Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) bis 31. Dezember 2008 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3003 Bern) in drei Exemplaren zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission (http://www.parlament.ch/D/dokumentation/ed-berichte-parl-org/ed-pa-berichte-parlament-vernehmlassungen/Seiten/vernehmlassung-schkg-begrenzung-konkursprivileg-arbeitnehmerforderungen.aspx), jener des Bundesamtes für Justiz (http://www.bj.admin.ch) und jener der allgemeinen Bundesverwaltung zu den laufenden Vernehmlassungen (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.

In ihrem im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ( 02.440 SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen [Zanetti] ) ausgearbeiteten Vorentwurf beantragt die Kommission, das SchKG in dem Sinne zu ändern, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126 000 Franken) in der ersten Klasse privilegiert sind. Eine allfällig über diesen Höchstbetrag hinausgehende Teilforderung wäre   zusammen mit den Forderungen der übrigen Gläubiger   in der dritten Klasse einzuordnen.

Bern, 29. September 2008 Parlamentsdienste