Bei ihrer Sitzung in Baden (AG) befasste sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit den jüngsten Entwicklungen im Streit zwischen der Schweiz und Libyen.

Die APK-N diskutierte über den aktuellen Stand der zerrütteten Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyen seit der Verhaftung von Hannibal Gaddafi. Die Kommission ist sich einig, dass dem Bundesrat alle Verhandlungsoptionen offen gelassen werden müssen, um die Sicherheit und die Rückkehr der Geiseln zu gewähren. In diesem Sinne hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung eine Empfehlung an den Bundesrat verabschiedet, die letzteren auffordert alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Interessen der Schweiz gegenüber Libyen zu wahren.

Im Rahmen aller möglichen Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates, vertrat eine Kommissionsmehrheit die Auffassung, dass es einer zusätzlichen und den aktuellen Umständen entsprechende Massnahme bedürfe, um auf die jetzige Lage proportional und präzis zu reagieren. In diesem Zusammenhang brachte sie einen Antrag auf eine Kommissionsmotion mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen durch, welche den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen sämtliche Massnahmen zu treffen, damit lybischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern keine Visa mehr für die Einreise in die Schweiz erteilt werden. Die Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass eine Kommissionsmotion weder stufen- noch sachgerecht erscheint.

Ein Antrag auf eine weitere Motion, welche den Abbruch der diplomatischen Beziehungen verlangte, wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. Der Kommissionsmehrheit entsprach dieser Antrag einer die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates zu limitierenden Massnahme. Für die Kommissionsminderheit entspricht das Festhalten der beiden Schweizer einer Menschen- und Völkerrechtsverletzung und schlug deshalb den Abbruch der diplomatischen Beziehungen als deutliche Massnahme vor.

 

Baden, 2. November 2009 Parlamentsdienste