Mit dem indirekten Gegenentwurf (07.492 ) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“ sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Revitalisierung der Gewässer zu fördern, die negativen Auswirkungen der Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken zu vermindern und den Geschiebehaushalt zu reaktivieren. Daneben sind neue Ausnahmen von Mindestrestwassermengen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial und die Berücksichtigung von Kleinwasserkraftwerken, welche aus denkmalpflegerischen Gründen schützenswert sind, bei Restwassersanierungen vorgesehen. Die Kommission beantragt, dass sich der Bund an der Finanzierung der für die Revitalisierung vorgeschlagenen Massnahmen beteiligt und dass die nationale Netzgesellschaft mit einem maximalen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde Beiträge an die Eigentümer von Wasserkraftwerken für die Sanierung der Wasserkraftnutzung finanziert.

Die Kommission schickt den Vorentwurf bis zum 30. Juni 2008 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Abteilung Wasser, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht sind auf der Website der Kommission (www.parlament.ch) zu finden.

 Bern, 30. April 2008 Parlamentsdienste