Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) verabschiedet einstimmig das Museums- und Sammlungsgesetz. Weiter wird Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin gefordert.

Die Beratung des Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes ( 07.075 s ) welches der Kommission vom Ständerat überwiesen wurde, war das Kernstück der zweitägigen Sitzung der WBK-N. Die Vorlage bildet eine gesetzliche Grundlage für alle Museen und Sammlungen des Bundes und soll die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag erteilen. Ebenso soll eine bessere Abstimmung der Aktivitäten unter den einzelnen Museen erzielt werden. Die neue Organisation soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführt und gleichzeitig grössere Autonomie erhalten.

Der vom Ständerat überwiesene Gesetzesvorschlag fand in der Kommission grosse Zustimmung. Offenkundig waren für alle Mitglieder der WBK-N die Bedeutung der Pflege und Überlieferung des materiellen Gedächtnisses der Schweiz und daraus folgend der Auftrag an das Schweizerische Nationalmuseum (SNM), dieses zu sammeln, zu erforschen und zu vermitteln. Die Frage, ob der Auftrag sich nicht auch auf das immaterielle Kulturerbe, das so genannte Intangible Cultural Heritage, beziehen solle, wurde intensiv diskutiert. Eine Kommissionsmehrheit beschloss, die Bestimmungen des Museumsgesetzes durch die Aufnahme des immateriellen Kulturerbes zu ergänzen. Damit berücksichtigt die WBK-N die neue Forderung der UNESCO-Konvention und der ICOM-Definition der Museen. Weiter soll eine angemessene Vertretung der Sprachregionen im Museumsrat gewährleistet sein. Die Vorlage konnte einstimmig verabschiedet werden und geht nun an den Nationalrat. Gestützt auf diesen Entscheid wurde die Vorgängervorlage zum Museumsgesetz (Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum, 02.088 s) abgeschrieben.

Die WBK-N prüfte ebenfalls die parlamentarische Initiative Studer Heiner Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin ( 07.479 ). Diese Initiative verlangt eine unabhängigere Aufsicht über Zentren der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit und Vollständigkeit der jährlich erstellten Statistiken zur Fortpflanzungsmedizin. Heute wird die Aufsicht in einigen Kantonen von der FIVNAT wahrgenommen, einer Kommission der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM). Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder erkannte - insbesondere im Bereich der Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien - Handlungsbedarf. Sie vertrat jedoch die Ansicht, dass eine Parlamentarische Initiative nicht der geeignete Weg sei um den Anliegen rasch gerecht zu werden. Deshalb entschied die Kommission einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Mit 12 gegen 9 Stimmen (2 Enthaltungen) wurde jedoch dem Antrag einer Kommissionsmotion zugestimmt. Letztere verlangt, dass Massnahmen ergriffen werden, die eine Unabhängigkeit betreffend Aufsicht über Zentren und Praxen der Fortpflanzungsmedizin sowie bei der Erstellung einer vollständigen Statistik gewährleisten.

Die Kommission hat ebenfalls die Petition Affenversuche abschaffen ( 08.2017 ) der Aktionsgemeinschaft "Schweizer Tierversuchsgegner" geprüft und mit 13 gegen 6 Stimmen beantragt, die Petition ohne Folge zur Kenntnis zu nehmen. Das Thema Tierversuche an Primaten war zuvor im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Graf „Verbot von mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen an Primaten" (06.464) diskutiert worden.

Die Kommission hat  zudem den Leistungsauftrag des Bundesrates an die Schweizerische Nationalbibliothek zur Kenntnis genommen.

Die Kommission tagte am 23./24. Oktober 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin in Bern.

Bern, 24. Oktober 2008 Parlamentsdienste