Die Kommission liess sich durch die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) über die Vorbereitung eines indirekten Gegenentwurfes zur Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ (Ausschaffungsinitiative) der Schweizerischen Volkspartei ins Bild setzen. Das Departement sieht vor, im Rahmen dieser Vorlage sowohl die Kriterien für die Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu präzisieren, als auch neue, verbindliche Integrationsstandards und -kriterien zu definieren, wie dies zwei parlamentarische Initiativen der Nationalräte Philipp Müller ( 08.406 n Rückstufung eines niedergelassenen integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter) und Gerhard Pfister ( 08.420 n Integration gesetzlich konkretisieren) fordern. Die SPK beschloss daher ohne Gegenantrag, die Weiterarbeit an diesen Initiativen auszusetzen, bis der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorlegt.
Mit 15 zu 9 Stimmen keine Folge gab die Kommission einer parlamentarischen Initiative der Freisinnig-demokratischen Fraktion ( 08.449 n Kein Missbrauch des Gastrechtes), die verlangt, eine für die Kantone verbindliche, klare Regelung zur Ausweisung von schwer straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu schaffen. So verlangt diese Initiative, Artikel 62 und 63 des Ausländergesetzes so zu ändern, dass eine Niederlassungsbewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung widerrufen wird, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer eine schwere Straftat gegen Leib und Leben oder ein anderes schweres Delikt begangen hat, für das eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten oder mehr verhängt wurde.
Obwohl sie einen gewissen Handlungsbedarf anerkennt, lehnt ein Teil der Kommissionsmehrheit diese parlamentarische Initiative ab, weil ihr die Forderungen der Initiative zu weit gehen. Ein anderer Teil der Mehrheit will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben, weil ihr die Initiative zu wenig weit geht und weil der Handlungsbedarf bereits vollumfänglich durch die Ausschaffungsinitiative erfüllt wird.
Die Minderheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, weil Handlungsbedarf nicht auf Verfassungsstufe, sondern auf Gesetzesstufe gegeben sei. Ein Entscheid für Folge geben hätte zu diesem Zeitpunkt zudem eine wichtige Signalwirkung für die Öffentlichkeit und den Bundesrat.
Die Kommission tagte am 20. November 2008 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG).
Bern, 20. November 2008 Parlamentsdienste