09.045 Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Beschlüsse der WAK-N

Beratung der Vorlage:

Eintreten: Einstimmig

Rückweisungsanträge:

Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag an den Bundesrat, Abklärungen zu den Auswirkungen der finanziellen Ausfälle zu tätigen bzw. Möglichkeiten zur Kompensation von Mindereinnahmen auszuarbeiten.
Abgelehnt mit 18 zu 6 (2 Enthaltungen)

Neu: Elterntarif: (Art. 36 Abs. 2 und 2bis bzw. Art. 214 Abs. 2 und 2bis)
Der Bundesrat schlägt vor, dass die heute bestehenden kinderrelevanten Abzüge (Kinderabzug: CHF 6'100.- und Kinderversicherungsabzug: CHF 700.-) unverändert erhalten bleiben. Der so errechnete Steuerbetrag wird zusätzlich um CHF 170.- pro Kind reduziert. Der Ständerat folgte dem Antrag des Bundesrates. Der Ständerat stimmt am 10.08.09 zu.
WAK-N: Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates bzw. Beschluss des Ständerates

Neu: Fremdbetreuungsabzug (Art. 33. Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2bis DBG)
Der Bundesrat schlägt vor, dass Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern bis zu einem Maximalbetrag von CHF 12'000 pro Jahr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der Ständerat stimmt am 10.08.09 zu.
WAK-N: Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates bzw. Beschluss des Ständerates

Minderheiten:
Konzept 1: Senkung des Maximalbetrags für den Fremdbetreuungsabzug und Erhöhung des Kinderabzugs.
a) Maximalbetrag für Drittbetreuungsabzug: 8'500.- und Kinderabzug: 340.-
 Abgelehnt (gegen b)) mit 10 : 7 (7 Enthaltungen)
b) Maximalbetrag für Drittbetreuungsabzug: 10’000.- und Kinderabzug: 250.-
 Abgelehnt (gegen BR/SR) mit 13 : 11

Konzept 2: Für die Betreuung jedes Kindes werden 12'000.- vom steuerbaren Einkommen abgezogen – unabhängig davon, ob Drittbetreuung in Anspruch genommen wird oder nicht.
 Abgelehnt (gegen BR/SR) mit 15 : 7 (3)

Besteuerung der allein erziehenden Steuerpflichtigen (Art. 11 StHG)

Gemäss geltendem Recht müssen die Kantone Alleinerziehenden die gleichen steuerlichen Ermässigungen gewähren wie verheirateten Paaren mit Kindern. Das Bundesgericht hat in dieser Regelung eine doppelte Verfassungswidrigkeit erkannt: 1. Da gemäss der Einschätzung des Bundesgerichtes Einelternfamilien gegenüber Zweielternfamilien bei gleichem Einkommen wirtschaftlich leistungsfähiger seien, werde der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. 2. Die Tarifautonomie der Kantone wird nicht berücksichtigt.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die entsprechende Bestimmung in Art. 11 Abs. 1 StHG zu streichen. Der Ständerat stimmt am 10.08.09 zu.
Die WAK-N beschliesst Festhalten am geltenden Recht mit 13 : 12 Stimmen. Eine Minderheit beantragt Zustimmung zu BR/SR.


Inkrafttreten:
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Vorlage per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Der Ständerat stimmt am 10.08.09 mit 22 : 19 Stimmen zu.
Die Kommission beschliesst ein Inkrafttreten per 1. Januar 2010 mit 15 : 7  Stimmen (2 Enthaltungen). Eine Minderheit beantragt Inkrafttreten per 1. Januar 2011.
Gesamtabstimmung: 20 : 4  Stimmen (1 Enthaltung)

 

Beschlüsse zu hängigen Initiativen und Vorstössen:

Sämtliche hängigen Standesinitiativen, parl. Initiativen, Motionen und Petition wurden abgelehnt/keine Folge gegeben, da deren Anliegen (teilweise) in der Vorlage des Bundesrates übernommen wurden.

WAK-N: Den drei Standesinitiativen zum Übergang zur Individualbesteuerung (06.302 Kt.Iv. ZH; 07.305 Kt.Iv. BE und 08.318 Kt.Iv. BS), welchen der Ständerat am 10.08.08 Folge gegeben hat, wurden mit 13:12 Stimmen keine Folge gegeben. Es wurden Minderheiten eingereicht.

 

 

09.032 Kalte Progression bei der direkten Bundessteuer. Ausgleich der Folgen

Geltendes Recht:
• Die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer werden ausgeglichen, wenn sich die Teuerung seit der letzten Anpassung der Steuertarife um 7 % erhöht hat.

Entwurf Bundesrat:
• Der Bundesrat schlägt vor, die kalte Progression auszugleichen, wenn sich die Teuerung um mindestens 3 Prozent erhöht hat.

Behandlung in den Räten
•   Der Nationalrat hat die Vorlage am 29. April 2009 beraten und mit 112 zu 48 Stimmen angenommen. Im Gegensatz zum Bundesrat hat der Nationalrat entschieden, die kalte Progression jährlich auszugleichen und nicht erst dann wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um 3 Prozent erhöht hat.

• Der Ständerat hat die Vorlage am 11. August beraten und mit 29 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Mit 28 zu 11 Stimmen hat auch der Ständerat entschieden, die Folgen der kalten Progression jährlich auszugleichen. Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat allerdings mit 26 zu 10 Stimmen beschlossen, dass die Vorlage nicht Anfang 2010, sondern erst am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.


Entscheide der WAK-N:
• Mit 16 zu 8 Stimmen hält die WAK-N daran fest, dass die Vorlage bereits am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Gesetzesänderung für die Kantone eine rein administrative Umstellung bedeutet, und deshalb so schnell wie möglich erfolgen soll.
• Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Vorlage erst am 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Sie argumentiert, dass eine direkte konjunkturelle Wirkung der Vorlage nicht nachgewiesen werden kann und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die Gesetzesänderung rückwirkend am 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.
• Eine weitere Minderheit schliesslich will den Zeitpunkt der Inkraftsetzung dem Bundesrat überlassen. Der Bundesrat soll dabei berücksichtigen, dass die Einnahmeausfälle als Folge der Krise und als Folge von Parlamentsbeschlüssen bewältigt werden können.

 


Doppelbesteuerungsabkommen

• 08.075 Abkommen mit Chile
Der Ständerat hat den Bundesbeschluss über die Genehmigung des DBA am 10. März 2009 einstimmig angenommen.
Die WAK-N beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Bundesbeschluss ebenfalls anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, den Bundesbeschluss an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 zu Art. 26 des OECD-Musterabkommens zu regeln. Eine weitere Minderheit will das Abkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellen.

• 09.012 Abkommen mit Bangladesch und 09.028 Abkommen mit Ghana
Der Ständerat hat diese zwei Bundesbeschlüsse am 27. Mai 2009 einstimmig angenommen. Mit 16 zu 9 beziehungsweise 17 zu 9 beantragt die WAK-N, den Bundesbeschlüssen ebenfalls zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt auch diese beiden Abkommen an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 zu Art. 26 des OECD-Musterabkommens zu regeln.

• 09.026 Abkommen mit Frankreich und 09.027 Abkommen mit der Türkei
Der Ständerat hat stillschweigend entschieden, diese beiden Vorlagen an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag Verhandlungen mit Frankreich und der Türkei aufzunehmen um das DBA im Sinne von Art. 26 des Musterabkommens der OECD zu ergänzen.
Die WAK-N beantragt ihrem Rat ohne Opposition, diesen Rückweisungsbeschlüssen des Ständerates zuzustimmen.

• Kommissionsmotion
Die Kommission hat des weiteren mit 13 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, für die künftigen Doppelbesteuerungsabkommen ein Konzept zur Wahrung der Gleichbehandlung der OECD-Länder und der Entwicklungsländer zu erstellen.
 


Stabilisierungsmassnahmen 3. Stufe

Vorlage des Bundesrates
Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten ein befristetes Bundesgesetz über konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen zur Genehmigung, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen werden. Das Gesetz schafft die zur Durchführung der  dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen notwendigen Grundlagen.
Es sollen einerseits für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts, andererseits
für Massnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien
sowie der Auslandspromotion befristete Finanzhilfen gewährt werden. Diese
sind im Voranschlag 2010, den der Bundesrat voraussichtlich am 19. August 2009
verabschieden wird, berücksichtigt.

Eintreten: Die Kommission ist mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin auf die Vorlage eingetreten.
Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Detailberatung
De Kommission hat den verschiedenen Massnahmenvorschlägen des Bundesrates zugestimmt.

Verschiedene Minderheiten beantragen, einige Bestimmungen zu streichen:

• Mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt wurde der Antrag, die in der Botschaft vorgeschlagene Finanzhilfe für befristete Anstellungen in nicht profitorientierten Organisationen (Art. 3) zu streichen.

• Mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde der Antrag, die in Artikel 5 vorgesehene Möglichkeit von Arbeitnehmenden von Betrieben mit Kurzarbeitszeit, Forschungseinsätze an Hochschulen zu leisten, zu streichen. Die Kommission hat diese Möglichkeit gar auf Lehrtätigkeiten ausgedehnt.

• Mit 11 zu 15 Stimmen abgelehnt wurde der Antrag, auf Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildungen und Umschulungen im Gebäude- und Energiebereich zu verzichten (Art. 6). 


Sie diskutierte zudem verschiedene Anträge zur Erweiterung des Konjunkturprogramms mit Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, namentlich:

• Mit 20 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, eine Bestimmung einzuführen, wonach der Bundesrat die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit von heute maximal 12 auf maximal 24 Monate heraufsetzen kann (Art. 35 Abs.1 AVIG).

• Weitere Anträge, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung punktuell zu erweitern, wurden hingegen abgelehnt. So sprach die Kommission sich mit 15 zu 8 Stimmen gegen die Ausdehnung der Entschädigungszeit von 400 auf 520 Tage aus. Mit 14 zu 8 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt hat sie den Antrag, Artikel 35 Absatz 1bis definitiv zu streichen (und nicht nur dessen Anwendung auszusetzen): Dieser sieht vor, dass der Arbeitsausfall während längstens vier Abrechnungsperioden 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschreiten darf.


Im Weiteren befasste sich die Kommission mit Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, namentlich:

• Mit 23 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung beantragt die sie, den Ertrag der CO2-Abgabe des Jahres 2009 bereits 2010 anstatt wie bis jetzt vorgesehen 2011 zu erstatten.

• Sie lehnte mit 17 zu 8 Stimmen einen Antrag ab, wonach der Bund die Krankenversicherungsprämien Minderjähriger und junger Erwachsener in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr zu übernehmen habe.

Da WAK befasste sich ferner mit verschiedenen Anträgen im Energie- und Umweltbereich.
Diese wurden alle abgelehnt

Gesamtabstimmung
An der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 


Arbeitslosenversicherungsgesetz 4. Revision

Aus Zeitgründen konnte die WAK-N die Beratung der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes nicht abschliessen. Sie wird die Beratungen erst im vierten Quartal dieses Jahres wieder aufnehmen. Das Geschäft kann somit im Nationalrat nicht in der Herbstsession behandelt werden.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Doris Leuthard am 17. und 18. August 2009 in Bern getagt.

 

Bern, 18. August 2009 Parlamentsdienste