An einer ausserordentlichen Sitzung vom 13. Oktober 2009 befasste sich die Finanzdelegation schwergewichtig mit Kreditbegehren des Bundesrates für die Sicherstellung der Amtshilfe gegenüber den USA in Sachen „UBS-Fälle“. Im Abkommen verpflichtet sich die Schweiz zu einer raschen Behandlung der Fälle. Vom Abkommen betroffen ist zum einen die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche die Gesuche behandeln muss, zum anderen das Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerden gegen die Entscheide der Steuerverwaltung beurteilen muss. Damit die bereits aufgenommenen Arbeiten ohne Verzug fortgesetzt werden können, beantragte der Bundesrat der Finanzdelegation Zustimmung zu Nachtragskrediten für die Eidgenössische Steuerverwaltung in der Höhe von rund 11 Millionen Franken. Auch das Bundesverwaltungsgericht beantragte Nachtragskredite von rund 1,26 Millionen Franken.
Die Finanzdelegation führte eine Aussprache mit dem Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung und dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Beide erläuterten der Delegation ausführlich den geplanten Ablauf der Arbeiten sowie die deswegen anfallenden Kosten. Für die Eidgenössische Steuerverwaltung fallen neben den Personal- und Informatikkosten vor allem auch Beratungskosten an, da sie für die Prüfung der Dossiers aus Kapazitätsgründen die Hilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Anspruch nehmen muss. Beim Bundesverwaltungsgericht entstehen insbesondere Ausgaben für die 5 zusätzlichen Richter, weitere Personalkosten sowie Ausgaben für den Aufbau der Informatik.
Von besonderer Bedeutung ist für die Finanzdelegation bei der Beurteilung solcher Kredite die Frage, ob die Dringlichkeit gegeben ist (vgl. dazu Art. 34 Finanzhaushaltgesetz; SR 611.0). Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass der Entscheid der Finanzdelegation denjenigen der beiden Räte ersetzt. Die Ausführungen der Steuerverwaltung und des Bundesverwaltungsgerichts haben klar aufgezeigt, dass die Dringlichkeit im vorliegenden Fall gegeben ist. Der Staatsvertrag mit den USA gibt einen straffen Zeitplan vor, der keine Verzögerung der Arbeiten erlaubt. Insbesondere die Steuerverwaltung musste bereits Verpflichtungen eingehen, damit die Arbeiten gestartet werden können. Auch das Bundesverwaltungsgericht muss sich sofort auf die rasche Behandlung der zu erwartenden Beschwerden einrichten. Da die Kredite auch in Bezug auf deren Höhe gut begründet sind, hat die Finanzdelegation den Krediten zugestimmt.
Auch in den nächsten zwei Jahren werden weitere Kredite nötig. Diese werden jedoch im Rahmen der Budgets 2010 und 2011 beantragt.
Die Finanzdelegation tagte am 13. Oktober 2009 unter der Leitung ihres Präsidenten, Bruno Zuppiger (SVP/ZH), in Bern. An der Sitzung nahmen der Direktor der ESTV sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts teil.
Bern, 13. Oktober 2009 Parlamentsdienste