Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ist auf die Güterverkehrsvorlage eingetreten und hat das Güterverkehrsverlagerungsgesetz beraten und erste Entscheide beim dazugehörigen Zahlungsrahmen gefällt. Das Gesetz will am Verlagerungsziel festhalten und die Zahl der alpenquerenden Lastwagen weiterhin auf 650 000 beschränken. Um dies zu ermöglichen, spricht sich die Kommission deutlich für eine Alpentransitbörse aus.

Die Kommission trat ohne Gegenantrag auf die Güterverkehrsvorlage (07.047 ) ein. Einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat lehnte sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Der Antrag verlangte, lediglich den Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze einzubeziehen und den Binnenverkehr auszuklammern. Weiter sollten keine Mengenziele festgelegt und die Alpentransitbörse gestrichen werden. Die Mehrheit der Kommission war jedoch der Ansicht, dass das befristete Verlagerungsgesetz mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) und den damit zusammenhängenden Erlassen, inklusive Alpentransitbörse, abgelöst werden soll. So hält die Kommission am Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden LKW-Fahrten gemäss Bundesrat und Ständerat fest. Das Ziel soll jedoch neu spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, d.h. voraussichtlich 2019, erreicht werden. Anträge, das Ziel weiter hinauszuschieben oder gar aufzuheben und die Zahl der Durchfahrten zu erhöhen, wurden abgeleht. Zentrales neues Verlagerungsinstrument ist eine Alpentransitbörse. Das Gelingen der Einführung der Börse ist von Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und den anderen Alpenländern abhängig. Die Kommission entschied sich mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich für die Alpentransitbörse. Nach ihrem Vorschlag soll der Bundesrat dem Parlament ein Gesetz vorlegen, welches die Umsetzung der Alpentransitbörse regelt. Der Bundesrat wollte diese Kompetenz im vorliegenden GVVG verankern. Der Ständerat hingegen wollte, dass dem Parlament zuerst ein völkerrechtlicher Vertrag und dann ein Gesetz über die Alpentransitbörse unterbreitet werden.
Weiter hat die KVF im GVVG mit 11 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Bestimmung eingefügt, wonach der Bundesrat die Durchfahrtsrechte unentgeltlich als Bonus für alpenquerende Schienentransporte verteilen oder nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen den Meistbietenden versteigern kann. Bei den übrigen Bestimmungen folgte die Kommission weitgehend den Beschlüssen des Ständerates und nahm das Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen an.
Bis zur Einführung der Börse soll der Schienengüterverkehr weiterhin finanziell gefördert werden. Dies regelt der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. In einer Kaskadenabstimmung unterlag der Vorschlag eines Zahlungsrahmens von 1,8 Milliarden Franken nur mit 11 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung einem solchen von 1,6 Milliarden Franken. In der letzten Abstimmung schloss sich die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Vorschlag von Bundesrat und Ständerat an, für die Jahre 2011 bis 2018 einen Zahlungsrahmen von 1,6 Milliarden Franken vorzusehen. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass dieser Betrag für das Erreichen der Verlagerung ausreiche und die Betriebsabgeltungen im Laufe der Zeit gesenkt werden könnten. Die Minderheit sieht in mehr Fördermitteln auch eine Möglichkeit, die Verlagerung schneller voranzutreiben. Die Gesetzesvorlagen werden an der nächsten Sitzung der Kommission am 21./22. April 2008 weiter beraten.

Mit wesentlich geringeren finanziellen Mitteln wird die Spezialfinanzierung Luftverkehr (07.066 ) auskommen müssen. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom August 2007 die Zweckbindung der Mineralölsteuererträge (Art. 86 BV) dahingehend zu erweitern, dass die Erträge aus der Kerosinbesteuerung dem Luftverkehr zugute kommen können. Der Nationalrat hat in der Dezembersession 2007 - entgegen dem ursprünglichen Antrag der KVF- mit 106 zu 76 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission unterstützte an ihrer gestrigen Sitzung nun den Vorschlag des Bundesrates in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 8 Stimmen. Dieser sieht vor, die Erträge aus der Kerosinbesteuerung - es werden nur die Inlandflüge besteuert - einer Spezialfinanzierung zuzuführen, wie dies bereits heute mit der Spezialfinanzierung Strassenverkehr üblich ist. Dabei werden die Hälfte des Mineralölsteuerertrags und der gesamt Mineralölsteuerzuschlag der Spezialfinanzierung gut geschrieben, der Rest verbleibt in der allgemeinen Bundeskasse. Damit stünden ca. 44 Millionen Franken pro Jahr für den Flugverkehr zur Verfügung. Die Hälfte davon möchte der Bundesrat für den Bereich technische Sicherheit („Safety“) einsetzen, einen Viertel für den Bereich Umweltschutz und den letzten Viertel für Sicherheitsmassnahmen („Security“). Einzig im Bereich der Security ist die Kommission vom Vorschlag des Bundesrates abgewichen. Hier beantragt sie ihrem Rat, nur nicht-hoheitliche Sicherheitsaufgaben aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr zu finanzieren. Die genaue Mittelzuteilung wird auf Gesetzesstufe noch präzisiert werden müssen. Die Kommission hat entsprechend alle weiteren Anträge, welche die Mittelverwendung einschränken oder ausdehnen wollten, abgelehnt. Da es sich bei der vorliegenden Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, kann diese Gesetzesänderung aber erst nach einer Volksabstimmung vorgenommen werden.

Aus Zeitgründen verschoben hat die Kommission die Diskussion zu den Differenzen bezüglich der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Giezendanner 03.411 Wiederzulassung von Formel-1-Rennen.

Bern, 13. Februar 2008 Parlamentsdienste