Bei der Bundesratswahl vom 10. Dezember 2008 hatte das Schweizer Fernsehen (SF) Nationalrat Toni Brunner mit einem Ansteckmikrofon ausgerüstet. In der Sendung „Reporter“ vom 17. Dezember 2008 wurden Sequenzen ausgestrahlt, die u.a. verdeckte Tonaufnahmen von persönlichen Gesprächen im Nationalratssaal beinhalten. Die Präsidentin der Vereinigten Bundesversammlung, Chiara Simoneschi-Cortesi, hat daraufhin vom SF eine umfassende Erklärung verlangt. Das Büro der Vereinigten Bundesversammlung diskutierte an seiner heutigen Sitzung diesen Vorfall und die Erklärung des Schweizer Fernsehens.
Das Büro betont, dass es nicht akzeptabel ist, in dieser Art und Weise Aufnahmen zu realisieren. Damit werden das Hausrecht und die Bewilligungspflicht, wie sie die Parlamentsverwaltungsverordnung (Art. 15) vorsieht, missachtet. Es ist ebenfalls ein allgemein gültiger und strafrechtlich geschützter Grundsatz, dass persönliche Gespräche ohne Einwilligung der Beteiligten nicht aufgenommen werden dürfen.
Nachdem SF die Aufnahmen inzwischen klar als Fehlverhalten wertet, sich dafür ausdrücklich entschuldigt hat, interne Massnahmen eingeleitet wurden und die Aufnahmen bei einem Notar hinterlegt hat, verzichtet das Büro auf Sanktionen. SF wird jedoch eine Rüge erteilt und aufgefordert, sich künftig bei der Arbeit im Parlamentsgebäude konsequent an rechtliche Vorgaben und an die Hausregeln zu halten. In einem Schreiben des Büros wird auch Nationalrat Toni Brunner ausdrücklich ermahnt, sich künftig an die rechtlichen Auflagen und an die Gebräuche im Parlamentsgebäude zu halten.
Bern, 13. Februar 2009 Parlamentsdienste