Die WAK-S beantragt ihrem Rat, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Bankengesetzes zuzustimmen und für jede Bank die Deckung der privilegierten Einlagen zu veröffentlichen.

08.076 Bankgengesetz. Änderung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat an ihrer heutigen Sitzung die Botschaft zur Verstärkung des Einlegerschutzes vorberaten. Die WAK-S will  den Einlegerschutz stärken und gleichzeitig den Akzent auf die Liquidität der Banken legen.

Die Kommission betont, dass diese dringlich vorgesehenen Massnahmen zwar richtig sind, jedoch nicht die im heutigen System bestehenden Mängel beheben können. Die Kommission begrüsst deshalb, dass der Bundesrat für den Frühling 2009 eine Vorlage erarbeiten lässt, welche die zentralen Probleme des Einlegerschutzes zu lösen vermag.

In dieser ersten Etappe hat die WAK-S die vorgeschlagene Revision des Bankengesetzes ( 08.076 ) ohne Gegenstimme unterstützt. Die Revision besteht aus folgenden fünf Elementen:

  1. Die geschützten Einlagen sollen von 30’000 auf 100’000 Franken angehoben werden. Damit würde der Einlagerschutz in der Schweiz deutlich über der kürzlich angehobenen Mindestgrenze in der EU liegen.
  2. Die Banken werden neu verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten. Damit haben die Kunden die Gewissheit, dass ihre privilegierten Einlagen bei jeder Bank in der Schweiz sicher sind. Die Mehrheit der Banken erfüllt bereits heute diese Mindestanforderung oder wird sie in naher Zukunft erfüllen können. Die EBK kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.
  3. Im Sinne einer verbesserten Transparenz hat die WAK-S mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dass die Deckung der einzelnen Banken in einer Liste veröffentlicht werden soll.
  4. Vorgesehen wird zudem eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank. Die EBK wird die Höhe der sofortigen Auszahlung im Einzelfall festlegen. Der entsprechende Betrag soll jedoch ein Mehrfaches der heute möglichen 5’000 Franken ausmachen.
  5. Die Systemobergrenze des Einlegerschutzes soll von heute 4 Mia. Franken auf 6 Mia. Franken angehoben werden.

Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, Einlagen bei Vorsorgestiftungen gesondert und zusätzlich zu den schon heute gesicherten Bankeinlagen zu privilegieren.
  
Das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems wird von den eidgenössischen Räten in der kommenden Wintersession beraten. Deshalb wird bereits am kommenden Montag, 24. November, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die Botschaft zum Einlegerschutz vorberaten.


Änderung der Anlagevorschriften für die Vorsorgeeinrichtungen, Säule 3a und Freizügigkeitspolicen

Die WAK-S hat davon Kenntnis genommen, dass die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge zurzeit die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) revidiert. Dabei werden die Anlagevorschriften für die Vorsorgeeinrichtungen, Säule 3a und Freizügigkeitspolicen geändert. Vorgesehen ist eine Herabsetzung der Anlagebegrenzungen für Immobilien und Grundpfandtitel. Auch sollen alternative Anlagen, die bisher gar nicht vorgesehen sind, neu einen Anteil von bis zu 15% ausmachen dürfen. Dieses Signal zu einer Erhöhung der Aktien und alternativen Anlagen erachtet die Kommission als ungünstig. Sie ist der Meinung, dass in der jetzigen Zeit nicht kurzfristig Anlageumschichtungen provoziert werden sollten, die der notwendigen Beruhigung des Finanzmarktes entgegen wirken. Aus diesen Überlegungen hat die Kommission beschlossen, die zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit in einem Brief zu bitten, sich der Angelegenheit anzunehmen mit dem Ziel, dass die Verordnung nicht per 1. Januar 2009 in Kraft tritt.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 20. November 2008 in Bern getagt.

 Bern, 20. November 2008 Parlamentsdienste