08.445 s Pa.Iv. UREK-S. Angemessene Wasserzinsen
Die Kommission hat im Rahmen ihrer Vorprüfung der von Ständerat Inderkum eingereichten Motion 07.3911 «Angemessene Wasserzinsen» einstimmig beschlossen, eine gleichnamige Kommissionsinitiative einzureichen. Diese verlangt, unter Berücksichtigung des energie- und umweltpolitischen Umfeldes das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte so zu ändern, dass die Obergrenze für die Wasserzinsen (das sogenannte Wasserzinsmaximum) angemessen erhöht wird. Laut Initiativtext soll insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung getragen werden. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen, nach dessen Ablauf das Wasserzinsmaximum erneut zu überprüfen ist. In den Augen der Kommission ist es an der Zeit, das Zinsmaximum zu überprüfen, da die letzte Anpassung vor über zehn Jahren, d.h. im Mai 1997 vorgenommen wurde. Dieser Beschluss der Kommission wird demnächst der Schwesterkommission des Nationalrates zur Zustimmung unterbreitet. Demzufolge ist die Behandlung der Motion 07.3911 eingestellt worden.
UREK 08-18 Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz
Die Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine Kommissionsinitiative einzureichen, welche eine Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um 10 Jahre bis 2021 fordert. Der FLS soll für die neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden. Der Fonds wurde 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte gegründet; er wurde zunächst auf 10 Jahre befristet und mit 50 Millionen Franken ausgestattet. Er stellt ein von der Bundesverwaltung losgelöstes Instrument zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften dar. Nachdem das Parlament und der Bundesrat 1998/99 uneingeschränkt positive Bilanz gezogen hatten, wurde die Finanzierung des FLS 1999 erstmals verlängert. Die Kommission unterstützt die vom FLS verfolgte Strategie, mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse zu geben und Starthilfe für innovative Projekte zu leisten, welche der Pflege und Wiederherstellung von naturnahen Kulturlandschaften dienen. Der Entscheid der ständerätlichen Kommission bedarf noch der Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates.
04.456 n Pa.Iv. Müller Philipp. Begriffe und Messweisen in Bau- und Nutzungsvorschriften. Harmonisierung
Die Kommission hat zu einem früheren Zeitpunkt die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative, welche eine formelle Vereinheitlichung von Begriffen und Messweisen in Bau- und Nutzungsvorschriften verlangt, ausgesetzt. Sie wollte damit den Kantonen ermöglichen, der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beizutreten. Die Kommission zeigt sich enttäuscht darüber, dass bis heute nur zwei Kantone der IVHB beigetreten sind und hat deswegen einstimmig entschieden, dem Entscheid ihrer Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, zuzustimmen. Die Kommission ist der Meinung, dass insbesondere in Anbetracht der aufgrund der kantonal unterschiedlichen Regelungen hohen volkswirtschaftlichen Kosten eine Harmonisierung in diesem Bereich notwendig sei.
07.3280 n Mo. Nationalrat (WAK-NR). Für eine Agglomerationspolitik des Bundes
Die Kommission beantragt einstimmig, eine Motion des Nationalrates anzunehmen, welche verlangt, dass die Agglomerationspolitik des Bundes mittels gesetzlicher Verankerung umgesetzt und der Bund zur Koordination der Regionalpolitik mit anderen Sektorpolitiken verpflichtet wird.
08.046 ns Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken. Verlängerung des Bundesbeschlusses
Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss vom 23. März 2007 über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken zu verlängern, bis die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken im CO2-Gesetz verankert ist, längstens aber bis zum 31. Dezember 2010. Eine Verlängerung des Bundesbeschlusses drängt sich deshalb auf, weil die gesetzliche Verankerung der Kompensationspflicht im CO2-Gesetz auf Grund des engen zeitlichen Rahmens nicht auf den 1. Januar 2009 erfolgen kann. Ohne eine Verlängerung des Bundesbeschlusses würden die strengen Auflagen für die Gaskombikraftwerke nicht mehr gelten. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2008 in beiden Räten behandelt. Der Antrag der Kommission gilt unter Vorbehalt eines anders lautenden Beschlusses des Nationalrates, der als Erstrat sich mit dem Geschäft beschäftigen wird.
05.309 s Kt.Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
Die Kommission hat ihre Beratung über die Umsetzung der erwähnten Berner Standesinitiative weitergeführt und wird diese an ihrer Sitzung von Ende August fortsetzen.
Die Kommission hat am 23. Juni 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.
Bern, 24. Juni 2008 Parlamentsdienste