Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die Detailberatung der 1. Teilrevision des Heilmittelgesetzes sowie das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen durchgeführt. Ausserdem hat sie eine Anzahl von Kommissionsinitiativen der SGK-N vorgeprüft.

Nach der Beratung der parlamentarischen Initiative Gutzwiller. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen (04.476 n), der Änderung des Heilmittelgesetzes,(1. Etappe, Spitalpräparate, 07.030 s) und der Teilrevision Krankenversicherung. Vertragsfreiheit (04.032 sn) (siehe Medienkonferenz vom 19. Februar 2008) hat sich die Kommission mit einer Anzahl parlamentarischen Initiativen befasst, denen die SGK-N Folge gegeben hatte. Die pa. Iv. Menétrey-Savary. Anspruch auf Pflegeleistungen für fremdsprachige Patientinnen und Patienten (06.428 n) verlangt, dass bei Arztkonsultationen von fremdsprachigen Patienten die Kosten für Dolmetscherinnen oder Dolmetscher von der öffentlichen Hand oder von der Grundversicherung zu übernehmen sind. Während dies SGK-N der Initiative mit 12 zu 11 Stimmen Folge gegeben hatte, verweigert die SGK-S mit 7 zu 4 Stimmen ihre Zustimmung zur Ausarbeitung einer Vorlage.

Drei parlamentarischen Initiativen, die eine systematische Früherkennung von Krebs, insbesondere von Brustkrebs, durch geeignete Programme fordern (05.464 n, pa. Iv. Guisan, 05.465 n, pa. Iv. Heim und 05.467 , pa Iv. Meyer Thérèse), hatte die SGK-N einstimmig Folge gegeben. Die SGK-S will in einer kommenden Sitzung erst Fachpersonen und Vertreter der GDK zum Thema anhören, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet.

Seit Einführung der Invalidenversicherung besteht bei Geburtsgebrechen bis zum Alter von 20 Jahren ein Anspruch auf medizinische Massnahmen. Dieser Anspruch wurde bei der 5. IV. Revision eingeschränkt, so dass er sich nur noch auf medizinische Massnahmen bezieht, die unmittelbar auf die Eingliederung gerichtet sind. Die Pa. Iv. Rossini. Invalidenversicherung. Anspruch auf medizinische Massnahmen für Geburtsgebrechen nach dem 20. Alterjahr (07.451 n) verlangt, dass diese Altersgrenze erhöht oder aufgehoben wird. Während die SGK-N der Initiative mit 13 zu 8 Stimmen Folge gegeben hatte, verweigerte auch hier die Kommission des Ständerates die Zustimmung zu Folge geben mit 8 gegen 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die pa. Iv. Hochreutener. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik (07.419 n) will eine Verfassungsgrundlage für eine umfassende Förderung der Familie, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Entlastungen, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Bildung und Integration. Die Initiative, der von der SGK-N mit 13 zu 11 Stimmen Folge gegeben worden war, bekam von der SGK-S mit 6 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung grünes Licht, damit die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten kann.

Die pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Keine Diskriminierung ältere Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (07.436 n) verlangt, dass niemand bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kurz vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gegen seinen Willen zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann. Die SGK-N hatte der Initiative einstimmig Folge gegeben. Auch in der SGK-S war die Initiative unumstritten, die Kommission hat ihr ebenso einstimmig mit 10 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt.

Die pa. Iv. Heim Bea. Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik (05.448 n) fordert die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von zentralen Datengrundlagen in der Gesundheitspolitik. Die SGK-N hat der Initiative einstimmig Folge gegeben. Mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmt die SGK-S dagegen, dass eine Vorlage zur parlamentarischen Initiative ausgearbeitet wird.

Die pa Iv. Recordon. Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderungen beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum (07.477 n) fordert ein Klagerecht behinderter Personen auf die Beseitigung von baulichen Hindernissen, um den für die Benützung zu Berufs- Wohn- oder anderen Zwecken erforderlichen Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum zu ermöglichen, auch wenn diese nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 unterstehen (öffentliche Zugänglichkeit, Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten, Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen, wenn neu gebaut oder renoviert). Die SGK-N hatte sich mit 12 zu 7 Stimmen für die Initiative ausgesprochen. Die SGK-S gab mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls ihre Zustimmung.

Die Kommission tagte am 18./19. Februar 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs Schwaller (CVP, FR), in teilweiser Anwesenheit von Herrn Bundespräsident Couchepin.

Bern, 19. Februar 2008 Parlamentsdienste