Die Kommission hat die Aufhebung eines Strafurteils des Bezirksgerichts Zürich aus dem Jahre 1939 festgestellt, das Rosa Wessely, Marie Houdecek und Hermann Stern verurteilte, weil sie einer aus Deutschland fliehenden Frau den Grenzübertritt durch Täuschung der Grenzbeamten in die Schweiz ermöglichten.
Sie waren damals aufgrund des folgenden Sachverhalts verurteilt worden:
Im Herbst 1938 hat die in Zürich wohnende Rosa Wessely den auf ihren Namen lautenden, echten Reisepass Herrmann Stern übergeben in der Absicht, dass sich eine in Konstanz weilende Wienerin an der Schweizergrenze durch Täuschung der schweizerischen Grenzbeamten mit diesem Pass ausweise. Hermann Stern fuhr darauf begleitet von Marie Houdecek nach Konstanz und übergab dem Flüchtling den Pass, bevor sie alle drei an einem offiziellen Grenzposten ungehindert über die Schweizergrenze zurückfuhren.
Die Kommission hat beschlossen, die drei Feststellungsentscheide vollumfänglich zu veröffentlichen. Sie finden sich demnächst auf der Internetseite der Kommission:
http://www.parlament.ch/d/kommissionen/ko-kommissionen/ko-weitere-kommissionen/ko-rehab/ko-rehak-
entscheide/Seiten/index.aspx
Die Begnadigungs- und Rehabilitierungskommission hat erstmals in der neuen Legislaturperiode am 5. März 2008 getagt. Sie hat sich selbst konstituiert und wählte Nationalrat André Daguet (BE, SP) zu ihrem Präsidenten und Ständerätin Verena Diener (ZH, GLP) zu ihrer Vizepräsidentin.
Bern, 19. März 2008 Parlamentsdienste