzten Tagungen orientiert worden. Sie nimmt sodann Kenntnis von der Zustimmung der Finanzdelegation zum Zusatzkredit in der Höhe von 3.5 Mio. Franken für den Umbau des Parlamentsgebäudes (siehe Medienmitteilung der Finanzdelegation vom 14. Januar 2008).
Die beiden Finanzkommissionen tagten unter der Leitung ihrer Präsidenten Nationalrat Fabio Abate (FDP/TI) und Philipp Stähelin (CVP/TG) am 24. Januar in Bern. Am 25. Januar führte die Finanzkommission eine ordentliche Sitzung unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern durch.
Bern, 25. Januar 2008 Parlamentsdienste